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Michael Thieme

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.

  • MIW

    Kodierfachkraft: Aufgaben - Stellenbeschreibung - Stellenprofil - Stellenmarkt

    Bezeichnungen

    • Kodierfachkraft

    • Kodierer/in

    • Klinische Kodierfachkraft

    • Medizinische Kodierfachkraft

    • Klinische/r Kodierer/in

    • Dokumentationsassistent/in

    • Casemixperformer/in

    • DRG-Profiler/in

    Kurzbeschreibung

    Aufgrund der ständigen Änderungen im ICD-, OPS- und G-DRG-System sowie den damit verbundenen Kodierrichtlinien und gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen werden in den Krankenhäusern zunehmend spezialisierte Fachkräfte eingesetzt. Mittlerweile übernehmen in weit über 70 Prozent der Kliniken sogenannte Kodierfachkräfte diese Tätigkeiten und entlasten damit die Ärzteschaft und den Pflegedienst bei der Dokumentation und Kodierung. Der überwiegende Teil der Kodierfachkräfte verfügt über eine medizinische Grundausbildung sowie eine entsprechende Weiterbildung (Weiterbildungsangebote finden Sie: hier). Personell sind Kodierfachkräfte in Krankenhäusern in der Regel dem Medizincontrolling zugeordnet und unterstützen dieses mit ihren umfangreichen Kenntnissen der medizinischen Dokumentation, der DRG-Abrechnungssystematik und der Fallkodierung. Ständige Fortbildung in den komplexen, sich jährlich ändernden Regelwerken sind ebenso Voraussetzung wie Grundkenntnisse der Krankenhausfinanzierung und der allgemeinen Sozialversicherung.

    Quelle: medinfoweb.de
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    Kaysers Consilium GmbH: Neuer Zertifikatslehrgang "Medizincontrolling für Kodierfachkräfte"

    29. Februar 2024

    Inklusive der neuesten Änderungen wie Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung und Hybrid-DRGs

    Die Anforderungen an das Medizincontrolling sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Das Berufsfeld verlangt neben medizinischer sowie ökonomischer Expertise auch juristische Kenntnisse und klassische Managementfähigkeiten. Regelmäßige Reformen wie die aktuell diskutierte Einführung von Leistungsgruppen oder die kommende Vorhaltefinanzierung verdeutlichen diese Dynamik ebenso wie die sich forcierende Tendenz zur Ambulantisierung (Hybrid-DRGs und AOP-Katalog).

    Ein solch breites und dynamisches Arbeitsumfeld erfordert eine fundierte Aus- und Weiterbildung. Der Bedarf an exzellent geschulten Spezialisten im Medizincontrolling ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Erfahrene und motivierte Kodierfachkräfte für eine vertiefende Tätigkeit im Medizincontrolling zu qualifizieren und mit neuen Aufgabenfeldern zu betrauen ist daher konsequent und zielführend.

    Quelle: Kaysers Consilium GmbH
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    mibeg-Institut: Weiterbildung Krankenhausmanagement

    27. Februar 2024

    Strategien für Medizin, Pflege und Verwaltung

    Unter dem Druck neuer Finanzierungsformen und knapper Budgets wandeln sich Kliniken zu wettbewerbsorientierten Dienstleistungsunternehmen. Zunehmend werden Führungskräfte mit fundierten Management-Qualitäten benötigt.

    Das Intensivseminar Krankenhausmanagement des mibeg-Instituts vermittelt Kenntnisse, die für die Übernahme von Leitungsverantwortung in Medizin, Pflege und Verwaltung wichtig sind. In sechs Seminareinheiten zeigt es effiziente und innovative Ansätze des Managements auf. Dabei werden gesundheitspolitische und ökonomische Prozesse, die auf das Krankenhaus einwirken, analysiert und betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Grundlagen vermittelt. Praxisnähe und Anwendbarkeit stehen dabei jederzeit im Vordergrund.

    Die Weiterbildung umfasst sechs Seminareinheiten im Zeitraum ca. eines Jahres.

    Die nächsten Starttermine sind:

    41. Weiterbildung ab 3. Mai 2024
    Das Seminar kann sowohl in Präsenz als auch online absolviert werden.

    Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

    Quelle: mibeg-Institut Medizin
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    DLMC GmbH: Liquiditätsengpässe durch Kodierungsrückstände – Ein vermeidbares Problem

    26. Februar 2024

    Kodierungsrückstände sind nicht nur Last für das Medizincontrolling, sie führen auch zu ernsthaften Liquiditätsengpässen. Verzögerte Kodierungen beeinträchtigt den Cashflow und kann Kliniken existenziell gefährden. Ein stabiles Team gut ausgebildeter Kodierfachkräfte ist Voraussetzung für eine schnelle Abrechnung und hohe Liquidität. Wenn es hier klemmt, entstehen schnell wirtschaftliche Schieflagen. Umgehend minimieren können Kliniken diese durch den Einsatz externer Profis aus dem Medizincontrolling.

    Die kurzfristige und temporäre Übernahme der Kodierung bietet eine schnelle und erlösoptimale Lösung für Rückstände. Die Qualität der Kodierung wird dabei sofort verbessert, schnellere Abrechnungszyklen werden ermöglicht. Mit modernsten Technologien ist ein Fallabschluss innerhalb von 48 Stunden nach Aktenverfügbarkeit garantiert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität beiträgt. Unser Expertenwissen minimiert Abrechnungsfehler in Ihrer Klinik und erhöht die finanzielle Sicherheit.

    Die DLMC ist etablierter Profi mit Themenfokus auf das Medizincontrolling. Hochspezialisiert arbeiten wir mit einem erfahrenen und bestens ausgebildeten Team. Unser Wissen teilen wir mit unseren Kunden und der Fachöffentlichkeit.

    Ein konkretes Angebot erhalten Sie hier!

    Oder melden Sie sich per mail an info@dlmc.de oder unter 02339/12410

    Quelle: DLMC
  • MOHR

    Einmonatige Widerspruchsfrist gegen Prüfquotenfestlegung durch den GKV-Spitzenverband

    26. Februar 2024

    Bekanntlich veröffentlicht der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage die zulässige quartalsbezogene Prüfquote, die für die Prüfung der Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den MD gilt. Diese veröffentlichte krankenhausindividuelle Prüfquote ist auch für die Höhe der Sanktion nach § 275 c Abs. 3 SGB V maßgeblich.

    Ab dem 3. Quartal 2023 ist der GKV-Spitzenverband dazu übergegangen, die Veröffentlichung der ermittelten Prüfquoten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser, die Zweifel an der korrekten Ermittlung der Prüfquote haben, fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfquote durch den GKV-Spitzenverband Widerspruch einlegen müssen...

    Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de
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    mibeg-Institut: Mit Medizincontrolling ökonomische Prozesse gestalten

    21. Februar 2024

    Um im Krankenhausmarkt der Zukunft als Dienstleistungsunternehmen bestehen zu können, bedarf es der Kostentransparenz, der Prozessoptimierung in den klinischen Behandlungsabläufen sowie der Öffnung des Krankenhauses für eine integrative Leistungserbringung.

    Das mibeg-Institut startet am 26. April 2024 die 45. Weiterbildung zum/zur Medizincontroller:in. In acht Seminareinheiten wird Medizincontrolling als operative Aufgabe ebenso praxisnah dargelegt wie in seiner strategischen Funktion für die Krankenhausleitung. Neben betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und strukturellen Grundlagen bietet sie praxisnahe Trainingsmodule in den Bereichen des Prozess- und Projektmanagements.

    Die Weiterbildung Medical-Controlling wendet sich interdisziplinär an die Bereiche Medizin, Pflege und Verwaltung.

    Weitere Informationen unter www.mibeg.de/medizin/medical-controlling/

    Quelle: mibeg-Institut Medizin
  • TIPLU

    Fallbegleitendes Kodieren und MD-Management im Katholischen Krankenhaus Hagen

    19. Februar 2024

    Im Zuge des MDK-Reformgesetzes ist eine präzise und umfassende Abrechnung stationärer Fälle essentiell. Das Katholische Krankenhaus Hagen setzt erfolgreich auf fallbegleitendes Kodieren mit MOMO. Durch individuelle Regelungen und effektive Nutzung der Software optimieren sie nicht nur die Kodierung, sondern auch das MD-Management. Die Ergebnisse sprechen für sich: Reduzierte Ausbuchungsquoten und gesteigertes liquides Ergebnis zeigen den Erfolg dieser Strategie...

    Quelle: tiplu.de
  • CTK

    Erlössicherung im Krankenhaus: Carl-Thiem-Klinikum Cottbus setzt auf Künstliche Intelligenz

    16. Februar 2024

    Das CTK und die Tiplu GmbH setzen ihre wegweisende Zusammenarbeit im Bereich des Medizincontrollings fort. In einer Partnerschaft, die auf Innovation und Effizienz setzt, entwickeln sie gemeinsam die automatisierte Kodierung mithilfe Künstlicher Intelligenz weiter und stärken somit die Erlössicherung im Krankenhauswesen.

    Als eines der größten und leistungsfähigsten Krankenhäuser in Deutschland versorgt das CTK jährlich weit über 150.000 Patientinnen und Patienten in nahezu allen medizinischen Disziplinen. Dabei spielt die präzise Abrechnung der erbrachten stationären Leistungen eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung des Krankenhauses. Das Medizincontrolling, insbesondere die Kodierung der Leistungen, ist in diesem Zusammenhang von essenzieller Bedeutung.

    Zusammen mit Tiplu setzt das CTK auf die Weiterentwicklung der automatisierten Kodierung mithilfe Künstlicher Intelligenz. Diese Partnerschaft steht seit 2021 für einen innovativen Ansatz, bei dem die Software MOMO eine zentrale Rolle einnimmt. MOMO durchsucht mithilfe Künstlicher Intelligenz maschinenlesbare Dokumente wie Arztbriefe, Befunde oder OP-Berichte nach abrechnungsrelevanten Informationen und macht auf Basis eines Regelwerks Vorschläge für die Kodes, durch die alle medizinischen Maßnahmen und Diagnosen erfasst werden: Aus der Gesamtheit der gefundenen Kodes ergibt sich die DRG-Fallpauschale, die die Höhe der Vergütung bestimmt, die das Krankenhaus von der Krankenkasse erhält. Diese Kode-Vorschläge werden bisher vor Übermittlung an die Krankenkassen noch durch eine Kodierfachkraft überprüft und freigegeben...

    Quelle: ctk.de
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    DLMC GmbH: Liquiditätsengpässe durch Kodierungsrückstände – Ein vermeidbares Problem

    12. Februar 2024

    Kodierungsrückstände sind nicht nur Last für das Medizincontrolling, sie führen auch zu ernsthaften Liquiditätsengpässen. Verzögerte Kodierungen beeinträchtigt den Cashflow und kann Kliniken existenziell gefährden. Ein stabiles Team gut ausgebildeter Kodierfachkräfte ist Voraussetzung für eine schnelle Abrechnung und hohe Liquidität. Wenn es hier klemmt, entstehen schnell wirtschaftliche Schieflagen. Umgehend minimieren können Kliniken diese durch den Einsatz externer Profis aus dem Medizincontrolling.

    Die kurzfristige und temporäre Übernahme der Kodierung bietet eine schnelle und erlösoptimale Lösung für Rückstände. Die Qualität der Kodierung wird dabei sofort verbessert, schnellere Abrechnungszyklen werden ermöglicht. Mit modernsten Technologien ist ein Fallabschluss innerhalb von 48 Stunden nach Aktenverfügbarkeit garantiert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Liquidität beiträgt. Unser Expertenwissen minimiert Abrechnungsfehler in Ihrer Klinik und erhöht die finanzielle Sicherheit.

    Die DLMC ist etablierter Profi mit Themenfokus auf das Medizincontrolling. Hochspezialisiert arbeiten wir mit einem erfahrenen und bestens ausgebildeten Team. Unser Wissen teilen wir mit unseren Kunden und der Fachöffentlichkeit.

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    Oder melden Sie sich per mail an info@dlmc.de oder unter 02339/12410

    Quelle: DLMC
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    WebSeminar: ASV - ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b GB V

    6. Februar 2024

    EBM-Abrechnung und Umsetzung der ASV-Ambulanz

    Implementieren Sie die ASV-Ambulanz als Erfolgsmodell und sichern Sie Ihre Erlöse in eigener Verantwortung ab.
    Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ASV nach § 116b SGB V ist ein neues Versorgungssystem an der Sektorengrenze zwischen Krankenhausambulanz und Niedergelassenen etabliert. Inzwischen können Kliniken bereits für 23 unterschiedliche Krankheitsbereiche Zulassungen beantragen.
    Mit komplexen Regelungen bringt die ASV aber auch viele neue Herausforderungen mit sich: Mehr als 10 bis 15 Fachrichtungen bilden ein Behandlungsteam. Die einzelnen Teammitglieder und müssen zwischen konsiliarischer Anforderung, Dokumentation und Abrechnung koordiniert werden. Außerdem sind die jährlichen umfangreichen Neuerungen zu den Konkretisierungen des G-BA umzusetzend. Zuletzt wurden im Juli 2023 die Multiple Sklerose und die ASV Gehirntumore beschlossen. Ab Mai 2024 sind die Genehmigung der ASV Augentumore und Epilepsie möglich...

    Quelle: abrechnungsseminare.de
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    WebSeminar: Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten

    30. Januar 2024

    ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ

    Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.

    Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.

    Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.

    Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.

    Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.

    Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse...

    Quelle: abrechnungsseminare.de
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    MEDIQON-Webseminar | AOP-Katalog 2024 im Kontext von Hybrid-DRGs & Krankenhausreform

    12. Januar 2024

    Wie immer ist kurz vor Jahresende der neue AOP-Katalog veröffentlicht worden, der für viele Krankenhäuser häufig mit einem Überraschungseffekt verbunden ist und eine adäquate Vorbereitungszeit erschwert.

    MEDIQON ist der erste Anbieter, der diesen bereits jetzt in den Lösungen umgesetzt und das Potenzial im Benchmark ermittelt hat.

    Vor diesem Hintergrund möchten wir nicht nur die Änderungen und Neuerungen mit Ihnen bewerten, sondern diese auch in den Gesamtkontext der Krankenhausreform sowie Hybrid-DRGs einordnen.

     

    Quelle: mediqon.de
  • GKV

    Vereinbarung zur Übermittlung von Unterlagen für das Erörterungsverfahren durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen

    12. Januar 2024

    Vereinbarung nach § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG zur Übermittlung der beim Krankenhaus erhobenen Daten und Unterlagen durch die Medizinischen Dienste an die Krankenkassen zur Durchführung der Erörterung und für eine gerichtliche Prüfung der Abrechnung (eUMD-VB) vom 04.12.2023

    Die gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Unterlagen im Rahmen der Prüfung von Krankenhausabrechnungen ist in § 17c Abs. 2b Satz 8 KHG geregelt. Danach haben der GKV-Spitzenverband und der MD Bund das Verfahren einvernehmlich zu regeln. Die Parteien haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Kommunikationsportal zu nutzen, das von den MD betrieben wird. Das Portal soll ab dem 01.07.2024 für den Datenaustausch zur Verfügung stehen. Die Krankenkassen können sich ab dem 01.04.2024 dafür registrieren.

    Diese Regelung steht im Zusammenhang mit einer geplanten Änderung der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), mit der die Zuständigkeit für die Übermittlung von Unterlagen im Erprobungsverfahren geklärt werden soll. Bisher waren die Krankenhäuser für die Übersendung der Unterlagen an die Krankenkassen verantwortlich. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat jedoch angekündigt, dass sie diese Praxis zum 01.01.2024 aufgeben wird und die MD die Lieferpflicht übernehmen sollen. Dies erfordert eine Übergangslösung, bis das Kommunikationsportal ab dem 01.07.2024 bundesweit zur Verfügung steht...

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • BVGER

    Bundesverband Geriatrie: Startbereit für das DRG-Systemjahr 2024

    10. Januar 2024

    Der Bundesverband Geriatrie bietet am 05.02.2024 ein virtuelles Kodierseminar Geriatrie für Nichtmitglieder an

    Bundesverband Geriatrie weitet sein Schulungsangebot zum aG-DRG-System auf externe Teilnehmende aus. Die Kodierseminare, die traditionell zu Beginn des Systemjahres die Mitgliedseinrichtungen über neueste leistungsrechtliche Entwicklungen informieren, werden in diesem Frühjahr zum ersten Mal auch für Einrichtungen angeboten, die keine Mitglieder im Bundesverband Geriatrie sind.

    Quelle: bv-geriatrie.de
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    MEDIQON-Webseminar | AOP-Katalog 2024 im Kontext von Hybrid-DRGs & Krankenhausreform

    5. Januar 2024

    Wie immer ist kurz vor Jahresende der neue AOP-Katalog veröffentlicht worden, der für viele Krankenhäuser häufig mit einem Überraschungseffekt verbunden ist und eine adäquate Vorbereitungszeit erschwert.

    MEDIQON ist der erste Anbieter, der diesen bereits jetzt in den Lösungen umgesetzt und das Potenzial im Benchmark ermittelt hat.

    Vor diesem Hintergrund möchten wir nicht nur die Änderungen und Neuerungen mit Ihnen bewerten, sondern diese auch in den Gesamtkontext der Krankenhausreform sowie Hybrid-DRGs einordnen.

     

    Quelle: mediqon.de
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