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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

  • MDK

  • GKV

    Vereinbarung zur Übermittlung von Unterlagen für das Erörterungsverfahren durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen

    12. Januar 2024

    Vereinbarung nach § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG zur Übermittlung der beim Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen zur Durchführung der Erörterung und für eine gerichtliche Prüfung der Abrechnung (eUMD-VB) vom 04.12.2023

    Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist in § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG geregelt. Danach haben der GKV-Spitzenverband und der MD Bund das Verfahren einvernehmlich zu regeln. Die Parteien haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Kommunikationsportal zu nutzen, das von den MD betrieben wird. Das Portal soll ab dem 01.07.2024 für den Datenaustausch zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen können sich ab dem 01.04.2024 dafür registrieren.

    Diese Regelung steht im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), mit der die Zuständigkeit für die Übermittlung von Unterlagen im Erprobungsverfahren geklärt werden soll. Bisher waren die Krankenhäuser für die Übersendung der Unterlagen an die Krankenkassen verantwortlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat jedoch angekündigt, dass sie diese Praxis zum 01.01.2024 aufgeben wird und die MD die Lieferpflicht übernehmen sollen. Dies erfordert eine Übergangslösung, bis das Kommunikationsportal ab dem 01.07.2024 bundesweit zur Verfügung steht...

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • WÖLK

    BSG: Verlegung nur bei sachlichen Grund

    29. Dezember 2023

    RA Dr. Florian Wölkam 

    Das BSG hat in einer Entscheidung vom 29.08.2023 (- B 1 KR 18/22 R -) noch einmal klargestellt, dass eine Verlegung eines Versicherten in ein anderes Krankenhaus bedarf es eines sachlichen Grundes, den das Krankenhaus im Streitfall darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat, es sei denn, die Verlegung verursacht der Krankenkasse keine Mehrkosten (so bereits BSG, Urteil vom 07.03.2023 – B 1 KR 4/22 R –)...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • BSG-Urteil zum Vorrang des systematischen Verzeichnisses bei der Kodierung von Diagnosen

    27. Dezember 2023

    Das systematische Verzeichnis des ICD-Katalogs ist maßgeblich für die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen. Mit der Frage, ob die Voraussetzungen des konkret in Rede stehenden Codes erfüllt sind, hat sich das BSG hat mit Urteil vom 12.12.2023 – Az. B 1 KR 1/23 R – befasst. Die Revision des klagenden Krankenhauses wurde zurückgewiesen...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • MD

    SEG 4 hat drei neue Kodierempfehlungen erstellt

    27. Dezember 2023

    Die Sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste (SEG 4) hat ihre Kodierempfehlungen um drei neue Kodierempfehlungen ergänzt. Die Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen“ wurde entsprechend aktualisiert.

    Mit Datum 13.11.2023 wurden folgende Kodierempfehlungen (Nummer und Schlagwort) ergänzt:

    • 614 Immunkompromittierung
    • 615 Bakteriämie
    • 616 Linksherzunterstützung, SAPS

    Zur Datenbank „SEG 4-Kodierempfehlungen

    Quelle: medizinischerdienst.de
  • QUAAS

    Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen verstößt gegen landesvertragliches Aufrechnungsverbot

    29. November 2023

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschluss vom 09. November 2023 (Aktenzeichen L 10 KR 246/23 NZB KH) bestätigt, dass die Aufrechnung mit Ansprüchen auf Aufschlagszahlungen im Sinne des § 275 c Absatz 3 Satz 1 und 2 SGB V gegen das im Landesvertrag vereinbarte Aufrechnungsverbot verstößt. Die Klarstellung, dass das landesvertragliche Aufrechnungsverbot greift, wurde durch ständige Rechtsprechung des LSG NRW bestätigt...

    Quelle: quaas-partner.de
  • BSG-Urteil: Aufschlagzahlungen nach § 275c Abs. 3 SGB V sind vom Zeitpunkt der Rechnungsprüfung abhängig

    7. November 2023

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2023 (Aktenzeichen B 1 KR 8/23 R) entschieden, dass die rechtmäßige Erhebung von Aufschlagzahlungen nach § 275c Absatz 3 des Sozialgesetzbuches (SGB) V vom Zeitpunkt der Einleitung der Rechnungsprüfung abhängt. Gemäß § 275c Absatz 3 Satz 1 des SGB V sind Krankenhäuser ab dem Jahr 2022 verpflichtet, zusätzlich zur Rückzahlung von Differenzen in den Rechnungen Aufschlagzahlungen an die Krankenkassen zu leisten...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • Präklusion und die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen zum OPS-Komplexkode

    2. November 2023

    RA Dr. Till Flachsbarth

    Im Verfahren vor dem SG Heilbronn zu AZ: S 5 KR 1771/22 war mitunter strittig, ob das Krankenhaus zu Recht der Abrechnung den OPS 8-918 zugrunde gelegt hat. Erst im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wandte die beklagte Krankenkasse ein, aus der unstreitig vorgerichtlich dem MD vorgelegten Dokumentation gehe nicht hervor, dass nicht mehr als 8 Teilnehmer an Gruppentherapien teilgenommen hätten...

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
  • SEUF

    Strafzahlungen für Rechnungsprüfverfahren vor 2022 sind unzulässig!

    23. Oktober 2023

    BSG: Strafzahlungen setzen einen Prüfauftrag an den MD im Jahr 2022 voraus.

    Mit Urteil vom 19.10.2023, Az. B 1 KR 8/23 R hat das BSG eine wesentliche Streitfrage um die sog. Strafzahlung, rechtstechnisch Aufschlag genannt, geklärt.

    Ausgangslage: Sollte sich im Anschluss an ein MD-Rechnungsprüfverfahren unstrittig eine Rechnungsminderung er- geben, bestimmt § 275c Abs. 3 Satz 1 SGB V, dass das Krankenhaus ab dem Jahr 2022 neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz einen Aufschlag an die Krankenkasse zu zahlen hat. Die Krankenkassen nutzten die unsaubere Formulierung des Gesetzes aus, um Strafzahlungen auch für solche „beanstandete“ Abrechnungen zu fordern, bei welchen allein die leistungsrechtliche Entscheidung der Krankenkasse im Jahr 2022 ergangen ist.

    Nach dem bisher bekannten Terminbericht des BSG sind Strafzahlungen nur zu zahlen, wenn die Krankenkasse den Prüfauftrag an den MD im Jahr 2022 erteilt hat. Für alle Fälle, in welchen der MD im Jahr 2021 oder gar vorher beauftragt wurde, scheidet die Straf-zahlung aus.

    Quelle: seufert-law.de
  • MOHR

    Versorgung gesunder Neugeborener

    28. September 2023

    RA Mohr

    Die Versorgung gesunder Neugeborener im Rahmen von § 24 f  Satz 3 SGB V stellt keine Aufnahme i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV (2015) dar. Sie bedeutet lediglich eine Nebenleistung zur Entbindung und / oder Krankenhausbehandlung der Mutter. Im Falle der Verlegung ist kein Verlegungsabschlag anzusetzen, da es an einer organisatorischen Eingliederung als Patient in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses fehlt. BSG-Urteil vom 29.06.2023, Az.: B 1  KR 20/22 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • DGK

    Empfehlungen für die Dokumentation des Arzt-Vorbehalts für die stationäre Leistungserbringung im Rahmen des AOP-Vertrages 2023

    11. September 2023

    Die im AOP-Vertrag getroffenen Vereinbarungen sind nach einer dreimonatigen Übergangsfrist inzwischen verbindlich umzusetzen! Die bisherigen G-AEP-Kriterien wurden in dem Vertrag durch sogenannte Kontext-Faktoren ersetzt, die nach Auffassung der DGK jedoch nicht geeignet sind, um Hochrisiko-Fälle zu erfassen.

    Die verantwortlichen Ärzt:innen haben unabhängig von diesen Kontext-Faktoren die Möglichkeit, eine im AOP-Katalog enthaltende Prozedur stationär zu erbringen, wenn eine ambulante Durchführung nicht vertretbar erscheint. Die DGK hatte bereits 2015 und 2017 gemeinsam mit dem MD Kriterien für stationäre Aufenthalte nach kardiologischen Prozeduren erarbeitet.

    Diese Kriterien wurden in tabellarischer Form zusammengestellt und durch wenige, weitere Kriterien ergänzt, die in der Task Force der DGK konsentiert wurden. Die Tabellen sind speziell für die bisher in den AOP-Katalog übernommenen Leistungen erarbeitet und können als (nicht rechtsverbindliche) Argumentationshilfe dienen, wenn der MD eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit anzweifelt.

    Die Tabellen können Sie auf der nachfolgenden Seite herunterladen ... hier

    Quelle: dgk.org
  • InEK

    Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu 'Berechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse'

    8. September 2023

    Unterbrechung von jeweils bis zu 24 Stunden sind bei der Berechnung der Dauer der einzelnen Behandlungszyklen/Anwendungen mitzuzählen

    Mit dem vorliegenden Antrag sollte die Frage geklärt werden, wie Pausenzeiten (z.B. durch Filterwechsel, Unterbrechung durch Diagnostik, Auslassversuch etc.) bei kontinuierlichen Nierenersatzverfahren für die Berechnung der zu kodierenden Dauer eines Behandlungszyklus zu berücksichtigen sind

     

    Quelle: g-drg.de
  • ÄZ

    BSG: Zeitpunkt der Diagnosestellung beeinflusst nicht die Hauptdiagnose

    4. September 2023

    Das Bundessozialgericht hat in einer jüngsten Entscheidung klargestellt, dass für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung die Diagnose als Hauptdiagnose zu kodieren ist, die den höchsten Ressourcenverbrauch verursacht hat. Dies gilt auch, wenn die Diagnose bereits bei der Aufnahme des Patienten bestand, aber noch nicht festgestellt wurde. Im konkreten Fall wurde eine Patientin aufgrund des Verdachts eines Schlaganfalls in ein Krankenhaus in Thüringen eingeliefert...

    Quelle: aerztezeitung.de
  • Gerichtsurteil bestätigt korrekte Kodierung bei strittiger Corona-Infektion

    4. September 2023

    Trotz wiederholter Klarstellungen des BfArM zur Kodierung von Corona-Infektionen und einer Entscheidung des Schlichtungsausschusses, die ab September 2023 in Kraft tritt, hat das Sozialgericht Karlsruhe über einen Fall aus dem Jahr 2021 entschieden. Hierbei behauptete die Krankenkasse ohne vorherige MD-Überprüfung, dass die Kodierung der Hauptdiagnose B34.2 mit U07.1! falsch sei und verweigerte die Rechnungsbegleichung. Das Gericht hat in seinem Urteil vom 02.08.2023 (AZ: S 9 KR 1428/22) die Krankenkasse zur Zahlung verurteilt und betont, dass der Schlichtungsausschuss erst ab dem 01.09.2023 Gültigkeit besitzt...

    Quelle: trefz-flachsbarth.de
  • BSG: Keine Kürzung der Vergütung nach Wirtschaftlichkeitsgebot bei fehlender Fallzusammenführung

    3. August 2023

    Dr. med. Inken Kunze 
     
    Der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses kann seit dem 01.01.2019 nicht mehr unter Zugrundelegung der vom 1. Senat hierzu aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot entwickelten Grundsätze des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens gekürzt werden, wenn die Voraussetzungen einer Fallzusammenführung nach der Fallpauschalenvereinbarung ab 2019 nicht vorliegen. Dem steht gemäß Urteil des BSG vom 11.05.2023 – B1 KR 10/22 R – seit dem 01.01.2019 § 8 Abs. 5 S. 3 Krankenhausentgeltgesetz entgegen; hiermit und i.V.m. § 17b Abs. 2 S. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz ist die Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes im Zusammenhang mit Entlassungen und Wiederaufnahmen in dasselbe Krankenhaus abschließend den Vertragsparteien der Fallpauschalenvereinbarung zugewiesen...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
  • BSG: Ermächtigung für Tagesklinik als Standort eines Krankenhauses

    3. August 2023

    Dr. med. Inken Kunze 
     
    Eine Tagesklinik kann Standort eines Krankenhauses im Sinne des § 107 Abs. 1 SGB V und damit berechtigt sein, eine Ermächtigung nach § 118 Abs. 1 SGB V zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung zu erhalten. Das BSG hat mit Urteil vom 23.03.2023 (Az. B 6 KA 7/22 R) klargestellt, dass der Einordnung der Tagesklinik als Krankenhaus nicht entgegenstehe, dass die Tagesklinik nicht als vollkommen unabhängige, eigenständige Einrichtung, sondern als Teil („Satellit“) eines größeren, über mehrere Standorte verfügenden Krankenhauses in den Krankenhausplan aufgenommen worden ist...

    Quelle: kmh-medizinrecht.de
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