Medizinische Hochschule Hannover zeigt eigenen Arzt nach internen Hinweisen an
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen einen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover wegen Mordverdachts. Er soll schwer kranken Patientinnen und Patienten Medikamente mit tödlicher Wirkung verabreicht haben. Die Klinik hatte den Fall selbst angezeigt…
- QM
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen einen 49-jährigen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) wegen möglicher Tötungsdelikte an schwer kranken Patientinnen und Patienten. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
Im Mittelpunkt stehen drei Fälle aus den Jahren 2019, 2020 und 2025. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Arzt in mehreren Situationen eigenständig Entscheidungen über den Abbruch von Therapien getroffen haben. Anschließend habe er Medikamente verabreicht, die zum Tod der Betroffenen geführt haben sollen.
Ein Fall betrifft eine Seniorin in einer Demenz-Wohngemeinschaft. Der Arzt war damals als Notarzt gerufen worden. Statt einer Behandlung oder Einweisung ins Krankenhaus soll er hohe Dosen Morphin und Fentanyl verabreicht haben. Die Frau starb kurze Zeit später. Da der Todeszeitpunkt lange zurückliegt, lässt sich die genaue Todesursache heute nicht mehr sicher feststellen. Die Ermittler prüfen deshalb ein versuchtes Tötungsdelikt.
Zwei weitere Fälle sollen sich 2020 und 2025 an der MHH ereignet haben. Bei dem jüngsten Fall sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als möglich an, weil der Patient im künstlichen Koma lag. In einem weiteren Fall wird wegen vollendeten Totschlags ermittelt.
Die MHH hatte bereits vor Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen interne Untersuchungen gestartet. Der betroffene Mitarbeiter wurde freigestellt. Nachdem erste Hinweise auf einen möglichen Rechtsbruch vorlagen, informierte die Klinik die Staatsanwaltschaft. Die Hochschule betont, sie kooperiere vollständig mit den Ermittlungsbehörden und distanziere sich klar von jedem Verhalten, das gegen rechtliche oder ethische Grundsätze verstößt.
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