- Neben dem Fachkräftemangel ist die Suche nach geeigneten Führungskräften eine Herausforderung für jedes Unternehmen.
- Die Suche über Suchmaschinen, Social Mediaplattformen, Anzeigen und Portale produziert viele aber nur wenige richtige Ergebnisse.
- Entscheidend für den Erfolg ist die Art der Recherche.
- Es gibt viele Bewerber um begehrte Positionen, doch nur wenig wirklich geeignete.
Nachrichten

Was gibt es Neues in der Krankenhauslandschaft? Welche Personalien ändern sich? Gibt es aktuelle Gesetzesbeschlüsse? Welche ökonomischen Auswirkungen haben die jüngsten demografischen Entwicklungen auf den Gesundheitsmarkt? Diese und viele weitere Fragen werden Tag für Tag neu diskutiert und beantwortet. Das Portal „medinfoweb.de“ versteht sich als Onlinezeitschrift für Informatik, Ökonomie, Marketing und Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen. Gebündelt, stets aktuell und immer handverlesen werden alle Neuigkeiten gesammelt und anwenderbezogen aufbereitet.
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Termin
- 11.09.-12.09.2023, Berlin
Professionell und überzeugend argumentieren: Dies sind wichtige Kompetenzen im Medizincontrolling. Dafür brauchen Sie umfassendes kommunikatives Geschick – und das erhalten Sie bei uns. Lernen Sie, wie Sie selbstbewusster und zielstrebiger mit Ärzten, Kostenträgern oder dem Medizinischen Dienst kommunizieren – ohne Schnick-Schnack, dafür praxisnah und interaktiv!
Alle Termine und weitere Informationen ... hier
Quelle: healthcare-akademie.de -
Ulf Dennler | Michael Glas | Frank M. Brunkhorst | Patrick Meybohm | Hendrik Rüddel | Daniel Schwarzkopf | Torsten Schreiber | Christoph Stumme
Der neue Kodierleitfaden Sepsis 3.0 greift die Aspekte der Qualitätssicherung, die das IQTiG gerade entwickelt, unmittelbar auf. Zudem zeigt sie eine parallele Entwicklung zur DKR hinsichtlich der Berechnung der SOFA-Scores bei Patienten, die nicht beatmet werden...
Quelle: DSG - MOHR
BGH: Keine 'Sperrfrist' zwischen ärztlicher Aufklärung und Patienteneinwilligung
In einem am 20. Dezember 2022 ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass zwischen der ärztlichen Aufklärung und der Einwilligung des Patienten in eine medizinische Behandlung keine zwingende Bedenkzeit liegen muss. Der Fall betraf einen Patienten, der eine Klinik wegen einer fehlerhaften Behandlung und unzureichender Aufklärung verklagt hatte. Nach dem Urteil des Landgerichts und einer anschließenden Berufungsentscheidung durch das Oberlandesgericht (OLG) entschied der BGH, dass die Aufklärung und Einwilligung in diesem Fall ordnungsgemäß erfolgten. Laut BGH besteht keine feste Zeitspanne oder "Sperrfrist" zwischen der Aufklärung durch den Arzt und der Einwilligung des Patienten, die Entscheidung liegt beim Patienten...
Quelle: medizinrecht-ra-mohr.de -
„Ein faules Ei verdirbt den Brei“ - gemäß dem Motto argumentierte eine Krankenkasse in einem vergütungsrechtlichen Streit: ein einzelnes off label eingesetztes Arzneimittel begründe den Entfall des gesamten Vergütungsanspruchs. Das Sozialgericht ist mit dem Urteil dieser Argumentation nicht gefolgt...
Quelle: trefz-flachsbarth.de -
Termine
- 12.12.2023, 10:00-15:00 Uhr, online
- 14.12.2023, 10:00-15:00 Uhr, online
- 11.01.2024, 10:00-15:00 Uhr, Berlin
In unserem PEPP-Update erhalten Sie anschaulich und zielgerichtet an einem Tag alle relevanten Neuerungen für die PEPP-Kodierung 2024. Neben praktischen Tipps für die Umsetzung der Änderungen, geben wir Ihnen umfangreiche Hintergrundinformationen zum aktuellen PEPP-System – beispielweise den Rechnungsprüfungen, rechtlichen Besonderheiten oder politischen Entwicklungen.
Alle Termine und weitere Informationen ... hier
Quelle: healthcare-akademie.de - InEK
Anträge zu anhängigen Verfahren des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG veröffentlicht
25. Mai 2023Die Anträge zu den anhängigen Verfahren S20220015 „Kodierung Hauptdiagnose bei Wiederaufnahme zur Cholezystektomie nach ERCP bei Cholangitis oder Cholezystitis mit Gallenwegsobstruktion“ und „S20230003 „Ist die Anlagerung von Knochenfragmenten an die Wirbelsäule eine Spondylodese?“ sind auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de verfügbar.
Quelle: g-drg.de - Anzeige
KMS Herbsttagung 2023: Spannende Themen & persönlicher Austausch
Bei der KMS Herbsttagung am 19. und 20. Oktober 2023 in Unterhaching bei München erwarten Sie Neuigkeiten aus dem Gesundheitswesen, Updates zu den Lösungen von KMS sowie aktuelle Success Stories. Folgende Themen haben wir in diesem Jahr für Sie im Gepäck:
- InEK 2023/2024 - Neuerungen und aktuelle Entwicklungen
- Risiken und Nebenwirkungen der Finanzierungs-Reform
- Perfect Tools: eisTIK® und MetaKIS in der Ambulantisierung
- Live aus der Praxis: MVZ-Steuerung der Ortenau MVZ GmbH
- Wir bringen den Elefanten zum Tanzen - Deutschlands größter kommunaler Krankenhauskonzern Vivantes führt mit KMS erfolgreich ein umfassendes Berichtswesen ein
- Von der Pflicht zur Kür: Nachhaltigkeitsberichterstattung nachhaltig nutzen
- KI meets Abrechnungssteuerung
- MetaIPSS – oder: Warum Krankenhaushygiene nicht nur in einer Pandemie wichtig ist
- Tipps und Tricks
- Jetzt auch REHA - Praxisbericht der GLG Fachklinik Wolletzsee
- Implantateregister Deutschland: Sicherheit und Qualität - wir sind dabei
Abgerundet wird das Programm von Alfred Mittermeier und seiner Show „Das Paradies. Wo liegt es? Wie sieht es dort aus?“.
Die KMS Herbsttagung ist eine exklusive Veranstaltung für KMS-Kund:innen, Interessent:innen und Partner:innen und bietet neben informativen und praxisnahen Vorträgen viel Platz für den persönlichen Austausch.
Das KMS-Team freut sich auf Sie!
Mehr Informationen zur Herbsttagung 2023 sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hierQuelle: kms.ag -
Remco Salomé
Krankenhäuser tun sich traditionell schwer mit dem Klageweg bei Abrechnungsstreitigkeiten. Die Umfragen von medinfoweb.de, welche 2017 leider eingestellt wurden, zeigten eine Klagequote zwischen 0,5 und 1,5 % der Gesamtzahl der MD-Prüfungen. Die Gerichte beschwerten sich in der Vergangenheit allerdings regelmäßig über die „Klagefreude“. Wie sind eigentlich die Ergebnisse? Sollten Krankenhäuser eher mehr oder weniger klagen?...
Quelle: medcontroller.de - WÖLK
Das Konzept des 'fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens' hat ausgedient
23. Mai 2023RA F. Wölk
Die Krankenkassen kürzen immer noch die Abrechnungen der Krankenhäuser, indem sie das fiktive wirtschaftliche Alternativverhalten bei Fallzusammenführungen anwenden. Obwohl der Gesetzgeber durch die Regelung in § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG ab dem 01.01.2019 eine Fallzusammenführung allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen hat.
Die Krankenkassen hatten vermutlich erwartet, dass das BSG trotz der Anordnung des Gesetzgebers die Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens zumindest teilweise beibehalten würde.
Jedoch hat das BSG diesen Erwartungen der Krankenkassen nicht entsprochen und in der Entscheidung vom 11.05.2023 (- B 1 KR 10/22 -) klargestellt, dass eine Fallzusammenführung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgrund der Regelung in § 8 Abs. 5 Satz 3 KHEntgG ausgeschlossen ist...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
RA Dr. F. Wölk
Es gibt immer noch Krankenkassen, die Prüfverfahren einleiten und bereits während der Prüfung eine Kürzung der Rechnungen vornehmen. Dabei bezahlen sie lediglich den unstrittigen Teil der Rechnungen. Dieses Vorgehen ist aus rechtlicher Sicht problematisch, da die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet sind, den unstrittigen Teil der Rechnungen zu begleichen und eine Aufrechnung gemäß § 109 Abs. 6 SGB V klar verboten ist.
Darüber hinaus ist es besorgniserregend, dass trotz des in den Landesverträgen vereinbarten Aufrechnungsverbotes gemäß § 112 SGB V, einige Krankenkassen immer noch Aufrechnungen für ältere Fälle durchführen. Sie vertreten die Ansicht, dass diese Aufrechnungsverbote unwirksam seien.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem für Krankenhäuser erfreulichen Urteil vom 11. Mai 2023 (- B 1 KR 14/22 R -) dieser Ansicht deutlich widersprochen hat. Das BSG hat klargestellt, dass das Aufrechnungsverbot wirksam ist...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.de -
Der Medizinische Dienst überprüft in Zweifelsfällen die Abrechnung der Krankenhäuser. Oft kommt er zu dem Schluss, dass diese korrekt sind. In diesen Fällen können die Krankenhäuser eine Aufwandspauschale fordern. Doch das Bundessozialgericht hat entschieden: Es gibt Ausnahmen.
Quelle: PresseBox -
Kodierfachkraft: Ausbildung - Aufgaben - Stellenbeschreibung - Gehalt - Weiterbildung - Stellenmarkt
Nachfolgend erhalten Sie als aktive oder künftige Kodierfachkraft detaillierte Informationen zur Aus- und Weiterbildung, zu den Möglichkeiten einer Stellenbeschreibung und somit auch den Aufgaben, sowie weiterführende Links zu Kodierhilfen, zum Thema Gehalt und zu Stellenangeboten ...
Quelle: medinfoweb.de - Anzeige
mibeg-Institut: Intensivseminar Klinische Kodierfachkraft - Berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur DRG-Dokumentar/in und Kodierassistenten/in
Klinische Kodierfachkräfte müssen gut qualifiziert und auf dem aktuellen Stand sein, um Diagnosen und Prozeduren zuverlässig und vollständig kodieren zu können. Denn die Dokumentation und Kodierung medizinischer und pflegerischer Leistungen wird immer komplexer und wirkt sich entscheidend auf die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses aus.
Das mibeg-Institut Medizin startet am 15. September 2023 die 45. berufsbegleitende Weiterbildung zum/zur DRG-Dokumentar/in und Kodierassistent/in in Köln. Sie qualifiziert in fünf Seminareinheiten insbesondere Pflege- und Verwaltungsfachkräfte, Stationssekretär/innen, Medizinische Fachangestellte, Medizinische Dokumentar/innen, aber auch interessierte Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, die ihre beruflichen Kenntnisse weiterentwickeln und unter den aktuellen Anforderungen des aG-DRG-Systems einsetzen wollen.
Das Seminar vermittelt grundlegende Kenntnisse der Krankenhausfinanzierung, des aG-DRG-Systems und des Abrechnungsmanagements. An zahlreichen Fallbeispielen wird vor allem der Umgang mit den allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien sowie das Abrechnungsmanagement mit den Kostenträgern trainiert. Themen zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen stehen ebenfalls auf der Agenda. Durch angewandte Trainingsmodule auch mit spezifischer Grouper-Software werden die erlernten Inhalte weiter gefestigt.
Einfach Kontaktformular ausfüllen
Weitere Informationen unter
https://www.mibeg.de/medizin/intensivseminar-klinische-kodierfachkraft/Quelle: mibeg-Institut Medizin - Anzeige
medhochzwei Verlag: Richtig Kodieren in Ihrem Fachgebiet – medhochzwei Kodierleitfäden 2023
Die bewährten medhochzwei Kodierleitfäden sind gerade erschienen und werden Ihnen auch 2023 das Kodieren erleichtern. Sie finden alle wichtigen Informationen zu Diagnosen und Prozeduren sowie Hilfestellung zur Durchführung und Abrechnung für die Themenbereiche:
- Hämatologie/Onkologie
- Intensivmedizin
- Psychiatrie und Psychosomatik
- Neuromodulation
- Kardiologie
- Angiologie
- Viszeralchirurgie
- Pneumologie
- Gastroenterologie
Wir bieten Ihnen hier kompetentes Fachwissen in kompakter Form – die Kodierleitfäden sind perfekt für die praktische Nutzung. Ab 2023 finden Sie die Kodierleitfäden bei uns nicht nur als e-pdf, sondern auch in der medhochzwei Online-Bibliothek. Über eine Firmenlizenz können Sie alle Informationen so für sämtliche Fachkräfte zur Verfügung stellen. Bei Interesse machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot: campuslizenzen@medhochzwei-verlag.de
Die Kodierleitfäden wenden sich an Kodierfachkräfte, Medizincontroller und Ärzte aus den jeweiligen Fachbereichen. Sie werden jedes Jahr aktualisiert und bieten ausführliche Zusammenstellungen der möglichen Kodiervarianten und zahlreiche Hinweise zur korrekten Kodierung.
Jetzt bestellen unter:
https://www.medhochzwei-verlag.de/Shop/Reihe/praxiswissen-abrechnungQuelle: medhochzwei Verlag -
Ein Erfolgsmodell für Effektivität und Effizienz im Gesundheitswesen
Neben den Einzelfallprüfungen auf Basis von §275 SGB 5 im schriftlichen Verfahren werden vielerorts bilaterale Fallgespräche zwischen dem Medizinischen Dienst und den Kliniken geführt. Diese Fallgespräche werden unterschiedlich bezeichnet (z.B. Fallgespräch, Fallkonferenz, Vor-Ort-Prüfung, …), aber sie eint der hohe Grad an Effizienz im Begutachtungsverfahren sowohl für den Medizinischen Dienst als auch für die Kliniken und die Krankenkassen...
Quelle: medizincontroller.de