Online-AU ohne Arztkontakt: Gericht bestätigt fristlose Kündigung

Ein Urteil des LAG Hamm stärkt Arbeitgeber. Eine Online-AU ohne Arztkontakt kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen…

11. November 2025
  • Personal

Ein IT-Berater wurde fristlos entlassen, nachdem er eine Krankschreibung über ein Internetportal ohne Arztkontakt eingereicht hatte. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die Kündigung. Der Beschäftigte hatte lediglich einen Fragebogen ausgefüllt und ein Attest erhalten, das einer offiziellen AU optisch ähnelte. Die Richterinnen und Richter sahen darin eine bewusste Täuschung über einen ärztlichen Kontakt. Das Verhalten verletze die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und stelle einen erheblichen Vertrauensbruch dar. Eine Abmahnung sei nicht ausreichend. Auch der Hinweis des Portals, dass die Bescheinigung ohne ärztliche Untersuchung geringeren Beweiswert habe, ändere nichts am Täuschungscharakter. Ob der Arbeitnehmer tatsächlich krank war, spielte für das Urteil keine Rolle. Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an, eine Revision sei ausgeschlossen.

Quelle:
personalwirtschaft.de

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