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23.10.24 | Seminar
Das 1x1 der
Krankenhausökonomie
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31 Ergebnisse gefunden
MDK
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...
Quelle: ecovis.comRechtsanwälte PPP - Die Experten im Gesundheitswesen Dres. Pittrof, Penner, Reimer & Partner
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden. Den Beschluss der Schiedsstelle finden Sie hier ...
Quelle: ppp-rae.deChristiane Beume, Rechtsanwältin BDO
In der LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (Nr. 12/2020) hatten wir uns mit der Problematik der Zulässigkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen im Rahmen der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) befasst und auch auf mehrere beim BSG anhängige Revisionsverfahren hingewiesen.
Jetzt hat das BSG am 18.05.2021 in den genannten und einer Reihe weiterer Verfahren über wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit der PrüfvV entschieden. Die Entscheidungsgründe zu den jeweiligen Urteilen liegen aktuell zwar noch nicht vor. Doch gibt der zu jedem Verfahren veröffentlichte Terminbericht die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen wieder. Es geht sowohl um die 4-Wochen-Frist zur Vorlage vom MD angeforderter Unterlagen (§ 7 Abs. 2 PrüfvV 2014), als auch um die Zulässigkeit nachträglicher Korrekturen des Datensatzes (§ 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 und 2016) ...
Quelle: bdo.deRA Dr. Florian Wölk
Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen am 18.05.2021 die Frage der Auslegung der Ausschlussfristen des § 7 PrüfvV für die Praxis geklärt, die seit Jahren zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen geführt haben und von den Gerichten auch sehr unterschiedlich gesehen worden ist. In den Verfahren war insbesondere zu klären, ob es sich bei den Fristen des § 7 Abs. 2 und 5 PrüfvV überhaupt um Ausschlussfristen handelt und ob, diese von der gesetzlichen Grundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt waren. Auch die Reichweite der Ausschlussfristen war durch das BSG zu klären ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.deQUAASKeine Ausschlussfrist für angeforderte, aber für den Prüfauftrag irrelevante Krankenunterlagen
14. Juli 2020Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 25.05.2020, S 48 KR 1115/17 in einem von uns vertretenen Verfahren vollumfänglich einem Zahlungsanspruch auf Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten stattgegeben. Das Sozialgericht bejaht zwar eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Prüfverfahrensvereinbarung. Diese kann sich aber nur auf Unterlagen beziehen, die der MDK konkret angefordert hat ...
Quelle: quaas-partner.deNeben anderen gesetzlichen Änderungen, wie der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem nunmehr „aG-DRG-System“ genannten Abrechnungssystem, der Verschärfung der Bedingung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und der Verabschiedung des MDK-Reformgesetzes einschließlich der vorläufigen Prüfverfahrensvereinbarung stellt die Änderung der Kodierrichtlinie 1001s neue Herausforderungen bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungszeit bei maschineller Beatmung dar.
Diese Änderung ist die erste seit Veröffentlichung des G-DRG-Systems 2009, wobei hier der Grundgedanke einer die zunehmenden juristischen Streitigkeiten reduzierenden und überwiegend administrativ orientierten Regelung den Änderungen zugrunde gelegen hat …
Quelle: dasgesundheitswesen.deRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
W. Kohlhammer GmbHRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
- W. Kohlhammer GmbH
- ISBN-13: 978-3170419483
- ISBN-10: 317041948X
- 1. Edition
- 153 Seiten
- Erscheinungsjahr 2022
49,00 €Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.
BDO legal: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK
Am 01.01.2020 sind die mit dem MDK-Reformgesetz verabschiedeten Änderungen auch zur Möglichkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Seitdem ist in § 17c Abs. 2a, Satz 1 KHG bestimmt, dass nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse eine Rechnungskorrektur nur noch dann erfolgen kann, wenn sie zur Umsetzung eines MDK-Prüfergebnisses oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich ist. Allerdings besteht für die Vertragsparteien auf Bundesebene die Möglichkeit, in der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG eine hiervon abweichende Regelung vorzusehen. Um in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und einer neuen PrüfvV für Verfahrenssicherheit zu sorgen, haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband für die Zeit ab dem 01.01.2020 eine Übergangsregelung beschlossen. Danach finden insbesondere die Regelungen zur Korrektur von Datensätzen gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 5 PrüfvV (vom 03.02.2016) weiterhin Anwendung ...
Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbHKodierhandbuch Geriatrie 2019
Bundesverband Geriatrie- Schüling, K
- ISBN-13: 978-3865233004
- ISBN-10: 3865233007
- Auflage: 1
- 360 Seiten
- Erscheinungsjahr 2019
19,80 €Ziel des Kodierhandbuchs ist es, dem therapeutischen Team in der Geriatrie eine leicht verständliche,
praxisnahe Unterstützung in der täglichen Kodierung zu geben und somit den erforderlichen täglichen
Aufwand für eine fach- und sachgerechte Abbildung der erbrachten Leistungen in der Behandlung
geriatrischer Patienten zu minimieren.Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz wurden zahlreiche Änderungen bei der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen eingeführt. Der vorliegende Artikel berichtet über die Anpassungen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband inzwischen – auch unter dem Einfluss von Covid-19 – vorgenommen haben.
Aufrechnung und nachträgliche Rechnungskorrektur
Mit der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 hatten die DKG und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine Vereinbarung getroffen, um die Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016 an die durch das MDK-Reformgesetz geänderten Vorgaben anzupassen ...
Quelle: bdolegal.de
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