-
Ihr kompetenter Partner für Entgelt- und Budgetverhandlungen.
Nachrichten

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
Ökonomie
Dozent Dr. med. Andreas Stockmanns gibt ein neues kostenfreies Update zur Kodierung COVID-19 ...
Quelle: kaysers-consilium.deKaysers Consilium hat ein neues Update zur COVID-19 Kodierung bereitgestellt ...
Quelle: kaysers-consilium.deTERMINE
- 09.12.2020 Web-Seminar
- 15.06.2021 Web-Seminar
ÜBER DIE VERANSTALTUNG
In diesem Seminar werden Ihnen anhand von zahlreichen Praxisbeispielen fundierte Grundlagenkenntnisse rund um die PEPP-Diagnosen-Kodierung in der Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik vermittelt.
Quelle: dki.deTERMINE
- 09.12.2020 Düsseldorf
- 15.06.2021 Fulda
ÜBER DIE VERANSTALTUNG
In diesem Seminar werden Ihnen anhand von zahlreichen Praxisbeispielen fundierte Grundlagenkenntnisse rund um die PEPP-Diagnosen-Kodierung in der Psychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychosomatik vermittelt.
Quelle: dki.deÖffentliche Krankenhäuser verzeichnen deutliches Rentabilitätsminus
- MDK-Umsatz-Quote setzt Kliniken unter Druck
- Private Kliniken nutzen bei Investitionen vor allem Eigenkapital
- PwC-Experte Michael Burkhart: "Unsere Kennzahlen zeigen deutlich die unterschiedlichen Ausgangslagen, von denen die Kliniken in die Coronavirus-Pandemie gestartet sind."
Im Hinblick auf ihre finanzielle Situation driften öffentliche und private Kliniken in Deutschland immer weiter auseinander. Ein Grund dafür sind unterschiedlich hohe Investitionen. Neben Kostendeckung und Liquidität spielen nachträgliche Rechnungskorrekturen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) eine immer größere Rolle ...
Quelle: presseportal.deDr. Florian Wölkam
In einer aktuellen Entscheidung des SG Gelsenkirchen vom 13.05.2020 (- S 46 KR 2242/19 -) war zu klären, ob aus einer Behandlung aus dem Jahr 2015 die Krankenkassen aufgrund einer sachlich-rechnerischen Berichtigung nach dem Landvertrag gem. § 112 SGB V in Nordrhein-Westfalen überhaupt zur Aufrechnung der Beträge berechtigt gewesen ist ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.deKostenfreies Onlineseminar: Kodierung der Lungenersatzverfahren: ECMO / ECLS - Dozent: Dr. med. Andreas Stockmanns, Kaysers Consilium GmbH ...
Quelle: kaysers-consilium.deKCKaysers-Consilium: Onlineseminar 'ICD-Kodierung des Covid-19 und des akuten Lungenversagens'
Kaysers-Consilium stellt kostenfrei das Onlineseminar "ICD-Kodierung des Covid-19 und des akuten Lungenversagens" (Dozent: Dr. med. Andreas Stockmanns, Kaysers-Consilium@home) zur Verfügung ...
Quelle: kaysers-consilium.deKommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS)Die Kommission für Medizinische Klassifikation und Gesundheitsökonomie der DGVS berichtet mit diesem Update über die Änderungen bei gastroenterologischen Leistungen im deutschen DRG-System. Aufwertungen bei der endoskopischen Steinentfernung (ERCP) und Cholezystektomie in einem Aufenthalt und bestimmten Konstellation von Tagesfällen werden detailliert erläutert ...
Quelle: dgvs.deOHNKlinikum Fulda: Vorstandschef Dr. Menzel blickt auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurück
Auf dem Klinikum lastet ein enormer wirtschaftlicher Druck
Der Rückblick von Privatdozent Dr. med. Thomas Menzel auf das Jahr 2019 ist gespalten. Auf der einen Seite freut er sich über die gelungene Eröffnung des neuen Intensiv-, Notfall- und OP-Zentrums (INO-Zentrum). Auf der anderen Seite war das Jahr geprägt durch den außerordentlichen wirtschaftlichen Druck von Seiten der Krankenkassen und der Gesundheitspolitik. "Die Krankenkassen prüfen mittlerweile jede 3. Rechnung intensiv und zahlen mit erheblicher Verzögerung" ...
Quelle: osthessen-news.deWie in Deutschland so auch in der Schweiz heizen die Kassen die Stimmung an. Es wird immer wieder von falschen Abrechnungen bei den stationären Fällen gesprochen und die Gerichte können die Streitigkeiten kaum mehr bewältigen. medCare will in der Schweiz für Abhilfe sorgen und bietet mit medPal® ein "Rund-um-Sorglos-Paket" für Spitäler. Es soll helfen Fehler zu vermeiden und das Optimum herauszuholen ...
Quelle: medinside.chKodierleitfäden 2019: Intensivmedizin, Psychiatrie und Psychosomatik u. v. m. − jetzt vorbestellen!
In den nächsten Monaten erscheinen die Neuauflagen der bewährten Kodierleitfäden aus den Bereichen Intensivmedizin, Kardiologie, Psychiatrie und Psychosomatik, Angiologie, Pneumologie und Hämatologie/Onkologie im medhochzwei Verlag. Bereits zum zweiten Mal erscheint der Kodierleitfaden für die Viszeralchirurgie. Die Kodierleitfäden sind perfekt für die praktische Nutzung. Alle Kodierleitfäden sind auch als eBook erhältlich.
Quelle: medhochzwei-verlag.deDie Woche 47 | 2018 – 'K' wie kostenintensivste Krankenassen-Klagewelle aller Zeiten
Schon in der vergangenen Woche berichteten wir detailliert über die neue Herausforderung die sich nun im Gesundheitswesen für viele Beteiligten stellt. Die Einführung einer verkürzten Verjährungsfrist sowie einer Ausschlussfrist für die Rückforderungen von Krankenkassen wegen fehlerhafter Krankenhausabrechnung durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) löste eine bislang nie dagewesene Prozesslawine der Krankenkassen aus.
Der wenig vorhersehbare Änderungsantrag 4 zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz und die sich daraufhin überschlagenden weiteren Änderungsanträge zur Verjährungsfrist von Ansprüchen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen hatte große Unsicherheit auf beiden Seiten und schließlich hektischen Aktionismus bei den Krankenkassen ausgelöst.
Leider haben sich die Kostenträger durch die von allen Experten des DRG-Systems nicht nachvollziehbare Rechtsprechung und einfach falsche OPS-Interpretation des BSG dazu verleiten lassen, zigtausend Klageschriften termingerecht zum 09. November 2018 in die Briefkästen der Sozialgerichte zu werfen, um die drohende Verjährung der Fälle aus 2014, 2015 und 2016 durch das PpSG zu vermeiden.
Ausgehend von den bislang bekannten Zahlen...:
- Rheinland-Pfalz: 15.000 Klagen bei 3.077.941 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,49%
- Sachsen-Anhalt: 7.000 Klagen bei 1.825.548 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,38%
- Bayern: 14.000 Klagen bei 9.162.187 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,15%
- Hamburg: 3.000 Klagen bei 635.377 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,47%
- Niedersachsen: 10.000 Klagen bei 5.097.065 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,20%
- Schleswig-Holstein: 5.000 Klagen bei 1.799.898 stationären Fällen 2014-2016 = Quote 0,20%
...ergibt sich momentan bundesweit eine Klagequote von 0,25% und damit eine hochgerechnete Anzahl von rund 145.000 Klagen.
Unterstellt man ein Streitvolumen von 1.200 Euro pro Fall ergibt sich bundessweit ein strittiges Gesamtvolumen von ca. 174 Mio. Euro sowie administrative Aufwandskosten (sozusagen zweckentfremdete Versicherungsbeiträge im Umfang von rund 3.200 Pflegestellen) in mindestens derselben Höhe. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass die Sozialgerichte auf Jahre hinaus "verstopft" sein werden.
Zu den aktuellen Klagewellen erklärt der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:
„Die aktuellen Berichte und Kommentare zu den Klagen vor den deutschen Sozialgerichten erwecken vielfach den Eindruck, als ob die massenhaften Rechnungskürzungsklagen der Krankenkassen vor den Sozialgerichten gerechtfertigt wären.
Das Gegenteil ist der Fall: die Krankenkassen versuchen, schamlos in letzter Minute eine durch das Bundesozialgericht ausgelöste Rechtsunsicherheit auszunutzen, um Rechnungen für Leistungen der Krankenhäuser im Rahmen der Schlaganfallversorgung zu kürzen, die von den Krankenhäusern ordnungsgemäß und im Interesse der Patientinnen und Patienten erbracht wurden.
Viele weitere interessante Artikel finden Sie natürlich wie gewohnt in unserem kostenfreien Newsletter [Anmeldung: hier] sowie täglich aktualisiert auf unserer Homepage: www.medinfoweb.de
Wir wünschen Ihnen viel Weitblick bei den aktuell schwierigen Entscheidungen und verleiben mit besten Grüßen aus Freiburg und Stuttgart Ihr medinfoweb-Team
Quelle: Sophie Kühnhausen - medinfoweb.deDas DIMDI hat die endgültige Fassung der Version 2019 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht. Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung der Entgeltsysteme für Krankenhausleistungen. Vorschläge kamen dabei zumeist von den Fachgesellschaften sowie von Fachleuten aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Viele Prozeduren können mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden ...
Einige wichtige inhaltliche Änderungen im OPS 2019
- Aufnahme neuer Kodes für die Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese
- Konkretisierung der Hinweise und Mindestmerkmale bei den Kodes für die geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung und für die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls
- Aufnahme neuer Kodes für die Beatmungsentwöhnung [Weaning]
- Streichung der Kodes zur Anrechnung von Therapieeinheiten, die von Pflegefachpersonen und im Rahmen einer Gruppentherapie von Spezialtherapeuten im Bereich der Psychiatrie/Psychosomatik erbracht werden
Der Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen ("Was ist neu im OPS Version 2019?"). Alle Änderungen im Detail finden Sie in der Aktualisierungsliste. Die Differenzliste enthält die Veränderungen der endgültigen OPS-Fassung gegenüber der Vorabfassung. Die Aktualisierungsliste zum PKMS 2019 liegt dem ZIP-File für die Aktualisierungslisten bei ...
Quelle: dimdi.deAufruhr in der Klinikszene – So hat es ´kma online´ ganz richtig formuliert. Und dabei geht es vor allem um die Strukturvorgaben bei den Komplexbehandlungen, denn gerade da sorgte kürzlich ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) für hitzige Diskussionen. Strukturvorgaben existieren vor allem in den Prozedurencodes für die sogenannten Komplexbehandlungen. Das reicht von nachvollziehbar über relativ unstrittig bis hin zu ziemlich umstritten, allein wenn es dabei um die Abrechnungen aus der Intensivmedizin, bei der Schlaganfallversorgung und in der Geriatrie geht. Eine notwendige Voraussetzung für die Schlaganfallbehandlung ist zum Beispiel, dass Vorhandensein einer Neurochirurgie im Haus oder die Erreichbarkeit einer solchen innerhalb von 30 Minuten. Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG, bezieht zu diesem Sachverhalt klar Stellung: „…Die Verkürzung der Entfernung zur nächstgelegenen Klinik mit neurochirurgischer Abteilung würde viele regionale Stroke-Units aus der Versorgung drängen und damit die flächendeckende Schlaganfallversorgung gefährden. Nur bei etwa 5 % der Schlaganfallpatienten ist überhaupt eine neuro- oder gefäßchirurgische Intervention erforderlich…“.
Die Art und Weise der MDK-Prüfungen empfinden viele Kliniken als Willkür. Mit missionarischem Eifer will so manche Krankenkasse unter Mitwirkung des MDK eine Strukturbereinigung in der Kliniklandschaft erreichen. „Wenn die Politik derselben Meinung wäre, könnten wir ja damit leben. Aber das ist sie nicht. Die Landesregierung in Mainz wünscht ja, dass wir an unseren Standorten die komplexe Schlaganfallbehandlung anbieten.“, meldet sich auch der DKG Präsident Gaß zu Wort. Ein Rückforderungspotenzial von mehr als einer halben Milliarde Euro lastet auf den Krankenhäusern. Aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht sind Rückstellungen vorzunehmen, die mit erheblichen Konsequenzen für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser verbunden sind – bis zur Insolvenzgefahr. Das Schlimme dabei ist, dass die Krankenhäuser den Kürzungsabsichten der Krankenkassen geradezu willkürlich ausgesetzt sind, so heißt es weiter.
So kam auch im Saarland Ärger auf. Die Behauptung des MDK, dass 53 % bzw. 60 % der geprüften Rechnungen fehlerhaft bzw. falsch/zu hoch durch die Krankenhäuser erstellt würden, ist nicht korrekt und wurde entschieden zurückgewiesen. Da die Meldungen nicht abnehmen und das Thema ein gewisses Maß an rechtlicher Relevanz durch andauernde Brisanz erreicht hat, meldet sich auch Rechtsanwalt Dr. Florian Wölkam zu Wort, der sich schon länger mit dieser Thematik auseinandersetzt: "Der Gesetzgeber hat mit der Neugestaltung des Prüfverfahrens nach § 275 SGB V in den letzten Jahren viel Mühe darauf verwendet, die Zahl der Prüfverfahren auf ein verträgliches Maß zu senken. Mit diesem Ziel ist der Gesetzgeber aber gescheitert. Mittlerweile sind Prüfquoten von 20 bis 25 % keine Seltenheit in den Krankenhäusern."
Viele weitere interessante Artikel finden Sie natürlich wie gewohnt in unserem kostenfreien Newsletter [Anmeldung: hier] sowie täglich aktualisiert auf unserer Homepage: www.medinfoweb.de
Wir wünschen Ihnen eine angenehme, von Ihnen allein kontrollierte Woche. Ihr Team von medinfoweb.de
Quelle: Sophie Kühnhausen - medinfoweb.de