Notfallreform ohne Durchgriff – Bund scheitert erneut an föderalen Grenzen

Der Bundestag berät die Notfallreform der Bundesregierung zum dritten Mal seit 2019. Entscheidende Kooperationspflichten fehlen, die Steuerungswirkung bleibt fraglich…

4. August 2026
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Dreizehn Millionen Patientinnen und Patienten wurden 2024 in deutschen Notfallambulanzen ambulant behandelt, ein neuer Höchststand. Viele Fälle wären in einer Arztpraxis behandelbar gewesen. Am 9. Juli hat der Bundestag den Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung in erster Lesung beraten. Es ist der dritte Reformversuch seit 2019.

Der Entwurf sieht flächendeckende Integrierte Notfallzentren (INZ) an Kliniken vor, eine digitale Vernetzung der Leitstellen 112 und 116 117 zu sogenannten Gesundheitsleitsystemen sowie einen ärztlichen Bereitschaftsdienst rund um die Uhr. Die Bundesregierung erwartet durch das Zusammenwirken aller Maßnahmen jährliche Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro.

Kritiker bezweifeln die Wirksamkeit. Da die rettungsdienstliche Versorgung Ländersache ist, kann der Bund die Bildung gemeinsamer Gesundheitsleitsysteme nicht verbindlich vorschreiben. Zudem dürfen Krankenhäuser ohne INZ weiterhin ambulante Notfälle behandeln, was die angestrebte Steuerungsfunktion der Zentren untergräbt.

Prof. Dr. Uwe Ebmeyer, Präsident der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, mahnt ein einheitliches Ersteinschätzungssystem an und warnt vor der Belastung niedergelassener Ärzte durch starre 24/7-Fahrdienste, besonders in Flächenländern wie Sachsen-Anhalt.

Prof. Dr. Wilm Quentin, Professor an der Universität Bayreuth, fordert bundeseinheitliche Standards für alle Versorgungsbereiche. Ohne abgestimmte Ersteinschätzung sieht er das Risiko, dass unterschiedliche Empfehlungen der Leitstellen noch mehr Patienten in die Notaufnahme treiben.

Quelle:
aok.de

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