- MD Prüfung der gestuften Notfallversorgung
- Erwachsenen oder
Kinderversorgung:
Wir bereiten Sie vor! - Kriterienabgleich und
Kontroll-Simulation
Nachrichten

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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„Die Notfallbehandlung ist nach der Rechtsprechung auf die Akutversorgung im engeren Sinne begrenzt“
Die Diskussion um eine umfassende Reform der Notfallversorgung ist im vollen Gange - eine zentrale Rolle wird dabei die Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens zur Patientensteuerung spielen. Das Deutsche Ärzteblatt sprach hierzu mit Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht, a.D. 5 Fragen an Ulrich Wenner...
Quelle: Deutsches Ärzteblatt - DGG
Kodierhandbuch Geriatrie aktualisiert - jetzt auch als Online-Datenbank
Abrechnungs-Alltag in der Geriatrie: Durch das aktualisierte Kodierhandbuch Geriatrie des Bundesverbandes Geriatrie, dass nun um eine Online-Datenbank ergänzt worden ist, ist die Ausstattung noch besser. Online-Datenbank und Printwerk werden kombiniert und unterstützen die moderne, effiziente Krankenhausabrechnung...
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Geriatrie -
- Die Gewöhnung an die maschinelle Beatmung iSd DKR 1001h setzt die erhebliche Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit voraus, über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmen zu können. Hierfür genügt nicht, dass die Beatmung als solche medizinisch notwendig ist. Nicht erforderlich ist eine Adaption des Patienten an den Respirator oder eine beatmungsbedingte Schwächung der Atemmuskulatur.
- Die Entwöhnung setzt neben der vorbeschriebenen Gewöhnung ein methodisch geleitetes Vorgehen zur Beseitigung der Abhängigkeit von der maschinellen Beatmung voraus.
- Die Amtsermittlungspflicht des SG verlangt, dass nicht nur auf die Patientendokumentation zurückgegriffen wird. Bestehen nach Auswertung und Bewertung der Patientendokumentation noch Zweifel, muss das SG den Sachverhalt ergänzend aufklären, etwa durch Vernehmung der behandelnden Ärzte und der behandelten Versicherten.
BSG Urteil vom 10.03.2022, B 1 KR 35/20 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de -
Was kann es? Was verbessert es? Und was kann es nicht?
Unter den meisten Medizincontrollern gilt die Vor-Ort-Prüfung von Behandlungsfällen durch den MD als der golden standard der Fallprüfungen. In den vergangenen Jahren erlebten
wir einen regelrechten Druck zur Prüfung auf Basis der Aktenlage. Hier hat die Coronapandemie durch den Paradigmenwechsel in Bezug auf digitales Arbeiten eine Veränderung zementiert, die die Krankenhäuser sich so wohl nicht gewünscht haben...Quelle: medizincontroller.de -
Ein Krankenhaus hat für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche (z.B. Fachabteilungen, Zentren) die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten.
Als wesentlich sind anzusehen alle Leistungen, die in der jeweiligen Fachabteilung regelmäßig notwendig sind – mit Ausnahme unterstützender und ergänzender Leistungen (wie z.B. Laboruntersuchungen oder radiologische Untersuchungen).
BSG, Urteil vom 26.04.2022, B 1 KR 15/21 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de -
Im April diesen Jahres wurde die elektronische Vorgangs Übermittlungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde bereits im Juni 2021 erstmalig erstellt nun haben sich die Vereinbarungsparteien darüber geeinigt und einige Änderungen vorgenommen. Die DKG und der GKV Spitzenverband haben dabei insbesondere § 4 Absatz 5 und den Anhang 1 Anlage 1 angepasst.
Die Änderungen haben dramatische Auswirkungen auf das MDK Management. Dir elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung, kurz eVV, er regelt die Übermittlung von Informationen und Daten zwischen dem medizinischen Dienst und den Krankenhäusern. Diese Vereinbarung war notwendig Komma da ab dem 1. Juli 2022 die Nutzung des LE-Portals (Leistungserbringer Portal) verpflichtend ist.
Dabei regelt § 4 Absatz 5 dir Übertragung von Dokumenten in entsprechenden Dokumentenklassen durch das Krankenhaus. In der Regelung von Juni 2021 war dabei noch von „können“ die Rede. Nun zu Anfang Mai 2022 wurde dieser Absatz in der Vereinbarung angepasst, es besteht nun eine Verpflichtung („haben“)...
Quelle: kodierfachkraft.com -
Für die Prüfquotenüberwachung durch die Medizinischen Dienste bildet die fachliche Grundlage die „Festlegung des GKV-Spitzenverbandes über die näheren Einzelheiten zur bundeseinheitlichen quartalsbezogenen Auswertung gemäß § 275c Absatz 4 SGB V“. Die Umsetzung erfolgt über die bundeseinheitliche Softwarekomponente für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenkassen.
Die wichtigsten Fragestellungen aus der Perspektive der Medizinischen Dienste im Kontext der Prüfquotenüberwachung bildet ein Katalog des "Medizinischen Dienstes Bund" ab...
Quelle: md-bund.de; MD -
Die aktualisierte Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ zur Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für Leistungen im Jahr 2023 befindet sich derzeit noch im Genehmigungsverfahren des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Die Richtlinie wird nach der Genehmigung auf dieser Seite veröffentlicht.
Um die Krankenhäuser bei der Vorbereitung der fristgerechten Beantragung von OPS-Strukturprüfungen für 2023 zu unterstützen, veröffentlicht der Medizinische Dienst Bund die Anlagen der Richtlinie 2022 vorab. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vorabveröffentlichten Anlagen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Richtlinie und ihrer Anlagen durch das BMG stehen. Die Vorabveröffentlichung dient insoweit der Förderung der Kooperation zwischen den Medizinischen Diensten und den Krankenhäusern.
Die ausfüllbaren Anträge und Selbstauskunftsbögen finden die Krankenhäuser ab Dienstag, den 24. Mai 2022 (12 Uhr) bei dem für sie zuständigen Medizinischen Dienst über die gemeinsame Internetseite www.medizinischerdienst.de ...
Quelle: md-bund.de; MD - InEK
Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG: Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)
23. Mai 2022Der Antrag zum anhängigen Verfahren S20220009 "Beatmungsstunden OPS 8-718.8 bzw. 8-718.9 (ZE2022-190)" ist beim Bundesschlichtungsausschuss verfügbar
Quelle: g-drg.de -
Vor allem fehlendes Personal hat nach einem Bericht des Medizinischen Dienstes zu den stattgehabten Strukturprüfungen in Krankenhäusern im Rheinland zu Mängeln geführt...
Quelle: gmx.net -
Fallzusammenführung bei Wiederaufnahme binnen 10 Tagen: Greift das Wirtschaftslichkeitsgebot?
16. Mai 2022Anna Katharina Jansen, LL.M. (MedR)
Am 26.04.2022 entschied der 1. Senat (Az. B 1 KR 14/21 R) erneut über die Frage der Fallzusammenführung unter dem Gesichtspunkt des sog. fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens und hielt an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung ausdrücklich fest. Danach sind zwei Behandlungsfälle als ein Behandlungsfall nach den aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot abgeleiteten Grundsätzen des sog. fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens abzurechnen, auch wenn die Fallpauschalenvereinbarung für diesen Fall keine Fallzusammenführung vorsieht...
Quelle: KrankenhäuserMedizinrechtHeilberufe - MOHR
Die Entwöhnung von der maschinellen Beatmung setzt die Feststellung einer Gewöhnung voraus
13. Mai 2022Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
B 1 KR 35/20 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 10.3.2022- Eine Entwöhnung von der maschinellen (künstlichen) Beatmung setzt die Feststellung voraus, dass eine Gewöhnung eingetreten ist und eine Methode der Entwöhnung angewandt wurde.
- Eine Gewöhnung an die maschinelle Beatmung setzt nach der Rechtsprechung des BSG „die erhebliche Einschränkung oder den Verlust der Fähigkeit, über einen längeren Zeitraum vollständig und ohne maschinelle Unterstützung spontan atmen zu können“ voraus...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de - MIW
MEDIQON Präsentationsunterlagen: 'AOP-Gutachten – das sind die Konsequenzen für Kliniken'
Bereits im Klinik-Stresstest der f&w in der Ausgabe 3/22 hat MEDIQON anhand von Analysen zum ambulanten Potenzial sowie Auswertungen zur Coronakrise prognostiziert, dass sich der Anteil ambulant durchführbarer Leistungen verdoppeln lässt:
Nun ist auch das IGES Gutachten zum zukünftigen AOP-Katalog veröffentlicht worden und gibt Transparenz über das geplante Vorgehen.
- Was sind die Kernaspekte des AOP-Gutachtens?
- Welche Veränderungen werden auf die Krankenhäuser zukommen?
MEDIQON beleuchtete in einem Webseminar, an dem über 500 Akteure des Gesundheitswesens teilnahmen, alle wichtigen Punkte und gab einen Überblick über die Herausforderungen, auf die sich Kliniken nun einstellen müssen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Datenanalysen und Veröffentlichungen zum Thema „Ambulantisierung“ lieferte MEDIQON Lösungsansätze, mit denen Sie diesen Veränderungen begegnen können – denn noch in diesem Jahr könnte der neue AOP-Katalog in Kraft treten.
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentation des Webseminars hier kostenfrei zur Verfügung:
AOP-Gutachten: Das sind die Konsequenzen für Kliniken ... Download
Quelle: medinfoweb.de - Was sind die Kernaspekte des AOP-Gutachtens?
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In zwei Entscheidungen vom 26.04.2022 hat das BSG seine Rechtsprechung zum sog. wirtschaftlichen Alternativverhalten präzisiert. Derzeit liegen beide Entscheidungen nur als Terminsbericht vor. In einer der Entscheidungen wurde klargestellt, dass einem Krankenhaus für eine nicht notwendige stationäre Behandlung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Alternativverhaltens ein Vergütungsanspruch zustehen kann...
Quelle: Medizinrecht Saarland -
- S 76 KR 112 /22 ER Sozialgericht Hannover, Beschluss vom 18.03.2022
- S 15 KR 382 /22 ER Sozialgericht Mannheim, Beschluss vom 07.04.2022
Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Die Beschlüsse des Sozialgerichts Hannover und des Sozialgerichts Mannheim weisen die Auffassung der Krankenkassen im Rahmen eines einstweiligen Rechtschutzverfahrens definitiv zurück. Dabei knüpfen Sie an die Gesetzesbegründung zum MDK Reformgesetz an. Die Festsetzung einer Strafzahlung für Rechnungen vor dem 01.01.2022 wird als rechtswidrig angesehen...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de