Medizinischer Dienst Bund streicht PPuG-Prüfung aus Leistungsgruppenprüfungen
Mit der aktualisierten LOPS-Richtlinie, die am 1. August in Kraft getreten ist, entfällt für Medizinische Dienste die Pflicht, bei Leistungsgruppenprüfungen die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu kontrollieren…
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Der Medizinische Dienst Bund hat am 31. Juli die aktualisierte LOPS-Richtlinie veröffentlicht. Sie trat am 1. August in Kraft und setzt Vorgaben des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes um, welches Bundestag und Bundesrat am 10. Juli beschlossen hatten.
Die zentrale Änderung: Medizinische Dienste müssen bei Leistungsgruppenprüfungen künftig nicht mehr kontrollieren, ob Krankenhäuser die Pflegepersonaluntergrenzen (PPuG) einhalten. Die entsprechenden Inhalte wurden aus dem Richtlinientext sowie aus den Anlagen 4, 12 und 13 entfernt.
Für die von Krankenhäusern auszufüllenden Formulare ergeben sich daraus keine inhaltlichen Änderungen. Die aktualisierten Formulare werden am 5. August auf den Internetseiten der Medizinischen Dienste veröffentlicht. Bis dahin können Krankenhäuser die Formulare mit dem bisherigen Inkrafttretensdatum 19. Mai 2026 weiternutzen.
Da ausschließlich die PPuG-bezogenen Inhalte angepasst wurden, konnte die Richtlinie im beschleunigten Richtlinienverfahren erlassen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit genehmigte sie am 29. Juli, dem Tag der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
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