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31 Ergebnisse gefunden
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Die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV): Das ändert sich für Chefärzte und Krankenhäuser
25. November 2021Zum 01.01.2022 tritt die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) in Kraft. (online unter iww.de/s5649. Da der GKV-Spitzenverband und die DKG als Vertragspartner sich nicht einigen konnten, wurde die PrüfvV durch Beschluss der Schiedsstelle vom 22.06.2021 festgesetzt. Betroffen sind u. a. auch die Chefärzte, die für die Abrechnung der Krankenhausleistungen in ihren Abteilungen verantwortlich sind ...
Quelle: iww.de -
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung steht vor der Tür. Ab dem 01.01.2022 gelten für das Prüfverfahren noch strengere Maßstäbe. Im Gegensatz zur bisherigen enthält die neue Vereinbarung neben klaren Ausschlussfristen ein Rechnungskorrekturverbot sowie ein Erörterungsverfahren. Fehler, Fristversäumnisse oder Unstimmigkeiten während des Prüfverfahrens können zukünftig fatale Folgen haben, die sich nicht nur auf die Erlöse, sondern daneben auf die (quartalsbezogene) Prüfquote auswirken ...
Quelle: solidaris.de -
- So sichern Krankenhäuser ihre Erlöse
- Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022
- Fristen werden zu Ausschlussfristen
- Bestreiten der Leistungsentscheidung und Erörterungsverfahren
- Rechnungskorrektur und Aufrechnung nur noch in engen Ausnahmefällen
- Prüfquote
- Strukturprüfung
- Laufende Bewertung von nachträglichen Verlusten auf Grundlage des MDK-Tools
- Fazit ...
Quelle: solidaris.de -
Medizinrecht Saarland: Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ab dem 01.01.2022
7. Oktober 2021Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geben. Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021 ...
Quelle: Medizinrecht Saarland -
Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022): Erörterungsverfahren stellt Krankenhäuser vor Millionenaufwand
7. Oktober 2021Nachdem bereits das MDK Reformgesetzt zu einem notwendigen Personalaufbau und zu erheblichen Erlösreduzierungen führen wird, mutiert auch die ab dem 01.01.2022 geltende Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) zum Kostentreiber des Gesundheitssystems ...
Quelle: kodierfachkraft.com -
Andreas Kamp, Partner, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit der am 22.06.2021 von der Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und DKG (§ 18a Abs. 6 KHG) festgesetzten neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) werden die Krankenhäuser in ihren Möglichkeiten weiter eingeschränkt, z.B. bei der Vornahme von Rechnungskorrekturen. Die PrüfvV tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Der Geltungsbereich der PrüfvV 2022 basiert auf Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V. Vor Einleitung eines Prüfverfahrens muss das Krankenhaus die zahlungsbegründenden Unterlagen an die Krankenkasse übermitteln (§ 301 SGB V und ergänzende Daten nach den landesvertraglichen Regelungen). Die Prüfung beginnt erst nach Abschluss des vorgelagerten Übermittlungsverfahrens ...
Quelle: bdolegal.de -
Kaysers Consilium
Übersicht der Fristen nach alte Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), Übergangsvereinbarung, Ergänzungsvereinbarung und neue PrüfvV 2021/2022 ...
Quelle: kaysers-consilium.de -
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) veröffentlicht. Die Vereinbarung, die im Juni durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt wurde, regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die neue PrüfvV enthält zudem Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die derzeit gültigen Ergänzungen zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV aus dem Februar 2016, die die Parteien während der Coronapandemie beschlossen hatten, werden nicht mehr fortgeschrieben. Die neue PrüfvV wird angewendet bei Patienten, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden ...
Quelle: aok.de -
Das kommt mit der neuen Vereinbarung auf Krankenhäuser zu
Am 22. Juni 2021 wurde die lang erwartete neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (PrüfvV) durch die Schiedsstelle des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgesetzt, nachdem das Vereinbarungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern nach zähem Ringen gescheitert war. Einige der neuen Regelungen stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen, allen voran das Rechnungskorrekturverbot sowie das höchst aufwendige Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die Überprüfung bei Patienten, die ab diesem Zeitpunkt in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen PrüfvV 2022 und erläutern, welche Maßnahmen Krankenhäuser ergreifen können, um ihre Erlöse auch zukünftig zu sichern ...
Quelle: solidaris.de -
Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL. M. | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht
Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV
Im Nachgang zum gleichnamigen Aufsatz in Heft 12/2020 (S. 79 f.) hat das Bundessozialgericht nunmehr unter dem Datum des 18.05.2021 die Rechtsfragen rund um § 7 Abs. 2 und 7 Abs. 5 PrüfvV beantwortet. Dazu im Einzelnen ...Quelle: med-juris.de
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