Multimorbide Hochbetagte fallen durch das Raster der Krankenhausreform
Die Krankenhausreform blendet die Realität hochbetagter, multimorbider Patienten aus. Akutversorgung braucht Nähe, Zeit und stabile Strukturen und nicht nur Zentrenlogik…
- Politik
Die stationäre Versorgung in deutschen Krankenhäusern wird maßgeblich von hochbetagten Patientinnen und Patienten getragen. Besonders in der Altersgruppe zwischen 75 und 85 Jahren bündeln sich Multimorbidität, Pflegebedarf und akute medizinische Ereignisse. Für viele dieser Menschen ist das Krankenhaus der letzte verlässliche Versorgungsort, da ambulante Strukturen und familiäre Unterstützung häufig nicht mehr ausreichen.
Längere Verweildauern von zehn Tagen und mehr gehören in dieser Patientengruppe zum Alltag. Pflegeintensive Betreuung, eingeschränkte Kommunikation und komplexe Krankheitsverläufe lassen sich nicht in kurze Behandlungszyklen pressen. Das bestehende Fallpauschalensystem orientiert sich jedoch an kurzen Aufenthalten und standardisierten Abläufen.
Die aktuelle Krankenhausreform setzt auf Konzentration und Spezialisierung. Dieses Modell passt nur begrenzt zur Akutmedizin im hohen Alter. Der Abbau wohnortnaher Kapazitäten verschärft insbesondere in ländlichen Regionen das Risiko von Versorgungslücken, warnt Uwe Leder, Geschäftsführer beim SRH Wald-Klinikum Gera, beim SRH Zentralklinikum Suhl und beim SRH Klinikum Burgenlandkreis. Ohne regionale Kliniken mit breitem akutmedizinischem Angebot droht eine strukturelle Unterversorgung einer wachsenden Bevölkerungsgruppe.
Meine persönliche Einschätzung:
„Altersmedizin ohne Erlöse” ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Faktor der aktuellen Krankenhausdefizite.
Die medizinisch-pflegerischen Leistungen für Hochbetagte, die tagtäglich außerhalb der kalkulierten Fallpauschalen erbracht werden, gelten im System offenbar als „kostenneutral“. Für die Kostenträger ein Schnäppchen, für die Kliniken ein strukturelles Defizit und gesundheitspolitisch geduldet. Oder soll ich lieber sagen „erwünscht“!?
Und wenn der Medizinische Dienst dann sehr fürsorglich über die Ausgaben der Krankenkassen wacht, wirkt das leider nicht wie eine „unabhängige Prüfung“, sondern vielmehr wie eine Schutzbegleitung mit Stempel, die in aller Regel auch noch vom Bundessozialgericht gedeckt wird.
Kurz gesagt: Wir finanzieren reale Versorgung mit virtuellen Erlösen. Überraschung: Das endet nicht in schwarzen Zahlen.
Stellt sich also die Frage:
Wie lange kann ein System überleben, das hochkomplexe Altersmedizin als betriebswirtschaftliche Abweichung behandelt?
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