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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

  • InEK

    § 19 KHG: Antrag zum anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses veröffentlicht

    18. April 2023

    Der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20230002 „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ ist auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de ist der Antrag zu dem anhängigen Verfahren S20230002 „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ verfügbar...

    Quelle: g-drg.de
  • StrOPS-RL: Anträge für Planungsprüfungen nur noch bis 30. April 2023 möglich

    14. April 2023

    Die StrOPS-Richtlinie 2023 steht kurz vor der Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Im Richtlinienentwurf des Medizinischen Dienstes Bund ist vorgesehen, dass Krankenhäuser Anträge für Planungsprüfungen letztmalig am 30. April 2023 stellen können.

    Hintergrund ist die neue gesetzliche Grundlage in § 275d Absatz 1a Satz 2 SGB V. Dadurch ist der bisherige zweizeitige Prüfansatz mit einer Planungsprüfung und einer nachfolgenden Strukturprüfung nicht mehr erforderlich.

    Bezüglich Antragstellung und Gültigkeit der Bescheinigung gelten übergangsweise die entsprechenden Regelungen unter 4.1.1 bzw. 8.3 der StrOPS-Richtlinie 2022 fort. Krankenhäuser, die einen Antrag auf Planungsprüfung vorgesehen haben, stellen diesen bitte bis zum 30. April 2023 bei dem Medizinischen Dienst des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteiles, in dem sich der Standort des Krankenhauses befindet...

    Quelle: md-wl.de
  • CSLB

    Vergütungsrelevante Informationen zur Kodierung der Fibrinlolyseblutung und der Afibrinogenämie 2023

    14. April 2023

    Im Jahr 2023 besteht die folgende Vergütungsrelevanz in den Komplizierenden Konstellationen (KK) der Schlüsselkategorie D65.-. Der Schlüssel D65.2 ist nur noch in acht KK vergütungsrelevant (KK A13, KK E772, KK F212, KKG19, KKH78, KKI, KKII, KKW02).

    In diesen KK ist zum Erreichen der Vergütungsrelevanz neben dem ICD aus D65.0 „Erworbene Afibrinogenämie“ die Gabe von Fibrinogen mit dem OPS 8-810.j- ab einer Transfusion von mindestens 10 g zu kodieren. D65.9 „Defibrinationssyndrom, nicht näher bezeichnet“ ist aus allen Funktionen für die KK gestrichen und somit hier nicht mehr vergütungsrelevant...

    Quelle: zusatzentgelt-gerinnungsfaktoren.de
  • WÖLK

    Vierjährige Verjährung des Anspruches auf Aufwandspauschale

    14. April 2023

    RA Dr. Florian Wölk

    Auch aktuell wird noch über die Verjährung des Anspruches der Krankenhäuser auf Zahlung der Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gestritten. Einige Gerichte habe dazu die Auffassung vertreten, dass für diesen Anspruch die kurze dreijährige Verjährungsfrist des § 195 BGB auch für den Anspruch aus § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V aF gelte (vgl. dazu SG Speyer, Urteil vom 10.06.2021 – S 17 KR 507/20 -).

    Diesen Ansichten ist aber das LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 07.12.2022 (– L 10 KR 102/22 KH –) entgegengetreten und hat für die Ansprüche der Krankenhäuser auf die vierjährige Verjährungsfrist nach § 45 Abs. 1 SGB I abgestellt...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • CSLB

    Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen 2023

    14. April 2023

    Im Jahr 2013 wurde eine Vergütungsregelung über das DRG-System mit bundesweiter Gültigkeit eingeführt, ein extrabudgetäres „Bluterentgelt“ (ZE20XX-97) und ein intrabudgetäres Zusatzentgelt für Gerinnungsfaktoren (ZE20XX98, Hinweis: XX steht für das entsprechende Jahr). Zweiteres wurde im Jahr 2018 in die 3 Zusatzentgelte ZE20XX-137, ZE20XX-138 und ZE20XX-139 differenziert

    • ZE20XX-97 Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren.
    • ZE20XX-137, ZE20XX-138, ZE20XX-139 Gabe von Blutgerinnungsfaktoren.

    Bei diesen Zusatzentgelten ist ab dem Jahr 2013 für alle Fälle mit Gabe von Gerinnungsfaktoren zu unterscheiden, ob es sich um eine angeborene / dauerhaft erworbene oder eine temporäre Gerinnungsstörung handelt. Mit den ergänzenden Informationen (aus der Kodierung, s. u.) ist es nun möglich, die betroffenen Fälle eindeutig einem der vier Zusatzentgelte für die Behandlung von Patienten mit bestimmten Blutgerinnungsfaktoren zuzuordnen.

    Das Zusatzentgelt ZE20XX-97 dient der Vergütung von Fällen mit angeborenen und dauerhaft erworbenen Blutgerinnungsstörungen. Die Zusatzentgelte ZE20XX-137, ZE20XX-138 und ZE20XX-139 finden bei erworbenen Gerinnungsstörungen Anwendung...

    Quelle: zusatzentgelt-gerinnungsfaktoren.de
  • MD im Tarifkampf: Ärztliche Prüfer planen Streik

    13. April 2023

    Die angestellten Mediziner wollen es in diesem Frühjahr offenbar wissen: Diesmal ruft der Marburger Bund ihre Mitglieder in den Medizinischen Diensten zum eintägigen Streik auf. Die ärztlichen Kontrolleure sollen in Niedersachsen und dem Saarland am 19. April, in allen anderen Bundesländern am 25. April die Arbeit niederlegen...

    Quelle: Der Tagesspiegel
  • „Kliniklandschaft unter der Lupe“ – Jahresbericht 2023

    12. April 2023

    „Kliniklandschaft unter der Lupe“ – so lautet der Titel des aktuellen Jahresberichts 2023.

    Wir wird die Kliniklandschaft von morgen aussehen? Welche Strukturen sind für eine gute stationäre Versorgung von Nöten? Bund und Länder arbeiten derzeit intensiv an einer Krankenhausreform, die der Medizinischer Dienst Nordrhein unterstützt. Im Jahresbericht sind die Aspekte aufgeführt, die aus Sicht des Medizinischen Dienstes zum Gelingen der Reform wesentlich sind.

    Quelle: md-nordrhein.de
  • BDO

    BSG: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses

    11. April 2023

    Christiane Brockerhoff | Rechtsanwältin | BDO

    Kommt es bei einer Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V zu einer Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst, so hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 € zu zahlen, sofern die Prüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt (§ 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht, wenn die Krankenkasse durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung des Krankenhauses veranlasst wurde, ein Prüfverfahren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes einzuleiten (vgl. BSG, Urteil vom 22.6.2010, Az. B 1 KR 1/10 R). An dieser Rechtsprechung hält das Bundessozialgericht fest, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt, in der es zwar nicht um eine fehlerhafte Abrechnung, jedoch um eine Pflichtverletzung des Krankenhauses ging (BSG, Urteil vom 07.03.2023, Az. B 1 KR 11/22 R)...

    Quelle: bdolegal.de
  • MOHR

    Qualitätsgebot bei der Implantation von Coils

    11. April 2023

    Die Einlage von Coils zur Behandlung eines Lungenemphysems entsprach im Jahr 2016 als neue Behandlungsmethode (noch) nicht dem gesetzlichen Qualitätsgebot. Ein evidenzgestützter Konsens einer großen Mehrheit der einschlägigen Fachleute über diese Methode lag noch nicht vor. Auch fehlte ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. In Betracht kommt jedoch ein Vergütungsanspruch für Potentialleistungen aus § 137 c Abs. 3 SGB V ... BSG, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R ...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
  • Kerstin Macherey leitet neue Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund

    6. April 2023

    Der Medizinische Dienst Bund baut seine politische Vertretung in Berlin aus. Die Leitung des Bereichs hat Kerstin Macherey (44) inne.

    Kerstin Macherey (44) hat ihre Tätigkeit als Leiterin Politik und Strategie am 1. April aufgenommen und wird vor allem im Vertretungsbüro des Medizinischen Dienstes Bund in Berlin tätig sein. Die Diplom-Volkswirtin ist seit vielen Jahren in der Gesundheits- und Pflegepolitik sehr gut vernetzt. Vor ihrer neuen Aufgabe beim Medizinischen Dienst Bund war sie seit 2013 Referentin Politik beim BKK Dachverband. Von 2004 bis 2013 nahm sie verschiedene Funktionen im Deutschen Bundestag wahr, zuletzt als Referentin für Gesundheitspolitik einer Regierungsfraktion.

    Quelle: Pressemeldung – md-bund.de; MD
  • ÄZ

    Längere Verweildauer muss auch digital begründet werden

    6. April 2023

    Auf Anfrage müssen Kliniken der Krankenkasse die Dauer einer Krankenhausbehandlung medizinisch begründen. Sollte die Begründung versäumt werden, kann das Krankenhaus dann nach einer ergebnislosen Prüfung keine Aufwandspauschale mehr verlangen...

    Quelle: aerztezeitung.de
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    Nach neuem AOP-Vertrag: Krankenhäuser müssen jetzt handeln und langfristig planen.

    5. April 2023

    • Kontextfaktoren treffen nicht zu!
    • Die Behandlung hätte ambulant erfolgen müssen.

    Mit dieser Begründung weisen die Krankenkassen seit 15. Februar zunehmend Rechnungen für stationäre Behandlungen zurück. Kliniken können sich zu Recht beklagen, dass nicht genug Zeit war, um auf die gravierenden Änderungen im AOP-Vertrag nach §115b SGB V zu reagieren. Doch leider rettet das nicht die Erlöse. Dafür sind jetzt schnelles Handeln und langfristige Strategien nötig.

    Quelle: westphalmanagement.de
  • Krankenhäuser in Sachsen: Strukturelle Voraussetzungen für gute Versorgung erfüllt

    5. April 2023

    Der StrOPS-Report des Medizinischen Dienstes Sachsen präsentiert die Ergebnisse der Strukturprüfungen in Sachsens Krankenhäuser aus den Jahren 2021 und 2022. Zusätzlich ergab die ausgewertete Befragung der Mitarbeitenden der Krankenhäuser, dass die Herausforderung, ein neues Prüfsystem innerhalb kurzer Zeit einzuführen und umzusetzen, in kollegialer Zusammenarbeit gemeistert wurde...

    Quelle: md-sachsen.de
  • Welche neuen Regeln gibt die Prüfverfahrensvereinbarung vor?

    30. März 2023

    kma-Podcast „Die Paragraphenreiter

    In der aktuellen Podcast-Folge steht die neue Prüfverfahrensvereinbarung im Mittelpunkt. Welche Regeln und Fristen gelten beim Rechnungsprüfungsverfahren zwischen Medizinischem Dienst und Kliniken? Frank Sarangi und Vera Keisers haben die Antworten...

  • IDW

    AOP-Vertrag auf dem Prüfstand: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren und fordert Einbindung

    29. März 2023

    Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Vertrag für ambulantes Operieren (AOP), der zahlreiche Eingriffsarten, die bislang stationär im Krankenhaus durchgeführt wurden, in den ambulanten Sektor verlagert. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt Maßnahmen zur Ambulantisierung und Optimierung der Versorgung. Allerdings berücksichtigt der Vertrag in der Entscheidungsfindung für oder wider eine ambulante Behandlung unter anderem Kontextfaktoren sowie individuelle Wünsche der Patientinnen und Patienten unzureichend, kritisiert die Fachgesellschaft gemeinsam mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften in einer aktuellen Stellungnahme...

    Quelle: idw-online.de
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