Pflegepersonaluntergrenzen: Ministerium aktualisiert Verordnung für 2025

Das Bundesgesundheitsministerium überarbeitet die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für 2025. Die Anpassung an das neue aG-DRG-System ist rein technischer Natur, der Zuschnitt der pflegesensitiven Bereiche bleibt gleich…

27. Oktober 2025
  • Pflege

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Referentenentwurf zur sechsten Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgelegt. Ziel ist es, die Verordnung an das ab 2025 geltende aG-DRG-System anzupassen. Die Regelung legt fest, in welchen pflegesensitiven Krankenhausbereichen Mindestvorgaben für das Pflegepersonal gelten. Grundlage dafür sind sogenannte Indikatoren-DRGs, die den Pflegeaufwand einzelner Fachabteilungen abbilden.

Ein Bereich gilt weiterhin als pflegesensitiv, wenn mindestens 40 Prozent der Fälle einer Abteilung in bestimmte DRGs, etwa aus der Geriatrie, Inneren Medizin, Unfallchirurgie, Kardiologie oder Neurologie, fallen. Die Anlage zu § 3 Absatz 1 PpUGV wird deshalb aktualisiert. Nur so kann das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die relevanten Bereiche ermitteln und die Daten bis zum 15. November 2025 bereitstellen.

Das Ministerium bezeichnet die Anpassung als jährliche technische Fortschreibung. Der Umfang der betroffenen DRGs bleibt unverändert, ebenso die Zahl der pflegesensitiven Bereiche. Zusätzliche Bürokratie oder Kosten entstehen laut Entwurf nicht. Auch inhaltliche Änderungen der bestehenden Personalvorgaben sind nicht vorgesehen.

Quelle:
bundesgesundheitsministerium.de

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