Planungssicherheit für Kliniken, Zweifel an Reformtiefe
Bund und Länder einigen sich auf Anpassungen der Krankenhausreform. Das KHAG soll kurzfristig Bundestag und Bundesrat passieren. Kassen sprechen von einem Kompromiss, kritisieren aber erweiterte Ausnahmen bei Qualitätsvorgaben…
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Bund und Länder einigten sich nach langen Verhandlungen auf Änderungen an der Krankenhausreform. Damit vermeiden sie ein Vermittlungsverfahren. Das Krankenhausreformanpassungsgesetz soll kommende Woche den Bundestag und Ende März den Bundesrat passieren.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kam den Ländern bei zentralen Punkten der Reform entgegen. Die Anpassungen betreffen vor allem die Zuweisung der Leistungsgruppen. Länder dürfen diese Gruppen für drei Jahre im Einvernehmen mit den Krankenkassen zuweisen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kliniken die nötigen Qualitätskriterien noch nicht erfüllen. Erfolgt die Zuweisung bis Ende 2026, reicht sogar ein einfaches Benehmen mit den Kassen. Eine weitere Ausnahme ist möglich, erfordert danach aber die ausdrückliche Zustimmung der Versicherer.
Bei Fachkrankenhäusern verlängern sich die Fristen und die bestehende Standortregel bleibt erhalten. Ausnahmen bei der Standortdefinition erfordern jedoch zwingend die Einbindung der Krankenkassen. Auch der Transformationsfonds erhält eine wichtige Klarstellung. Die Mittel dürfen unter bestimmten Bedingungen nun auch zur Sicherung von Bestandskliniken dienen. Um Fehlanreize konsequent zu begrenzen, bleiben die geplanten Verschärfungen beim Pflegebudget bestehen.
Die Krankenkassen bewerten das Ergebnis der Verhandlungen differenziert. Während der GKV-Spitzenverband von einem tragfähigen Kompromiss spricht, übt die AOK Kritik. Der Verband bemängelt vor allem die zahlreichen Ausnahmen sowie die verlängerten Fristen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hingegen begrüßt die nun gewonnene Planungssicherheit für die Kliniken. Gesundheitsökonom Reinhard Busse warnt vor weniger Transparenz und einer sinkenden Reformwirkung.
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