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Nachrichten
Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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KU Gesundheitsmanagement 9/2021, Prof. Dr. rer. pol. Erika Raab
Erste Ergebnisse der Blitzumfrage unter DGfM-Mitgliedern: Vor allem Definitionsbedarf für unbestimmte Rechtsbegriffe ...
Quelle: medizincontroller.de -
Nach dem Wortlaut des OPS 8-98f* bedarf es keinesfalls eine ständige, 24-stündige Anwesenheit der Behandlungsleitung
27. August 20218-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur)
S 15 KR 3643/19 | Sozialgericht München, Urteil vom 07.07.2021Es ist in diesem Kontext nach dem klaren Wortlaut des OPS 8-98f unerheblich, ob die behandlungsleitenden Ärzte am Wochenende/ feiertags Dienst hatten, denn für die Leitung bedarf es bereits nach dem Wortlaut des OPS keinesfalls eine ständige, 24-stündige Anwesenheit ...
Quelle: gesetze-bayern.de -
§ 7 Abs. 2 PrüfvV: Keine Pflicht des Krankenhauses zur Vorlage weiterer Unterlagen
26. August 2021KMH, Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
In seinem Urteil vom 11.06.2021 (Az. S 17 KR 328/20) erteilte das SG Gelsenkirchen der Auffassung der beklagten Krankenkasse, dass das Krankenhaus verpflichtet sei, über die konkrete Unterlagenanforderung des MD hinaus von sich aus weitere abrechnungsrelevanten Unterlagen zur Prüfung vorzulegen, eine Absage ...Quelle: kmh-medizinrecht.de -
Der Verwaltungsrat wählte heute Andreas Hustadt für die kommenden sechs Jahre zum Vorstandsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Werner Greilich gewählt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates votierten einstimmig für die beiden Kandidaten, die seit August 2014 als Geschäftsführer dem vorherigen MDK Nordrhein vorgestanden haben. Die Vorstandswahlen waren aufgrund des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) notwendig geworden. Es sieht vor, dass die neu konstituierten Verwaltungsräte der jeweiligen Medizinischen Dienste die Vorstände neu zu wählen haben. Zum 1. Juli wurde aus dem MDK Nordrhein der Medizinische Dienst Nordrhein.
Quelle: md-nordrhein.de -
Die Auswirkungen des MDK-Reformgesetzes
In Summe ergibt sich damit eine finanzielle Belastung von mindestens 13,7 Mio. EUR pro Jahr für Krankenhäuser. Hinzu kommen Kosten für zahlreiche Folgeprüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen sowie Rechtsstreitigkeiten ...
Quelle: kodierfachkraft.com -
BibliomedManager
Die Strukturprüfung von Kliniken ist holprig gestartet – und geht stockend weiter. Nun hat das Gesundheitsministerium mehrere Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes (MD) ausgebremst ...Quelle: bibliomedmanager.de -
Der Marburger Bund rät Klinikärzten: Keine Unterschrift ohne juristische Beratung!
Den Marburger Bund erreichen derzeit viele Nachfragen zur Zulässigkeit von bestimmten Eintreffzeiten bei Rufbereitschaft. Hintergrund ist, dass Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der MD-Strukturprüfungen von Komplexbehandlungen verpflichtet werden sollen, innerhalb von „30 Minuten am Patienten“ zu sein ...
Quelle: marburger-bund.de -
Janine Wölk, Regionalleiterin Medizincontrolling in der Region Süd, berichtet, was ihren Job ausmacht.
Zahlen, Akten und scheinbar kryptische Kodierungen – das ist die Welt der Medizincontroller. Kaum ein Patient weiß, dass es diese Berufsgruppe in jeder Klinik gibt. Und doch sind Medizincontroller von entscheidender Bedeutung für jedes Krankenhaus. Im Büro eines Medizincontrollers gibt’s vor allem eins: Akten. Denn Medizincontroller stellen sicher, dass sämtliche Leistungen, die von Ärzten und Pflegekräften für die Patienten erbracht werden, auch vollständig und richtig in der Akte dokumentiert werden. Die erbrachten Leistungen werden mithilfe von Zahlen- und Buchstabencodes verschlüsselt – und diese Dokumentation bildet die Basis für die Abrechnung mit den Krankenkassen ...
siehe auch
Medizincontrolling: Aufgaben - Ausbildung - Stellenbeschreibung - Weiterbildung - Gehalt - Stellenmarkt ... hier
Quelle: helios-gesundheit.de -
Das kommt mit der neuen Vereinbarung auf Krankenhäuser zu
Am 22. Juni 2021 wurde die lang erwartete neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (PrüfvV) durch die Schiedsstelle des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgesetzt, nachdem das Vereinbarungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern nach zähem Ringen gescheitert war. Einige der neuen Regelungen stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen, allen voran das Rechnungskorrekturverbot sowie das höchst aufwendige Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die Überprüfung bei Patienten, die ab diesem Zeitpunkt in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen PrüfvV 2022 und erläutern, welche Maßnahmen Krankenhäuser ergreifen können, um ihre Erlöse auch zukünftig zu sichern ...
Quelle: solidaris.de -
Erläuterungen der Selbstverwaltung zur Deutschen Kodierrichtlinie (DKR) 1001s: Maschinelle Beatmung (DKR ab Version 2020) ...
Quelle: g-drg.de - SBZ
Keine Revision im Streit um Kündigung von Ex-MDK-Chef in Rheinland-Pfalz
Saarbrücker Zeitung
Die außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz ist wirksam und rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Nichtzulassung einer Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz rechtens ist ...
Quelle: saarbruecker-zeitung.de -
Normenketten: SGB V § 39 Abs. 1, § 109 Abs. 4 S. 3 | KHEntgG § 7, § 9 | KHG § 17b
Leitsätze:
- Die Forderung einer Gewöhnung an die maschinelle Beatmung als Voraussetzung einer Entwöhnung findet ihre Grundlage weder im Wortlaut der DKR (2013) 1001l noch basiert sie auf fachmedizinisch anerkannten Zusammenhängen (entgegen BSG, Urt. v. 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R).
- Die Entwöhnung ist zu definieren als „Befreiung eines Patienten von der Beatmung“.
- Für eine Entwöhnung von der künstlichen Beatmung im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien 2013 bedarf es weder einer vorherigen Gewöhnung noch einer Zäsur oder eines Wechsels der Beatmung (entgegen BSG, Urteil vom 19.12.2017, B 1 KR 18/17 R, BeckRS 2017, 142709). (Rn. 23 – 26) (redaktioneller Leitsatz)
- Die Entwöhnung ist als Befreiung eines Patienten von der Beatmung zu definieren. (Rn. 26) (redaktioneller Leitsatz)
Quelle: gesetze-bayern.de -
Der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Kaysers Consilium, Andreas Stockmanns, erklärt im Gespräch mit dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ), wo die Schwachstellen der Richtlinie liegen und weshalb viele Krankenhäuser die Strukturprüfungen nicht bestehen werden ...
Quelle: aerzteblatt.de -
Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL. M. | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht
Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV
Im Nachgang zum gleichnamigen Aufsatz in Heft 12/2020 (S. 79 f.) hat das Bundessozialgericht nunmehr unter dem Datum des 18.05.2021 die Rechtsfragen rund um § 7 Abs. 2 und 7 Abs. 5 PrüfvV beantwortet. Dazu im Einzelnen ...Quelle: med-juris.de -
Dr. Christian Reuther und Rechtsanwältin Nicole Jesche, D+B Rechtsanwälte
Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben ...
Quelle: db-law.de