Personalmangel verschärft Tarifkonflikt bei DRK-Kliniken Berlin
Der Warnstreik bei den DRK-Kliniken landet vor Gericht. Kernfrage ist, wie viel Personal als Notdienst gilt und wo regulärer Betrieb beginnt…
- Personal
Die DRK-Kliniken Berlin haben versucht, einen von Verdi angekündigten Warnstreik per einstweiliger Verfügung zu stoppen. Begründet wurde der Schritt mit Risiken für die Patientensicherheit. Hintergrund ist der laufende Tarifkonflikt um einen neuen Vertrag für die Beschäftigten.
Streitpunkt vor dem Arbeitsgericht war der Notdienst. Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, eine Notfallversorgung sicherzustellen. Verdi hatte dafür einen stark reduzierten Personaleinsatz vorgesehen. Die Klinikleitung hielt diesen für unzureichend und argumentierte, dass viele vermeintlich aufschiebbare Behandlungen faktisch Notfälle seien.
Die Vorsitzende Richterin äußerte Zweifel an der Argumentation der Kliniken, da die geforderte Streikbesetzung dem regulären Betrieb entspreche. Beide Seiten suchten bis zuletzt nach einer einvernehmlichen Lösung für einen verbindlichen Notdienstplan. Der Konflikt zeigt, wie eng der Spielraum für Arbeitskämpfe in Krankenhäusern durch Personalmangel geworden ist.
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