Personalkosten als Stellschraube: Wie Kliniken Milliardenverluste abfedern könnten

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz droht Krankenhäusern 2027 Erlöseinbußen von bis zu vier Milliarden Euro, kommunale Träger können kaum noch einspringen, und Gestaltungsfreiheit beim Personal gilt als entscheidender Ausweg…

11. Juni 2026
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Krankenhäuser stehen vor einer doppelten Belastungsprobe, denn das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) in seiner Fassung vom 29. April 2026 wird ihnen im Jahr 2027 Erlöseinbußen von bis zu vier Milliarden Euro bescheren. Bis zum Ende des Jahrzehnts könnten diese auf sieben Milliarden Euro anwachsen. Das Erlöswachstum der Kliniken wird laut einer bereits veröffentlichten Sonderanalyse im Jahr 2027 rund vier Prozentpunkte hinter dem Kostenwachstum zurückbleiben.

Gleichzeitig fällt die kommunale Auffanglösung zunehmend aus. Gemeinden und Gemeindeverbände, die bislang als letzte Rettung für defizitäre Kliniken galten, erwirtschafteten 2025 selbst ein deutschlandweites Rekorddefizit von 32 Milliarden Euro.

Prof. Augurzky vom RWI sieht dennoch einen Ausweg. Da Krankenhäuser heute 20 Prozent mehr Personal pro Fall beschäftigen als 2019, bestehe grundsätzlich Spielraum zur Kostensenkung. Ein Absenken auf zwölf Prozent mehr Personal pro Fall gegenüber 2019 würde die Erlöseinbußen durch das GKV-BStabG rechnerisch auffangen. Dafür brauchen die Kliniken jedoch mehr Gestaltungsfreiheit, die ihnen regulatorische Vorgaben aus Gesetzgebung, Selbstverwaltung und Tarifverträgen bislang verwehren.

Der „Krankenhaus Rating Report 2026„, der am 25. Juni 2026 auf dem Hauptstadtkongress vorgestellt wird, untersucht zudem die Folgen einer insolvenzbasierten Marktbereinigung sowie die Auswirkungen der GOÄ-Reform auf Krankenhäuser.

Quelle:
medhochzwei-verlag.de

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