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  • MDK

  • SOLIDARIS

    Solidaris: Die Herausforderungen der MDK-Reform

    10. November 2021

    • So sichern Krankenhäuser ihre Erlöse
    • Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022
    • Fristen werden zu Ausschlussfristen
    • Bestreiten der Leistungsentscheidung und Erörterungsverfahren
    • Rechnungskorrektur und Aufrechnung nur noch in engen Ausnahmefällen
    • Prüfquote
    • Strukturprüfung
    • Laufende Bewertung von nachträglichen Verlusten auf Grundlage des MDK-Tools
    • Fazit ...

    Quelle: solidaris.de
  • Medizinrecht Saarland: Neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ab dem 01.01.2022

    7. Oktober 2021

    Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) geben. Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021 ...

    Quelle: Medizinrecht Saarland
  • Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022): Erörterungsverfahren stellt Krankenhäuser vor Millionenaufwand

    7. Oktober 2021

    Nachdem bereits das MDK Reformgesetzt zu einem notwendigen Personalaufbau und zu erheblichen Erlösreduzierungen führen wird, mutiert auch die ab dem 01.01.2022 geltende Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV 2022) zum Kostentreiber des Gesundheitssystems ...

    Quelle: kodierfachkraft.com
  • BDO

    PrüfvV 2022 – Was Krankenhäuser jetzt wissen müssen

    24. September 2021

    Andreas Kamp, Partner, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    Mit der am 22.06.2021 von der Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und DKG (§ 18a Abs. 6 KHG) festgesetzten neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) werden die Krankenhäuser in ihren Möglichkeiten weiter eingeschränkt, z.B. bei der Vornahme von Rechnungskorrekturen. Die PrüfvV tritt am 01.01.2022 in Kraft.

    Der Geltungsbereich der PrüfvV 2022 basiert auf Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V. Vor Einleitung eines Prüfverfahrens muss das Krankenhaus die zahlungsbegründenden Unterlagen an die Krankenkasse übermitteln (§ 301 SGB V und ergänzende Daten nach den landesvertraglichen Regelungen). Die Prüfung beginnt erst nach Abschluss des vorgelagerten Übermittlungs­verfahrens ...

    Quelle: bdolegal.de
  • KC

    Fristen der PrüfvV im zeitlichen Verlauf

    23. September 2021

    Kaysers Consilium

    Übersicht der Fristen nach alte Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), Übergangsvereinbarung, Ergänzungsvereinbarung und neue PrüfvV 2021/2022 ...

    Quelle: kaysers-consilium.de
  • AOK

    Prüfverfahrensvereinbarung: Neue Regeln ab 2022

    16. September 2021

    Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) veröffentlicht. Die Vereinbarung, die im Juni durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt wurde, regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die neue PrüfvV enthält zudem Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die derzeit gültigen Ergänzungen zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV aus dem Februar 2016, die die Parteien während der Coronapandemie beschlossen hatten, werden nicht mehr fortgeschrieben. Die neue PrüfvV wird angewendet bei Patienten, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden ...

    Quelle: aok.de
  • SOLIDARIS

    Solidaris: Die neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022

    19. August 2021

    Das kommt mit der neuen Vereinbarung auf Krankenhäuser zu

    Am 22. Juni 2021 wurde die lang erwartete neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (PrüfvV) durch die Schiedsstelle des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgesetzt, nachdem das Vereinbarungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern nach zähem Ringen gescheitert war. Einige der neuen Regelungen stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen, allen voran das Rechnungskorrekturverbot sowie das höchst aufwendige Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die Überprüfung bei Patienten, die ab diesem Zeitpunkt in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen PrüfvV 2022 und erläutern, welche Maßnahmen Krankenhäuser ergreifen können, um ihre Erlöse auch zukünftig zu sichern ...

    Quelle: solidaris.de
  • Die Prüfverfahrensvereinbarung auf dem Prüfstand des BSG - Update

    6. August 2021

    Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL. M. | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht
     
    Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV
     
    Im Nachgang zum gleichnamigen Aufsatz in Heft 12/2020 (S. 79 f.) hat das Bundessozialgericht nunmehr unter dem Datum des 18.05.2021 die Rechtsfragen rund um § 7 Abs. 2 und 7 Abs. 5 PrüfvV beantwortet. Dazu im Einzelnen ...

    Quelle: med-juris.de
  • D+B

    Beschluss der Schiedsstelle zur neuen PrüfvV

    4. August 2021

    Dr. Christian Reuther und Rechtsanwältin Nicole Jesche, D+B Rechtsanwälte

    Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben ...

    Quelle: db-law.de
  • Bundessozialgericht relativiert Rechtsprechung zur Prüfverfahrensvereinbarung

    19. Juli 2021

    Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

    Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...

    Quelle: ecovis.com
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