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Medizinischer Dienst (MD)

Michael Thieme

Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden. 

  • Kodierleitfaden für die Hämatologie/Onkologie 2024. Inklusive aller Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses

    Markus Thalheimer
    medhochzwei Verlag
    16. Januar 2024 06:02 Uhr

    Kodierleitfaden für die Hämatologie/Onkologie 2024. Inklusive aller Entscheidungen des Bundesschlichtungsausschusses

    Markus Thalheimer
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3988000378
    • ISBN-10: 398800037X
    • 21. Aufl.
    • 400 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2024
    29,00 €

    Auch 2024 bringt für die Hämatologie/Onkologie wichtige Veränderungen im DRG-System. Der vorliegende, in der 21. Auflage erneut komplett überarbeitete Leitfaden beleuchtet sämtliche für die Kodierung hämatologischer und onkologischer Fälle relevanten Themen. Neben der Kodierung solider Tumore werden auch die hämatologischen Erkrankungen ausführlich besprochen.

    Sowohl die autologe als auch die allogene Stammzelltransplantation sowie die CAR-T-Zelltherapie werden von der Gewinnung der Stammzellen bis zur Abbildung der Langzeitkomplikationen im DRG-System ausführlich dargestellt. Wie jedes Jahr gibt es Anpassungen des Zusatzentgeltkatalogs an die Neuerungen und Preisveränderungen am Markt. Die für die Hämatologie relevanten Zusatzentgelte und NUBs werden systematisch erläutert. Im Kapitel Gerinnung werden die Gerinnungsstörungen sowie die Vergütung von Gerinnungsfaktoren erklärt...

  • Kodierleitfaden für die Psychiatrie und Psychosomatik 2024

    Kristina Siam
    medhochzwei Verlag
    15. Januar 2024 07:00 Uhr

    Kodierleitfaden für die Psychiatrie und Psychosomatik 2024

    Kristina Siam
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3988000439
    • ISBN-10: 3988000434
    • 13. Aufl.
    • 300 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2024
    29,00 €

    Die aktuelle Auflage dieses Kodierleitfadens für die Psychiatrie und Psychosomatik mit einem Update 2024 fasst die wichtigsten Informationen der im Rahmen des PEPP-Systems notwendigen Kodierung für alle psychiatrischen und psychosomatischen Fachkrankenhäuser und Abteilungen zusammen. In kurzen Einführungen und ausführlichen Zusammenstellungen werden die für die stationäre Abrechnung relevanten Diagnose- und Prozedurenschlüssel erläutert und durch einzelne Fallbeispiele plausibel gemacht. Die dabei zu berücksichtigenden Regeln werden, genauso wie die Grundlagen des Vergütungssystems selbst, ebenfalls aufgeführt. Damit stellt der Kodierleitfaden eine optimale Hilfestellung bei der Beantwortung von Fragen im Hinblick auf die Kodierung und Abrechnung voll- und teilstationärer Behandlungsfälle in Psychiatrie und Psychosomatik dar.

  • GKV

    Vereinbarung zur Übermittlung von Unterlagen für das Erörterungsverfahren durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen

    12. Januar 2024

    Vereinbarung nach § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG zur Übermittlung der beim Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen zur Durchführung der Erörterung und für eine gerichtliche Prüfung der Abrechnung (eUMD-VB) vom 04.12.2023

    Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist in § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG geregelt. Danach haben der GKV-Spitzenverband und der MD Bund das Verfahren einvernehmlich zu regeln. Die Parteien haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Kommunikationsportal zu nutzen, das von den MD betrieben wird. Das Portal soll ab dem 01.07.2024 für den Datenaustausch zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen können sich ab dem 01.04.2024 dafür registrieren.

    Diese Regelung steht im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), mit der die Zuständigkeit für die Übermittlung von Unterlagen im Erprobungsverfahren geklärt werden soll. Bisher waren die Krankenhäuser für die Übersendung der Unterlagen an die Krankenkassen verantwortlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat jedoch angekündigt, dass sie diese Praxis zum 01.01.2024 aufgeben wird und die MD die Lieferpflicht übernehmen sollen. Dies erfordert eine Übergangslösung, bis das Kommunikationsportal ab dem 01.07.2024 bundesweit zur Verfügung steht...

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • Kodierleitfaden für die Angiologie 2024. Inklusive der aktuellen FoKA- und MD-Empfehlungen

    Lutz Frankenstein, Tobias Täger, Martin Andrassy
    medhochzwei Verlag
    12. Januar 2024 05:35 Uhr

    Kodierleitfaden für die Angiologie 2024. Inklusive der aktuellen FoKA- und MD-Empfehlungen

    Lutz Frankenstein, Tobias Täger, Martin Andrassy
    • medhochzwei Verlag
    • ISBN-13: 978-3988000330
    • ISBN-10: 3988000337
    • 13. Aufl.
    • 220 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2024
    29,00 €

    Die Angiologie steht wie fast keine andere Disziplin im Spannungsfeld von ambulanten und stationsersetzenden Maßnahmen. Deswegen bietet der Kodierleitfaden Angiologie eine ausführliche Zusammenstellung der Kodiermöglichkeiten einschließlich sämtlicher Veränderungen für das Jahr 2024. Er zeichnet sich besonders aus durch:

    • Laienverständliche Verknüpfung von Medizin und Kodierung – gleichermaßen für Krankheiten wie Prozeduren
    • Verweis auf aktuelle FoKA- und MD-Empfehlungen
    • Zahlreiche Beispiele und Kodiertipps in Listen- und Tabellenform
    • Ausführliche, prozedurorientierte Tabellen mit Groupierbeispielen zur differenzierten Betrachtung der Abrechnungsmodalitäten der jeweiligen Prozeduren
    • Ausführliche, prozedurorientierte Tabellen der Materialien, die bei den jeweiligen Prozeduren zur Anwendung kommen
    • Praxisorientierte Verschlüsselungs-Tipps zu den Materialien
    • Verweis auf Prozeduren im Rahmen des § 115b SGB V (AOP-Katalog)
  • BVGER

    Bundesverband Geriatrie: Startbereit für das DRG-Systemjahr 2024

    10. Januar 2024

    Der Bundesverband Geriatrie bietet am 05.02.2024 ein virtuelles Kodierseminar Geriatrie für Nichtmitglieder an

    Bundesverband Geriatrie weitet sein Schulungsangebot zum aG-DRG-System auf externe Teilnehmende aus. Die Kodierseminare, die traditionell zu Beginn des Systemjahres die Mitgliedseinrichtungen über neueste leistungsrechtliche Entwicklungen informieren, werden in diesem Frühjahr zum ersten Mal auch für Einrichtungen angeboten, die keine Mitglieder im Bundesverband Geriatrie sind.

    Quelle: bv-geriatrie.de
  • Kaysers Consilium: Kodierhilfe Diabetes mellitus 2024

    2. Januar 2024

    Kaysers Consilium veröffentlicht die Kodierhilfe Diabetes mellitus in der Version 2024 ...

  • WÖLK

    BSG: Verlegung nur bei sachlichen Grund

    29. Dezember 2023

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Das BSG hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes Krankenhaus bedarf es eines sachlichen Grundes, den das Krankenhaus im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der Krankenkasse keine Mehrkosten (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –)...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
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    Franz & Wenke - Chirurgie an Fuß & Sprunggelenk: G-DRG / AOP / Hybrid-DRGs / EBM

    28. Dezember 2023

    Webseminar: 26. Januar 2024 - 10:00 bis 15:00 Uhr

    Praxisorientierte Online-Schulung aufgeteilt in 4 Blöcke á 60 min. mit kurzen Pausen (Gesamtdauer: 5 Stunden)
    Es besteht während und nach der Folienpräsentation ausreichend Zeit für Fragen der Teilnehmer und zur Diskussion der Schulungsinhalte, sowie eigener Fälle

    Erforderliche Kenntnisse:

    Grundkenntnisse in der Kodierung und des DRG-Systems

    Enthaltene Leistungen:

    Teilnahme an der Online-Schulung
    Die Vortragsfolien werden Ihnen zusammen mit den Zugangsdaten als PDF-Datei am Vortag der Schulung zum Download zur Verfügung gestellt werden...

    Quelle: dasgesundheitswesen.de
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    3M Deutschland GmbH: Einfach, alles im Blick: Herausforderung Strukturprüfungen!

    28. Dezember 2023

    Die Strukturprüfungen sind eine wiederkehrende Herausforderung in den Krankenhäusern – die nächste Strukturprüfung kommt!

    3M easySTROPS unterstützt Sie bei der Bearbeitung der Strukturprüfungen und ermöglicht eine übersichtliche Darstellung aller beim Medizinischen Dienst zu beantragenden abrechnungsrelevanten OPS-Kodes sowie weiterer G-BA-Richtlinien. Notwendige Merkmale inkl. der Nachweise werden vom System vorgegeben und können hier gepflegt werden. Erinnerungen an die Prozessbeteiligten per Mail helfen bei der fristgerechten Bearbeitung und Beantragung.

    In unseren Webseminaren zeigen wir Ihnen, wie Sie die STROPS sowie weitere G-BA-Richtlinien (zum Beispiel die QSFFx-RL) erfolgreich managen.

    Alle Infos und Anmeldung!

    Quelle: 3M Deutschland GmbH
  • BSG-Urteil zum Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen

    27. Dezember 2023

    Das systematische Verzeichnis des ICD-Katalogs ist maßgeblich für die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst. Die Revision des klagenden Krankenhauses wurde zurückgewiesen...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • MD

    SEG 4 hat drei neue Kodierempfehlungen erstellt

    27. Dezember 2023

    Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um drei neue Kodierempfehlungen ergänzt. Die Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen“ wurde entsprechend aktualisiert.

    Mit Datum 13.11.2023 wurden folgende Kodierempfehlungen (Nummer und Schlagwort) ergänzt:

    • 614 Immunkompromittierung
    • 615 Bakteriämie
    • 616 Linksherzunterstützung, SAPS

    Zur Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • Rechtswidrige Ausweisung pflegesensitiver Bereiche - Berufung des InEK ohne Erfolg

    20. Dezember 2023

    Über das Urteil des SG Karlsruhe vom 10.10.2022 wurde an dieser Stelle bereits berichtet. Das Gericht hatte Bescheide des InEK über die Feststellung pflegesensitiver Bereiche aufgehoben. Am 12.12.2023 hat das LSG Baden-Württemberg durch Urteil die hiergegen gerichtete Berufung des InEK zurückgewiesen. Die Ausweisung pflegesensitiver Bereiche ist demnach rechtswidrig, weil die Rechtsverordnung entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 137i SGB V auf eine Differenzierung nach Schweregradgruppen verzichtet. Sobald uns die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen, werden wir wieder berichten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist den betroffenen Krankenhäusern zu empfehlen, die in den letzten Tagen zugegangenen Bescheide des InEK, mit denen Einwendungen der Krankenhäuser zurückgewiesen worden sind, mit Widersprüchen anzufechten.

    Für weitere Informationen: Dr. Ulrich Trefz

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
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    Weiterbildung Medizinische Kodierfachkraft

    15. Dezember 2023

    Termine

    08.01.-13.01.2024, online

    12.02.-17.02.2024, online

    11.03.-16.03.2024, online

    22.04.-27.04.2024, online

    Lassen Sie sich zur Medizinischen Kodierfachkraft ausbilden. In unserer Weiterbildung erlernen Sie die Systematik und Vorgehensweise bei der Kodierung im Krankenhaus – von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kodierrichtlinien bis zum Umgang mit Anfragen von Kostenträgern und dem Medizinischen Dienst. Mit dem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Medizinische Kodierfachkraft“.

    Alle Termine und weitere Informationen

    Quelle: healthcare-akademie.de
  • Excel-Übersicht (2023-QT3) & QlikView-Tool (2023-QT3) - Ergebnisse der GKV Statistischen Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. QT 2020 bis 3. QT 2023

    Version: 2023-QT3
    Michael Thieme
    14. Dezember 2023 03:39 Uhr

    Falls Sie es noch nicht geschafft haben, die GKV Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern 2. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2023 (Originaldaten: hier) in ein eine übersichtliche Form zu bringen, finden Sie nachfolgend:

    eine Excel-Tabelle mit zwei Arbeitsblättern:

    • realisierte Prüfquoten und MD-Ergebnisse aller Krankenhäuser
    • Anzahl Schlussrechnungen | Anzahl Prüffälle und "fiktive" Prüfquoten aller Krankenhäuser ... Download ... hier

    Alle QlikView begeisterten KollegINen erhalten für weiterführende und künftige Auswertungen das Gesamtpaket zum Download ... hier

    Wie immer, ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Über ergänzende und korrigierende Hinweise freut sich

    Ihr Michael Thieme

    Relevanz0
  • Mehr Personal für Kliniken aus dem Medizinischen Dienst!?

    30. November 2023

    Die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) drängt darauf, Personal vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen an die Kliniken zu verlagern. Sie betont die Notwendigkeit, alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um mehr Pflegekräfte und Ärzte für die Patientenversorgung bereitzustellen. Schlotzhauer kritisiert den aktuellen Aufwand für Qualitätssicherung und mahnt zu einer effizienteren Prüfung medizinischer Standards...

    Quelle: sat1regional.de
  • QUAAS

    Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot

    29. November 2023

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt...

    Quelle: quaas-partner.de
  • Kodierhilfen - Kodierrichtlinien - Kodierleitfaden - 2023 und 2024

    23. November 2023

    Nachfolgend geben wir Kodierfachkräften und Medizincontrollern einen ständig aktualisierten Überblick über kostenfreie und kostenpflichtige Kodierhilfen, Kodierleitfäden und Kodierrichtlinien für das Jahr 2023 und 2024:

    Quelle: medinfoweb.de MIW
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    Nächster Meilenstein erreicht: Projekt der vollautomatisierten Kodierung kommt am Carl-Thiem-Klinikum voran

    22. November 2023

    Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus und die Tiplu GmbH kommen dem gemeinsamen Ziel einer vollständig automatisierten Primärkodierung immer näher: Nun können erste Fälle vollautomatisiert kodiert werden – etwa im Bereich der Endoprothetik.

    In der Entwicklungspartnerschaft zwischen dem Carl-Thiem-Klinikum Cottbus (CTK) und der Tiplu GmbH geht es mit großen Schritten vorwärts: Erste stationäre Fälle können nun – nach Entlassung und bei vollständiger Dokumentation – vollautomatisiert kodiert werden. Vor der Übermittlung an die Krankenkassen werden die Kodes aktuell noch durch eine Kodierfachkraft überprüft und freigegeben, jedoch nicht mehr primär kodiert. Bereits möglich ist dies beispielsweise im Bereich der Endoprothetik.

    Neue Features ermöglichen erstmalig vollautomatisierte Kodierung

    Ermöglicht wird dies vor allem durch neue Funktionen, die in der intelligenten Kodiersoftware MOMO zur Verfügung stehen: „Zuletzt haben wir uns gemeinsam mit dem CTK verstärkt mit der Frage beschäftigt, welche Features noch fehlen, um erste Fälle tatsächlich vollautomatisiert kodieren zu können. In der Folge konnten wir spezifische Funktionen identifizieren, die nun entwickelt und in MOMO implementiert werden konnten. Insbesondere sind nun beispielsweise die Abbildung und bidirektionale Übertragung der Seitenlokalisationen für ICD-Kodes sowie die automatisierte Verknüpfung von Primär- und Sekundärkodes in MOMO möglich.“, erklärt Dr. Lukas Aschenberg, Geschäftsführer der Tiplu GmbH.

    Quelle: tiplu.de
  • DGfM

    Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zur regelmäßigen Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V

    17. November 2023

    Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM)

    Die Richtlinie über die Durchführung der regelmäßigen Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen definiert das Verfahren, aber auch die Nachweise, welche der Medizinische Dienst zur Prüfung der Strukturmerkmale für erforderlich hält.

    Kritische Vorbemerkung

    Das in der ersten Version der StrOPS-RL noch proklamierte Ziel, mit der Richtlinie eine „Vereinfachung und Reduzierung von Prüffällen bei der Krankenhausrechnungsprüfung im Einzelfall“ zu erreichen, wird seit der 2. Auflage nicht mehr weiterverfolgt, denn der Satz wurde aus dem Prüfkonzept ersatzlos gestrichen. Da neben den Strukturprüfungen auch in zunehmendem Maße GBA-Richtlinienprüfungen durchgeführt werden, für die ähnliche Nachweise zu führen sind, lediglich für andere Prüfzeiträume, übersteigen die Dokumentations- und Darlegungspflichten für die Kliniken vertretbare Maße. Mit Einführung der neuen Level und Leistungsgruppen im Rahmen der politisch intendierten Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft werden zudem weitere MD-Prüfungen zu Leistungsgruppen in Aussicht gestellt. Hier sollte dringend eine Angleichung der Inhalte und wechselseitige Anerkennung der bereits getätigten Nachweise erfolgen, da der Umfang der diversen Prüfungsarten sowohl auf Klinikseite als auch auf Seiten des MD extreme Personalaufwände generiert und damit auch unnötig Kosten verursacht...

    Quelle: medizincontroller.de
  • Strafzahlungen bei Rechnungsprüfungen im Krankenhaus vor dem Jahr 2022 sind unzulässig - Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 19.10.2023 (B 1 KR 8/23)

    10. November 2023

    Frank Sarangi, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

    Krankenhäuser und Krankenkassen streiten seit geraumer Zeit darüber, ab welchem Behandlungs- bzw. Prüfungszeitraum es zulässig ist, sogenannte „Strafzahlungen“ im Kontext mit der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen festzusetzen. Immer dann, wenn sich im Anschluss an ein #Rech-nungsprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Rechnungsminderung ergibt, sieht § 275c Abs. 2 S. 2 SGB V vor, das das betroffene #Krankenhaus neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch einen weiteren Aufschlag – die sogenannte „Strafzahlung“ – an die Krankenkasse zu leisten habe. In der Vorschrift heißt es wörtlich:

    „Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“

    Quelle: fehn-legal.de
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