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Medizinischer Dienst (MD)
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Was bringt das MDK-Reformgesetz?
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) 2022 - Was Kliniken jetzt wissen müssen!
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Welche Trends gibt es in der Krankenhausrechnungsprüfung?
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Ergebnisse Herbstumfrage 2018 - Krankenhausrechnungsprüfung 2017 - Trend 2018
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Benchmarktool - Krankenhausrechnungsprüfung 2017
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Welche neuen Kodierempfehlungen gibt es?
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Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
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Wie hoch ist mein MD-Risiko?
Keine Frage bleibt offen. In dieser Rubrik werden alle Nachrichten von und über die Rechnungsprüfung der Krankenhäuser in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und dem MDK gesammelt. Unsere jährliche deutschlandweite Befragung zu den Ergebnissen der Krankenhausrechnungsprüfung findet ebenso große Resonanz wir unser MDK-Risikotool. Hauptschwerpunkt ist und bleibt die Auswirkung der beständigen Ausweitung und Änderung im Bereich der ICD, OPS und G-DRG. Daneben sind aber noch weitere Themen wie: Gesetze und Richtlinien, SG-Urteile und CCL-Nebendiagnosen zu finden.
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Aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abrechnungsfähigkeit von Spontanatmungsphasen
10. Juni 2021Das Bundessozialgericht hat nun die Entscheidungsgründe zu seinem Urteil B 1 KR 13/20 R vom 17.12.2020 veröffentlicht. Mit dieser Entscheidung setzt sich der 1. Senat mit der Kritik an seinen vorherigen Weaning-Entscheidungen (u.a. B 1 KR 18/17 R vom 19.12.2017), insbesondere zur Anforderung einer „Gewöhnung“, auseinander. Mit den nun veröffentlichten Begründung hat der 1. Senat den Gewöhnungsbegriff insofern konkretisiert, als dieser im Sinne des Begriffes „Abhängigkeit“ zu verstehen sein soll, wie er in dem Positionspapier von DGP und VPK verwendet wird ...
Quelle: ppp-rae.de -
Mögliche Verzögerungen bei den neuen Strukturprüfungen des Medizinischen Dienstes nach § 275d SGB V beeinträchtigen die Zugänglichkeit und Wohnortnähe der Patientenversorgung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im DKI Krankenhaus-Pool ...
Quelle: dki.de - ÄB
OPS Strukturprüfung: Hälfte der Krankenhäuser kann Frist nicht einhalten
Eine Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 279 Krankenhäusern ergab, dass weniger als die Hälfte dieser Häuser aufgrund des Bürokratieaufwands in der Lage sein werde, fristgerecht die für die OPS-Strukturprüfungen vorgesehenen Unterlagen bereitzustellen ...
Quelle: aerzteblatt.de - AWMF
AWMF: Strukturprüfungs-Richtlinie des MDS publiziert - zu spät, inhaltlich unausgereift und mit großem Potential für Rechtsstreitigkeiten
Seit dem 27.05.2021 ist die Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V mit dem Titel „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ für die Öffentlichkeit verfügbar. Nach einer fast 3-monatigen Bearbeitungszeit erfolgte die Genehmigung der Richtlinie durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 20.05.2021. Die Richtlinie wurde mit einer Woche Verzögerung im Internet veröffentlicht. Die Krankenhäuser haben jetzt nur noch knapp 5 Wochen Zeit, die in der Richtlinie vorgeschriebenen Unterlagen zusammenzustellen, eine Vorgabe, die aus Sicht der AWMF für die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften als u.a. Betroffenen eine unzumutbare Ungleichbehandlung der Akteure im Gesundheitswesen darstellt ...
Quelle: awmf.org - DKG
Gemeinsame Erklärung von DKG und VUD: Zur Pandemie nun Bürokratie für die Krankenhäuser
DKG und VUD zur Strukturprüfungsrichtlinie
Die vom Bundesgesundheitsministerium genehmigte Strukturprüfungsrichtlinie wird in den kommenden Wochen die Spirale der Bürokratie in den Krankenhäusern nochmals extrem anziehen. „Unsere Beschäftigten hätten nach der monatelangen Pandemielage ein Durchatmen verdient. Stattdessen beschert uns das Bundesgesundheitsministerium nun massenhaft zusätzliche Arbeit, mit der die Kliniken bis Ende Juni Aktenordner voller Nachweise an den Medizinischen Dienst schicken müssen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß ...Quelle: dkgev.de -
Bevor Krankenhäuser bestimmte Komplex-Prozeduren mit den Kostenträgern abrechnen, haben sie die Einhaltung der jeweiligen Strukturmerkmale (s. OPS 2021) durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen (§275d SGB V) ...
Quelle: mdk-niedersachsen.de -
kma online: Bianca Meier und Frank Reibe (consus clinicmanagement)
Seit 2020 gilt das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen, im Zuge dessen es zu Änderungen bei der Prüfung von stationären Abrechnungsfällen bei der GKV kam. Bei der Prüfquoten-Berechnung gibt es Unstimmigkeiten, da erfolgreiche MD-Gutachten-Widersprüche der Kliniken als irrelevant beurteilt werden ...
Quelle: kma-online.de - GKV
GKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern - 1. Quartal 2021
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.
Quartalsstatistiken
Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Verfügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung.
- Auswertungen 1. Quartal 2021 ... hier
Quelle: gkv-spitzenverband.de - SEUF
Leider spät und nicht nie: Strukturprüfungsrichtlinie des MD-Bund in Kraft getreten
1. Juni 2021Das Bundesgesundheitsministerium hat am 20. Mai 2021 die Richtlinie des MD-Bund über die regelmäßige Begutachtung zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL) genehmigt. Die StrOPS-RL ist am heutigen Nachmittag durch den MD-Bund veröffentlicht worden. Die Richtlinie kann unter dem nachfolgenden Link in der genehmigten Fassung abgerufen werden ...
Quelle: seufert-law.de -
RA Dr. med. Inken Kunze, KMH
Bereits am 17.12.2020 hat das Bundessozialgericht über die Berechnung von Beatmungsstunden entschieden und in dem dazugehörigen Terminsbericht eine Klarstellung angedeutet. Nun liegt das Urteil vom 17.12.2020 zum Az. B 1 KR 13/20 R mit seinen vollständigen Urteilsgründen vor. Der 1. Senat setzt sich hierin u. a. mit verschiedenen Voraussetzungen zur Berechnung von Beatmungsstunden und der Einbeziehung von Spontanatmungsstunden auseinander und zum Teil auch mit der Kritik, die sich zu der Anwendung des Begriffes „Gewöhnung“ maßgeblich in der medizinischen Fachwelt, aber vereinzelt auch in der Rechtsprechung ergeben hatte. Wiederholt wird, dass für die Berücksichtigung von Spontanbeatmungsstunden keine „erfolgreiche“ Entwöhnung vorliege müsse; die für die Kodierung von Beatmungsstunden maßgebliche DKR 1001l setze nicht voraus, dass eine stabile respiratorische Situation erreicht werde ...Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Ab sofort können Krankenhäuser die Begutachtung von Strukturmerkmalen in abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS) beantragen. Grundlage dafür ist die Ende Februar vom MDS erlassene Richtlinie „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“. Die Richtlinie wurde am 20. Mai 2021 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Anträge sind bei den zuständigen Medizinischen Diensten auf Landesebene zu stellen ...
Quelle: mds-ev.de -
Ass.jur. Prof. Dr. rer. pol. Erika Raab, MBA
Antragstellungspflicht bis 30.06.2021 bei einer Richtlinie im Entwurfsstadium, unbestimmte Rechtsbegriffe und verfassungsrechtliche Bedenken ...
Quelle: medizincontroller.de -
Kodierleitfaden für die Gastroenterologie 2021 (Praxiswissen Abrechnung)
Bora Akoglu, Jörg Albert, Thorsten Brechmann, Mike Schenker, Tobias J. WeismüllerMedhochzweiKodierleitfaden für die Gastroenterologie 2021 (Praxiswissen Abrechnung)
Bora Akoglu, Jörg Albert, Thorsten Brechmann, Mike Schenker, Tobias J. Weismüller- Medhochzwei
- ISBN-13: 978-3862167876
- ISBN-10: 3862167879
- 14. Aufl.
- 200 Seiten
- Erscheinungsjahr 2021
24,99 €Für diese 14. Ausgabe wurde der Kodierleitfaden Gastroenterologie erneut gründlich überarbeitet und auf die neuen Klassifikationssysteme (ICD-10-GM 2021 und OPS 2021) angepasst. Die Angaben in diesem Kodierleitfaden fußen auf dem gültigen Regelwerk aus ICD, OPS, Fallpauschalenkatalog, Definitionshandbüchern sowie den Kodierempfehlungen des MDK (SEG4) bzw. FoKA und dienen als Regelwerk wie auch Argumentationshilfe gegenüber den Kostenträgern bzw. dem MD. Die jährliche Aktualisierung erfolgt durch Mitglieder der Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in Zusammenarbeit mit der inspiring-health GmbH. ...
Kindle: ASIN : B08ZS5D4WV, 24,99 Euro
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- OPS 8-981 "Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls": Zur Auslegung des Strukturmerkmals der "halbstündigen Transportentfernung" nach der rückwirkenden Neufassung des OPS 8-98b
- Verfassungskonforme Auslegung des § 301 Abs. 2 Satz 4 SGB V in der Fassung ab 1. Januar 2019 - Klarstellungsrecht des DIMDI ...
Quelle: rechtsprechung.niedersachsen.de -
RA Dr. Florian Wölk
Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen am 18.05.2021 die Frage der Auslegung der Ausschlussfristen des § 7 PrüfvV für die Praxis geklärt, die seit Jahren zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen geführt haben und von den Gerichten auch sehr unterschiedlich gesehen worden ist. In den Verfahren war insbesondere zu klären, ob es sich bei den Fristen des § 7 Abs. 2 und 5 PrüfvV überhaupt um Ausschlussfristen handelt und ob, diese von der gesetzlichen Grundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt waren. Auch die Reichweite der Ausschlussfristen war durch das BSG zu klären ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
OPS Strukturprüfungen - Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)
26. Mai 2021Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V
Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V
Diese Richtlinie wurde vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens und Beratung im Beirat für MDK-Koordinierungsfragen auf Grundlage von § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V in Verbindung mit § 414 Absatz 2 Satz 3 SGB V am 26. Februar 2021 erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinie am 20. Mai 2021 genehmigt ...
Quelle: mdk-wl.de -
RA Friedrich W. Mohr
Vor einigen Tagen befasste sich das BSG in mehreren Fällen um die Rechtswirkung von §7 Abs. Abs. 5 PrüfvV 2014/2016 ...
Quelle: youtube.com - SEUF
BSG entscheidet zu Präklusionswirkung von § 7 Abs. 2 PrüfvV und § 7 Abs. 5 PrüfvV
25. Mai 2021Das BSG hatte am 18. Mai 2021 über die Frage zu entscheiden, ob die Regelungen des § 7 Abs. 2 PrüfvV und des § 7 Abs. 5 PrüfvV materiell-rechtliche Ausschlussfristen enthalten.
Grundsätzlich bejahte das BSG diese Frage, auch wenn es vermied, diese Fristen als Ausschlussfristen zu bezeichnen. Stattdessen soll es sich um Fristen mit materieller Präklusionswirkung handeln (was inhaltlich aus das Gleiche hinauslaufen dürfte, Anm. d. Verf.). Die Präklusionswirkung soll allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen. Hierzu bleiben zumindest im Ergebnis der mündlichen Verhandlung noch zahlreiche Fragen offen, die – wenn überhaupt – erst nach Vorliegen der Urteilsgründe beantwortet werden können ...
Quelle: seufert-law.de -
Eine Schockraumversorgung (mit Intubation und Beatmung) begründet keine vollstationäre Behandlung (Abrechnung)
21. Mai 2021B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Terminbericht 19/21
Das klagende Krankenhaus hat keinen Vergütungsanspruch gegen die Krankenkasse, weil die Versicherte dort nicht stationär behandelt wurde. Es handelte sich um eine ambulante Notfallbehandlung, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen ist ...
Quelle: bsg.bund.de -
RA Anna Katharina Jansen, LL.M., KMH Kunze Mareck Hübel Rechtsanwälte
Am 18.05.2021 tagte der 1. Senat und entschied ausweislich des hier vorliegenden Terminberichts, dass § 7 Abs. 2 PrüfvV in der Fassung aus dem Jahr 2014 zwar eine Präklusionsregelung enthalte, aber keinen materiell-rechtlichen Ausschluss des Vergütungsanspruchs zur Folge habe ...Quelle: kmh-medizinrecht.de