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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

  • MIW

    Der Krankenhaus-Justitiar 01/2013 - Streitfall DRG-Abrechnung

    26. April 2013

    Aus dem Inhalt:

    • Streitfall DRG-Abrechnung
    • Bonusvereinbarungen
    • Integrierter Planungsansatz als Grundlage für strategische Entscheidungen im Krankenhaus
    • Aus Schaden wird man klug: Operation beginnt, Material fehlt
    • Chefarzt im Unternehmen Krankenhaus – Zielvereinbarungen in Chefarzt-Verträgen
    • u.a.m.

      ... [gelesen: hier]


    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    NRW: Helios Kliniken klagt gegen Fallbesprechungen mit Kostenträgern

    15. April 2013

    Nach Ansicht der Helios Kliniken ist ein umfassender Datenschutz unter dem Aspekt von Fallbesprecheungen mit den Krankenkassen nicht gewährleistet ... [gelesen: hier und hier und hier]

    Anmerkung:

    Nach eigenen Untersuchungen im Rahmen unserer Umfragen zur MDK-Prüfung an deutschen Krankenhäusern nimmt der Anteil an gesetzeswidrigen Fallbesprechungen unter Umgehung des MDK jährlich weiter zu ... Link: hier


    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Termin: "MDK-Prüfung in deutschen Krankenhäusern - Bestandsaufnahme 2012 - Trend 2013"?

    9. April 2013

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Rechtslupe: Aufwandspauschale

    27. März 2013

    Nicht jede im Zusammenhang mit einer Krankenhausabrechnung erfolgte ergebnislose Rückfrage der Krankenkasse beim Krankenhaus löst eine Zahlungspflicht nach § 275 Abs 1c S 3 SGB V aus ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Nachforderungen des Krankenhauses müssen zeitnah erfolgen [B 1 KR 6/12 R]

    15. Februar 2013

    Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht, kommentiert folgende Entscheidung:

    Urteil des BSG vom 13.11.2012, Az.: B 1 KR 6/12 R

    Wir hatten Sie zeitnah über das Urteil des BSG vom 13.11.2012 informiert, wonach die Nachforderung der Krankenhausvergütung mehr als vier Jahre nach erteilter Schlussrechnung als Verstoß gegen Treu und Glauben gewertet wird, wenn kein ausdrücklicher Vorbehalt von Seiten des Krankenhauses erfolgt ist. Demgegenüber steht die Rechtsprechung des 3. Senats des BSG ... weiter

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Kompetenz-Center-Geriatrie: Hinweise zur Kodierprüfung geriatrische Komplexbehandlung

    29. Januar 2013

    Auslegungshinweise der MDK-Gemeinschaft zur Kodierprüfung geriatrischer Komplexbehandlungen Version 2013 ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Bei Entbindungsfällen keine Aufwandspauschale

    18. Januar 2013

    Einem Krankenhaus steht bei Entbindungsfällen keine Aufwandspauschale zu - Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht vom 29.11.2012 – Az.: L 5 KR 34/11 ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Excel-Tool zur Berechnung des Rückstellungsbetrags zum MDK-Risiko für den Krankenhaus Jahresabschluss 2012

    2. Januar 2013

    Mit Hilfe des Tools können Sie auf der Grundlage der abgeschlossenen MDK-Einzelfallprüfungen nach §275 SBG V Ihr Gesamtrisko und den ggf. notwendigen Rückstellungsbetrag für das Jahr 2012 berechnen.

    Tool zur Beurteilung des finanziellen (Rest-)Risikos für MDK-Einzelfallprüfungen 2012
    Download: hier

    Quelle: medinfoweb.de
  • MIW

    BSG sagt "Ja" zu Mindestmengen

    19. Dezember 2012

    Wissenschaftliche "Hinweise" auf den Sinn einer Mindestmenge reichen reichen nach Auffassung des BSG aus. Nur die Höhe müsse ausreichend gut bedacht sein ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Damit die Rechnung aufgeht

    26. November 2012

    Im deutschen Gesundheitswesen ist das (G-)DRG System eingeführt worden. Als eine Grundidee beinhaltet dieses System, dass Kliniken bei der Abrechnung mit den Krankenkassen nun nicht mehr die Verweildauer eines Patienten als Basis nehmen, sondern jede  Behandlung katalogisiert wird und einen festen „Fallwert“ zugewiesen bekommt. Dies bedingt, dass die Kliniken ihre Behandlungen an einem Patienten „kodieren“ müssen, um einen Betrag mit der Krankenkasse abrechnen zu können. Dieses Verfahren hat Vorteile, wie  Kostenkontrolle und Kostenübersicht, aber auch Nachteile, wie Abrechnung durch fehlende  oder falsche Dokumentation und Kodierung ... [gelesen: hier]

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    1. Senat des Bundessozialgerichts: Terminbericht Nr. 59/12

    15. November 2012

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts berichtet über seine Sitzung vom 13. November 2012 ... [gelesen: hier]

     

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Bundessozialgericht entscheidet zur Rechtzeitigkeit der Durchführung von der Rechnungskorrekturen durch Krankenhäuser

    13. November 2012

    In einem Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht wird ein Urteil zur Frage wie lange nach Abschluss einer Patientenbehandlung eine Krankenkasse mit Rechnungskorrekturen der Klinik rechnen muss ... [gelesen: hier]


     

    Quelle: medinfoweb.de
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  • MIW

    Bundessozialgericht entscheidet zur Rechtzeitigkeit der Durchführung von MDK-Prüfungen im Krankenhaus

    13. November 2012

    Das Bundessozialgericht entscheidet diese Woche in einem Revisionsverfahren  u.a. die Fragen ob sich eine Krankenkasse das Versäumnis des MDK zur rechtzeitigen oder überhaupt nicht durchgeführten Prüfung zurechnen lassen muss ... [gelesen: hier]


     

    Quelle: medinfoweb.de
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  • DGfM: Abrechnungsprüfung im Krankenhaus unter Berücksichtigung der Rechtsprechung - Neuester Stand

    9. November 2012

    Fortbildung des Regionalverbandes Süddeutschland: Abrechnungsprüfung im Krankenhaus unter Berücksichtigung der Rechtsprechung - Neuester Stand

    Veranstalter: Regionalverband Süddeutschland der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V

    Datum: 03.12.2012

    Veranstaltungsort: Klinikum Ingolstadt, Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt

    Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Die Teilnehmerzahl ist auf 80 Personen beschränkt. Wir bitten deshalb um baldige Anmeldung (hier).

    Teilnahmegebühr: Für Mitglieder der DGfM ist die Fortbildung kostenfrei. Nichtmitglieder zahlen 150 EUR, Mitglieder der Verbände DVMD, SGfM, DKVC, ICV und gmds jeweils 100 EUR auf Nachweis der Mitgliedschaft.

    Referenten:
    Dr. Urich Hambüchen, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht Kassel: Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Abrechnungsprüfung im Krankenhaus - aktuelle Entscheidungen

    Thomas Wolf, stellv. Leiter Geschäftsbereich III, Bayerische Krankenhausgesellschaft: Die aktuelle Entwicklung der Abrechnungsprüfungen aus Sicht der Krankenhäuser

    Dr. Erwin Horndasch,Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling, Geschäftsbereichsleiter Risikomanagement und Berufspolitik: Die aktuelle Entwicklung der Abrechnungsprüfungen aus Sicht der Krankenhäuser

    Martin Spegel, Leiter stationäre Versorgung, SIEMENS-Betriebskrankenkasse:
    Die aktuelle Entwicklung der Abrechnungsprüfungen aus Sicht der Krankenkassen

    Dr. Max-Peter Waser, stellv. Geschäftsführer, MDK Bayern: Abrechnungsprüfung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung aus Sicht des MDK in der Praxis

    Doreen Ende, Leiterin Krankenhaus-Kompetenzcenter Barmer-GEK: Abrechnungsprüfung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Praxis aus Sicht der Krankenkasse

    Erika Raab, Klinikum Ingolstadt, Leiterin Medizincontrolling Klinikum Ingolstadt: Abrechnungsprüfung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in der Praxis aus Sicht des Krankenhauses

    Im Rahmen der Veranstaltung ist deutlich Raum für Diskussionen mit den Referenten rund um das Thema "Abrechnungsprüfung / MDK-Verfahren" vorgesehen. Zur Vorbereitung der Veranstaltung bitten wir daher die Teilnehmer, häufige Fragen oder Probleme an Karin Greim, Sekretariat DGfM,  E-Mail-Anschrift Karin.Greim@medizincontroller.de zu übersenden, um gezielt auf diese Themen eingehen zu können.

    Im November 2012 werden der 1. und der 3. Senat zwei große Entscheidungen zum § 275 SGB V, welcher die MDK-Prüfungen regelt, fällen. Zeitnah zur Urteilsverkündung bietet die DGfM ihren Mitgliedern an, sich aus erster Hand über die Inhalte zu informieren.

    Bitte melden Sie sich zu der Veranstaltung online auf unserer Homepage an (hier). 

     

    Quelle: DGfM
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  • MIW

    Ergebnisse der Frühjahrsumfrage 2012 - MDK-Prüfung im Krankenhaus

    25. Oktober 2012

    Frühjahrsumfrage 2012
    MDK-Prüfung in deutschen Krankenhäusern - Bestandsaufnahme 2011 - Trend 2012

    Nachdem die Teilnehmer unserer diesjährigen Frühjahrsumfrage die umfangreichen Detailergebnisse seit einigen Woche analysieren und diskutieren konnten, möchten wir nun auch der breiten Öffentlichkeit eine Zusammenfassung der Ergebnisse nicht weiter vorenthalten.

    Teilnehmer

    An der Umfrage 2012 haben sich 177 Kliniken aus 15 Bundesländern beteiligt. Die teilnehmenden Kliniken repräsentieren rund 55.400 Betten und 2,26 Millionen stationäre Patienten.

    Prüfquoten

    Die mittlere Prüfquote für Einzelfallprüfungen nach § 275 SBG V im Jahr 2011 betrug 12,4% und liegt damit um 1,2% über der Quote unserer Vorjahresumfrage. Nur 2 Häuser meldeten eine Prüfquote bis 4,9 Prozent, 29 Kliniken bewegten sich in einem Prüfkorridor von 5,0 bis 9,9 Prozent, 97 Krankenhäuser  meldeten 10,0 bis 14,9 Prozent, 43 Kliniken lagen gar zwischen 15,0 und 19,9 Prozent und 6 Häuser über 20 Prozent. Kliniken in privater Trägerschaft lagen mit 13,1 Prozent etwas über den anderen Krankenhäusern. Wie in unseren vorherigen Untersuchungen nimmt die Prüfquote mit der Spezialisierung und dem Versorgungsgrad der Krankenhäuser zu. Eine Abhängigkeit vom MDK-Management (Kodierung Ärzte vs. Kodierfachkräfte bzw. Inhouse- vs. schriftlichem Prüfungsverfahren) war nicht erkennbar.

    In allen Bundesländern finden neben und/oder anstatt des vom Gesetzgeber vorgesehenen MDK-Prüfungsverfahrens "direkte Fallbesprechungen" mit den Kostenträgern statt. 23% der teilnehmenden Krankenhäuser bestätigen dieses Verfahren mit einer durchschnittlichen Prüfquote von 8% der stationären Fälle.

    Damit lag die nach Fallzahlen gewichtete Gesamtprüfungsquote für Krankenhausrechnungen im Jahr 2011 bei 17,3 Prozent.

    Ein teilnehmendes Krankenhaus musste sich im Jahr 2011 einer so genannten 17c Prüfung unterziehen.

    Für das aktuelle Jahr 2012 melden die Kliniken einen deutlichen Anstieg der mittleren Prüfquote für Einzelfallprüfungen nach § 275 SBG V um 4,2% (Median: +0,3%).

    Hinsichtlich der Prüfquoten der einzelnen Kostenträger ergab sich eine Spannweite von 7,1% für die PKV bis 15,8% für die Barmer GEK. Im oberen Mittelfeld platzieren sich ebenfalls die DAK (15,6%), die AOK (14,6%), die Knappschaft (13,3%) und die TK (13%).

    Prüfgründe

    Die Verpflichtung mit jeder MDK-Prüfungsanzeige einen konkreten Prüfgrund zu benennen erfüllten im Mittel 76% der Prüfanfragen.

    Der mit deutlichem Abstand häufigste Prüfgrund war, wie bereits in den Vorjahresumfragen, die Verweildauer. Die Kliniken gaben als Top-Prüfgründe der Kostenträger die primäre Fehlbelegungsprüfung in Kombination mit Bezug auf die untere Verweildauer (MW: 41,8%) sowie die sekundäre Fehlbelegungsprüfung in Bezug auf die obere Verweildauer (MW: 17,9%) an. Dann folgen die Nebendiagnosen-Kodierung (MW: 16,7%) und die korrekte Kodierung von Hauptdiagnosen (MW: 15,6%).

    Bei der Prüfungen der Verweildauer in Bezug auf G-AEP und unterer Grenzpunkt zeigten sich aus Sicht der Kostenträger mit 41,4% auch die besten Erfolgsquoten. Dagegen blieben  erfolgreiche Prüfungen der oberen Grenzverweildauer mit 21,5% und ganz besonders Prüfung auf korrekte Kodierung der Haupt- und Nebendiagnosen mit je 15% weit unter der durchschnittlichen Erfolgsquote.

    MDK-Management

    68,3% der MDK-Einzelfallprüfungen waren zum Umfragezeitpunkt bereits abgeschlossen und 31,7% weiterhin in Bearbeitung. Die Bearbeitungsquote lag somit 6,3 Prozent über der des Vorjahres. Kaum Unterschiede waren hinsichtlich der Klinikträgerschaft festzustellen. In Bezug auf den Versorgungsgrad  der Kliniken zeigen wieder die Schwerpunktversorger den höchsten (72%) und diesmal die Fach-KH den niedrigsten (63%) Bearbeitungsstand. Eine Abhängigkeit von der Höhe der Prüfquote bestand nicht. Dagegen konnten im MDK-Inhouse-Prüfungsverfahren deutlich mehr Fälle abgearbeitet werden (81%) als im schriftlichen Prüfungsverfahren (64%).

    Für die MDK-Fälle des Jahres 2010 meldeten die Kliniken noch 17% offene Prüfungen, für das Jahr 2009 noch 10% und für 2008 noch fast 5% nicht abgeschlossenen Fälle.

    Die Kodierung der Krankenhausfälle erfolgte insbesondere in Kliniken höherer Versorgungsstufen zunehmend häufiger durch Kodierfachkräfte (MW: 70%). Der Anteil der MDK-Inhouse-Prüfung ist um 4% auf 36% leicht angestiegen.

    Die mittlere Dauer zwischen Rechnungslegung und dem Vorliegen eines 1. MDK-Gutachtens wurde von den Kliniken mit 120 Tagen (Median: 120, Min: 10, Max: 365) angegeben. Diesem 1. MDK-Gutachten wurde im Mittel zu 20% mit einer Erfolgsquote von 49% widersprochen. Einem 2. MDK-Gutachten wurde in 7% der Fälle mit einem Erfolg von 22% widersprochen.

    Der mit der MDK-Prüfung entstehende Zeitaufwand im Krankenhaus wurde im Mittel mit 51 Minuten pro Fall (Median:48, Min: 30, Max:90) angegeben.

    Die Aufwandspauschale bei abgeschlossenen MDK-Prüfungen „ohne Erlösminderung“ wurde bei 83 Prozent der Fälle seitens der Kostenträger gezahlt.

    Erfolgsquoten


    Von den bereits abgeschlossenen MDK-Prüfungen der teilnehmenden Kliniken erzielten die Kostenträger in 39,4% eine Erlösminderung. Das sind gut 2 Prozent weniger als in unserer Umfrage 2011. Private Träger (41,5%) mussten dabei nach unserer Analyse mehr Fälle abtreten als frei-gemeinnützige Häuser (37,4%) und Öffentlich-Rechtliche (39,7%). Fachkrankenhäuser verloren 14% weniger Fälle als Maximal-Versorger. Keine Unterschiede ergaben sich zwischen Inhouse- und schriftlichem Prüfungsverfahren.

    Die Krankenhäuser verloren im nach Fallzahl gewichteten Mittel 0,193 Bewertungsrelationen, respektive 511 Euro pro abgeschlossenen MDK-Prüfungsfall (berechnet auf die Bezugsgröße des InEK für den Fallpauschalenkatalog 2011 in Höhe von 2.651,10 €). Es zeigten sich Unterschiede bei der Trägerschaft (Privat > Öffentlich > Frei-gemein), beim Versorgungsgrad (Fach- > Maximal- > Schwerpunkt-, Grund-Regel-Versorger) sowie beim Kodier- und MDK-Management (Ärzte > Kodierfachkräfte und Schriftlich > Inhouse).

    Als neuen Benchmarkwert führen wir zusätzlich den Erlösverlust pro stationären Fall ein. Dieser betrug zum Zeitpunkt der Umfrage für das Betrachtungsjahr Jahr 2011 im Mittel 43,79 Euro (berechnet auf die Bezugsgröße des InEK für den Fallpauschalenkatalog 2011 in Höhe von 2.651,10 €).

    Ebenfalls erstmalig fragten wir in unserer diesjährigen Umfrage nach dem Streitwert je MDK-Prüfungsfall. Dieser betrug 0,548 Bewertungsrelationen (respektive 1.452,80 € bei Zugrundelegung des InEK-Bezugswertes von 2.651,10 €).

    Sozialgerichtsverfahren

    Erneut wurden nur 0,6% der MDK-Prüfungen an das Sozialgericht übergeben. Am klagefreudigsten zeigten sich Kliniken in frei-gemeinnütziger Trägerschaft (0,9%) und Fachkrankenhäuser (1,2%).
    Dagegen gaben die Kliniken im Mittel ein „Sozialgerichts-Potential“, von 8,2% an. Gemeint sind damit Prüffälle "mit einer Erlösminderung" die trotz vermeintlich guter Chancen wegen des zu erwartenden finanziellen und personellen Aufwands nicht einer sozialgerichtlichen Klärung zugeführt wurden.

    Zusammenfassung

    Legt man, mangels anderer Daten, die Ergebnisse unserer nicht repräsentativen Umfrage für eine Hochrechnung auf die bundesweite Krankenhausrechnungsprüfung zugrunde, so ergeben sich folgende Daten.

    Von den rund 18 Mio. stationär behandelten Patienten wurden seitens der Krankenkassen nach eingehender EDV gestützter Vor-Prüfung rund 3,12 Mio. Krankenhausrechnungen (17,3%) als auffällig eingestuft und einer Rechnungsprüfung über den MDK oder im direkten Verfahren unterzogen. Davon sind 1,97 Mio. Prüfungen bereits abgeschlossen und 1,21 Mio. Verfahren weiter in Bearbeitung.

    Von den. abgeschlossenen Verfahren gingen 1,09 Mio. Prüfungen „ohne Erlösminderung“ zugunsten der Krankenhäuser aus. 0,88 Mio. Prüfverfahren „mit Erlösminderung“ (4,9%) führten zu einer Rückzahlung von 1,01 Mrd. Euro an die Kostenträger (Bezugsgröße des InEK für den Fallpauschalenkatalog 2011 in Höhe von 2.651,10 €). Die Kostenträger zahlten an die Krankenhäuser für Fälle ohne Erlösminderung Aufwandspauschalen in Höhe von 270,98 Mio. Euro. 55,50 Mio. Euro fällige Aufwandspauschalen wurden nicht gezahlt.

    Unterstellt man schließlich für die noch offenen 1,21 Prüfungsverfahren die gleichen Konditionen so ergibt sich eine Gesamtrückzahlung von Krankenhausrechnungsbeträgen in Höhe von 1,592 Mrd. Euro! Aus Aufwandspauschalen erhalten die Kliniken 428,4 Mio. Euro. Rund 88 Mio. Euro wurden den Krankenhäusern vorenthalten. Auf weitere 15,1 Mio. Euro Aufwandspauschale wurde seitens der Krankenhäuser beim direkten Prüfungsverfahren mit den Kostenträgern gleich freiwillig verzichtet.

    Abschließend bedanken wir uns ganz ausdrücklich bei den teilnehmenden Kliniken für das entgegengebrachte Vertrauen. Ebenso gilt der Dank Herrn B. Sommerhäuser (myDRG.de) und der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (DGfM) für Ihre Unterstützung.

    Download als PDF: hier

    Biberach, den 17.10.2012                 

    Michael Thieme & Joris Schikowski

    • Ergebnisse MDK-Umfrage 2011hier       
    • Ergebnisse MDK-Umfrage 2010hier   
    • Ergebnisse MDK-Umfrage 2007 bis 2009hier        

     

    Quelle: medinfoweb.de
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