- Hybrid-DRGs &
AOP-Leistungen - Risikobewertung für
den Wirtschaftsplan
Nachrichten

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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Die angestellten Mediziner wollen es in diesem Frühjahr offenbar wissen: Diesmal ruft der Marburger Bund ihre Mitglieder in den Medizinischen Diensten zum eintägigen Streik auf. Die ärztlichen Kontrolleure sollen in Niedersachsen und dem Saarland am 19. April, in allen anderen Bundesländern am 25. April die Arbeit niederlegen...
Quelle: Der Tagesspiegel -
„Kliniklandschaft unter der Lupe“ – so lautet der Titel des aktuellen Jahresberichts 2023.
Wir wird die Kliniklandschaft von morgen aussehen? Welche Strukturen sind für eine gute stationäre Versorgung von Nöten? Bund und Länder arbeiten derzeit intensiv an einer Krankenhausreform, die der Medizinischer Dienst Nordrhein unterstützt. Im Jahresbericht sind die Aspekte aufgeführt, die aus Sicht des Medizinischen Dienstes zum Gelingen der Reform wesentlich sind.
Quelle: md-nordrhein.de - BDO
BSG: Keine Aufwandspauschale bei Veranlassung der Prüfung durch Fehlverhalten des Krankenhauses
11. April 2023Christiane Brockerhoff | Rechtsanwältin | BDO
Kommt es bei einer Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V zu einer Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst, so hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 € zu zahlen, sofern die Prüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt (§ 275c Abs. 1 Satz 2 SGB V). Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht, wenn die Krankenkasse durch eine nachweislich fehlerhafte Abrechnung des Krankenhauses veranlasst wurde, ein Prüfverfahren unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes einzuleiten (vgl. BSG, Urteil vom 22.6.2010, Az. B 1 KR 1/10 R). An dieser Rechtsprechung hält das Bundessozialgericht fest, wie eine aktuelle Entscheidung zeigt, in der es zwar nicht um eine fehlerhafte Abrechnung, jedoch um eine Pflichtverletzung des Krankenhauses ging (BSG, Urteil vom 07.03.2023, Az. B 1 KR 11/22 R)...
Quelle: bdolegal.de -
Die Einlage von Coils zur Behandlung eines Lungenemphysems entsprach im Jahr 2016 als neue Behandlungsmethode (noch) nicht dem gesetzlichen Qualitätsgebot. Ein evidenzgestützter Konsens einer großen Mehrheit der einschlägigen Fachleute über diese Methode lag noch nicht vor. Auch fehlte ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. In Betracht kommt jedoch ein Vergütungsanspruch für Potentialleistungen aus § 137 c Abs. 3 SGB V ... BSG, Urteil vom 13.12.2022, B 1 KR 33/21 R ...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de -
Kerstin Macherey leitet neue Stabsstelle Politik und Strategie beim Medizinischen Dienst Bund
Der Medizinische Dienst Bund baut seine politische Vertretung in Berlin aus. Die Leitung des Bereichs hat Kerstin Macherey (44) inne.
Kerstin Macherey (44) hat ihre Tätigkeit als Leiterin Politik und Strategie am 1. April aufgenommen und wird vor allem im Vertretungsbüro des Medizinischen Dienstes Bund in Berlin tätig sein. Die Diplom-Volkswirtin ist seit vielen Jahren in der Gesundheits- und Pflegepolitik sehr gut vernetzt. Vor ihrer neuen Aufgabe beim Medizinischen Dienst Bund war sie seit 2013 Referentin Politik beim BKK Dachverband. Von 2004 bis 2013 nahm sie verschiedene Funktionen im Deutschen Bundestag wahr, zuletzt als Referentin für Gesundheitspolitik einer Regierungsfraktion.
Quelle: Pressemeldung – md-bund.de; MD -
Auf Anfrage müssen Kliniken der Krankenkasse die Dauer einer Krankenhausbehandlung medizinisch begründen. Sollte die Begründung versäumt werden, kann das Krankenhaus dann nach einer ergebnislosen Prüfung keine Aufwandspauschale mehr verlangen...
Quelle: aerztezeitung.de - Anzeige
Nach neuem AOP-Vertrag: Krankenhäuser müssen jetzt handeln und langfristig planen.
- Kontextfaktoren treffen nicht zu!
- Die Behandlung hätte ambulant erfolgen müssen.
Mit dieser Begründung weisen die Krankenkassen seit 15. Februar zunehmend Rechnungen für stationäre Behandlungen zurück. Kliniken können sich zu Recht beklagen, dass nicht genug Zeit war, um auf die gravierenden Änderungen im AOP-Vertrag nach §115b SGB V zu reagieren. Doch leider rettet das nicht die Erlöse. Dafür sind jetzt schnelles Handeln und langfristige Strategien nötig.
Quelle: westphalmanagement.de -
Krankenhäuser in Sachsen: Strukturelle Voraussetzungen für gute Versorgung erfüllt
Der StrOPS-Report des Medizinischen Dienstes Sachsen präsentiert die Ergebnisse der Strukturprüfungen in Sachsens Krankenhäuser aus den Jahren 2021 und 2022. Zusätzlich ergab die ausgewertete Befragung der Mitarbeitenden der Krankenhäuser, dass die Herausforderung, ein neues Prüfsystem innerhalb kurzer Zeit einzuführen und umzusetzen, in kollegialer Zusammenarbeit gemeistert wurde...
Quelle: md-sachsen.de -
kma-Podcast „Die Paragraphenreiter
In der aktuellen Podcast-Folge steht die neue Prüfverfahrensvereinbarung im Mittelpunkt. Welche Regeln und Fristen gelten beim Rechnungsprüfungsverfahren zwischen Medizinischem Dienst und Kliniken? Frank Sarangi und Vera Keisers haben die Antworten...
- IDW
AOP-Vertrag auf dem Prüfstand: DGIM kritisiert mangelnde Berücksichtigung von Kontextfaktoren und fordert Einbindung
29. März 2023Seit Jahresbeginn gilt ein neuer Vertrag für ambulantes Operieren (AOP), der zahlreiche Eingriffsarten, die bislang stationär im Krankenhaus durchgeführt wurden, in den ambulanten Sektor verlagert. Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) begrüßt Maßnahmen zur Ambulantisierung und Optimierung der Versorgung. Allerdings berücksichtigt der Vertrag in der Entscheidungsfindung für oder wider eine ambulante Behandlung unter anderem Kontextfaktoren sowie individuelle Wünsche der Patientinnen und Patienten unzureichend, kritisiert die Fachgesellschaft gemeinsam mit den internistischen Schwerpunktgesellschaften in einer aktuellen Stellungnahme...
Quelle: idw-online.de -
Im Zuge der Überarbeitung des Begutachtungsleitfadens für die Version 2023 wurden wie jedes Jahr die begutachtungsrelevanten Neuregelungen des Fallpauschalenkatalogs 2023 in die entsprechenden Kapitel integriert. Zusätzlich wurden die Kapitel gestrafft, um die Anwenderfreundlichkeit zu verbessern...
Quelle: md-bund.de; MD -
Die Zi-Kodierhilfe, mit ihren individuellen Hilfen zur Nutzung einzelner ICD-Kodes, ist nach jährlichem ICD-10-GM-Update durch das BfArM mit aktualisiertem Datenbestand für das Jahr 2023 online unter als App für Android- und iOS-Geräte verfügbar...
Quelle: kvhh.ne -
Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr | Fachanwalt für MedizinRecht
Die Kodierung von Prozeduren knüpft nach den Deutschen Kodierrichtlinien an den vom jeweiligen OPS-Kode definierten Eingriff an und nicht an das mit der Behandlung insgesamt verfolgte Ziel. Für die Kodierung ist maßgeblich, ob eine eigenständige Prozedur durchgeführt wurde oder lediglich eine Komponente einer anderen Prozedur. Dies richtet sich letztendlich nach den Regeln der ärztlichen Kunst für die Ausführung des jeweiligen, durch den OPS-Kode konkret definierten, Behandlungsverfahrens. BSG , Urteil vom 24. 01. 2023, AZ B 1 KR 6/22, R...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de -
Vorstandsvorsitzende Dr. Weibler-Villalobos in den Ruhestand verabschiedet - Prof. Dr. Jürgen Koehler neuer Vorstandsvorsitzender
Staffelübergabe beim Medizinischen Dienst (MD) Rheinland-Pfalz. Prof. Dr. Jürgen Koehler ist neuer Vorstandsvorsitzender und damit Nachfolger von Dr. Ursula Weibler-Villalobos, die in den Ruhestand gegangen ist. Der Verwaltungsrat hatte den 58-jährigen im Dezember vergangenen Jahres einstimmig bestellt.
Der gebürtige Mainzer ist habilitierter Mediziner und Gesundheitsmanager (MA). Koehler war an mehreren renommierten Universitäten und Kliniken tätig. Nach dem Medizinstudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz folgte dort die Promotion, die Facharztausbildung für Neurologie sowie die Habilitation. Anschließend absolvierte er erfolgreich den Masterstudiengang „Management von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ an der TU Kaiserslautern.
Quelle: md-rlp.de -
Termine
- 13.03.-18.03.2023, online
- 17.04.-22.04.2023, Münster
- 22.05.-27.05.2023, online
- 19.06.-24.06.2023, online
Lassen Sie sich zur Medizinischen Kodierfachkraft ausbilden. In unserer Weiterbildung erlernen Sie die Systematik und Vorgehensweise bei der Kodierung im Krankenhaus – von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Kodierrichtlinien bis zum Umgang mit Anfragen von Kostenträgern und den Medizinischen Diensten. Mit dem Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung erhalten Sie das Zertifikat „Medizinische Kodierfachkraft“.
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Quelle: healthcare-akademie.de