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Wie in einer großen Bibliothek haben Sie hier die Möglichkeit, u.a. nach Stichworten, Jahreszahlen, Themata oder Rubriken in unserem umfassenden Archiv zu suchen. Viele verschiedene Tags erleichtern die Suche, so dass Sie intuitiv immer wieder Vergessengeglaubtes zu Tage fördern können.

  • MD Nordrhein: Vorstandsvorsitzende gewählt

    26. August 2021

    Der Verwaltungsrat wählte heute Andreas Hustadt für die kommenden sechs Jahre zum Vorstandsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Werner Greilich gewählt.

    Die Mitglieder des Verwaltungsrates votierten einstimmig für die beiden Kandidaten, die seit August 2014 als Geschäftsführer dem vorherigen MDK Nordrhein vorgestanden haben. Die Vorstandswahlen waren aufgrund des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) notwendig geworden. Es sieht vor, dass die neu konstituierten Verwaltungsräte der jeweiligen Medizinischen Dienste die Vorstände neu zu wählen haben. Zum 1. Juli wurde aus dem MDK Nordrhein der Medizinische Dienst Nordrhein.

    Quelle: md-nordrhein.de
  • SOLIDARIS

    Strukturprüfung im Krankenhaus: Neue Frist

    29. Juli 2021

    Ines Martenstein, Solidaris

    Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen MDK-Reformgesetz wurde mit § 275d SGB V eine gesetzliche Grundlage für die Strukturprüfungen geschaffen. Danach haben Krankenhäuser zukünftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen für insgesamt 53 Operationen und Prozedurenschlüssel (OPS) durch den Medizinischen Dienst (MD) begutachten zu lassen, bevor die Komplexcodes abgerechnet werden können.

    Ursprünglich war vorgesehen, dass die Krankenhäuser spätestens am 31. Dezember 2020 eine Bescheinigung des MD über die Erfüllung von Strukturmerkmalen vorzuweisen haben. Pandemiebedingt wurde die Frist jedoch um ein Jahr verschoben. Die Anträge für die Prüfung der OPS-Kodes, die ein Krankenhaus weiterhin abrechnen will, hat das Krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres beim MD vor Ort einzureichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September. Allerdings wurde die Antragsfrist für dieses Jahr nach einer heftigen Debatte kurzfristig bis zum 15. August 2021 verlängert, wobei die Verlängerung die Ausnahme bleiben soll ...

    Quelle: solidaris.de
  • Der Medizinische Dienst - gut aufgestellt für die neuen Aufgaben

    13. Juli 2021

    Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus – der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die 15 regionalen Dienste firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“. Der MDS wird Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Bei der Vorstellung der Neuorganisation zieht der Medizinische Dienst Bilanz über die Leistungen im Pandemiejahr 2020: Knapp 4,3 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen haben die Gutachterinnen und Gutachter für die gesetzliche Kranken- und 2,8 Mio. für die Pflegeversicherung abgegeben ...

    Quelle: mds-ev.de
  • MDS

    MDS: Fragen und Antworten zur MDK-Reform

    9. Juli 2021

    Was beinhaltet das MDK-Reformgesetz?

    Mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wird der Medizinische Dienst gestärkt und unabhängig von den Krankenkassen organisiert. Die Medizinischen Dienste auf Landesebene wurden zum 1. Juli einheitlich in Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt, für den MDS folgt dieser Schritt bis zum Ende des Jahres 2021. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes zu stärken und die Transparenz über die Beratungs- und Begutachtungsaufgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erhöhen. Darüber hinaus wurde die Krankenhausabrechnungsprüfung reformiert und insbesondere die OPS-Strukturprüfung im Krankenhausbereich eingeführt.

    Wie sieht die Neuorganisation aus? ...

    Quelle: mds-ev.de
  • MDK wird Medizinischer Dienst Nordrhein

    2. Juli 2021

    Zum 1. Juli wird aus dem MDK Nordrhein der Medizinische Dienst Nordrhein. Damit verbunden ist die Einführung eines neuen Logos.

    Aus dem MDK Nordrhein ist der Medizinische Dienst Nordrhein geworden. Hintergrund der Änderung ist das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz), das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ein Ziel der Gesetzesreform ist es, die Medizinischen Dienste zu stärken und unabhängig von den Krankenkassen zu organisieren. Die Transparenz der Beratungs- und Begutachtungsaufgaben soll erhöht werden. Alle bisherigen 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) werden nun als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ geführt. Mit der Organisationsänderung führt die Medizinischen Dienste auch ein neues Logo ein ...

    Quelle: md-nordrhein.de
  • KMA

    MDK-Reformgesetz: Erfolgreiche Widersprüche bleiben unberücksichtigt

    2. Juni 2021

    kma online: Bianca Meier und Frank Reibe (consus clinicmanagement)

    Seit 2020 gilt das Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen, im Zuge dessen es zu Änderungen bei der Prüfung von stationären Abrechnungsfällen bei der GKV kam. Bei der Prüfquoten-Berechnung gibt es Unstimmigkeiten, da erfolgreiche MD-Gutachten-Widersprüche der Kliniken als irrelevant beurteilt werden ...

    Quelle: kma-online.de
  • GKV

    GKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern - 1. Quartal 2021

    2. Juni 2021

    Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.

    Quartalsstatistiken

    Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Verfügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung.

    • Auswer­tungen 1. Quartal 2021 ... hier

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • VLK

    Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) wehrt sich gegen Scharfschalten der Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes (MD)

    28. Mai 2021

    Überregulierung statt Konsolidierung der Krankenhäuser

    Statt die Kliniken in der jetzt ausklingenden dritten Welle der Pandemie etwas zur Ruhe kommen zu lassen, um die dringend notwendige Konsolidierung der Strukturen und ein Durchatmen der Mitarbeiter beim Übergang in den Normalbetrieb zu unterstützen, schaltet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Strukturprüfungen des MD für erlösrelevante Komplexziffern scharf. Dies überfordert die Krankenhäuser und den MD selbst. Die vom MD dazu erstellte Richtlinie wurde von allen Verbänden der Kliniker und Controller massiv kritisiert, da sie das ursprüngliche im MDK Reformgesetz verfolgte Ziel einer Entbürokratisierung ins Gegenteil verkehrt. Nach monatelanger Prüfung im BMG, Zeit die den Kliniken für die Vorbereitung verloren gegangen ist, stellt sich heute heraus, dass weitere Verschärfungen eingebaut worden sind ...

    Quelle: vlk-online.de
  • CURACON

    OPS-Strukturprüfungen – Tickende Bombe?

    11. Mai 2021

    Komplexpauschalen – Es droht der Vergütungsausschluss ab 01.01.2022

    Durch das MDK-Reformgesetz wurde im Dezember 2019 die Grundlage für eine flächendeckende Überprüfung der im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) festgelegten Strukturmerkmale durch den örtlich zuständigen Medizinischen Dienst gelegt. Das erforderliche Regelwerk legt der Medizinische Dienst Bund im Rahmen einer Richtlinie fest, die er bis zum 30. April 2020 erlassen sollte.

    Pandemiebedingt wurde der seinerzeit bereits sehr ehrgeizige Zeitplan – die erstmaligen Prüfungen sollten bis Jahresende 2020 beendet sein – mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verlängert: 

    Die Richtlinie ist nach aktueller Gesetzeslage bis zum 28. Februar 2021 zu erlassen, der drohende Vergütungsausschluss um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben.

    Dem Vernehmen nach hat der Medizinische Dienst fristgerecht geliefert. Seit Ende Februar liegt die „Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V – Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“ – kurz „StrOPS-RL“ – beim Bundesministerium für Gesundheit und harrt der erforderlichen Genehmigung.

    Sofern diese erteilt wird, muss jedes Krankenhaus bis zum 30. Juni jedes Jahres einen standortbezogenen Prüfungsantrag für alle OPS-Komplexcodes, die es weiterhin abzurechnen begehrt, bei „seinem“ MD(K) einreichen. Für Prozeduren, die im Jahr der Antragstellung noch nicht erbracht werden, endet die Frist am 30. September ...

    Quelle: curacon.de
  • THIEME

    MDK-Reformgesetz: Einzelfallprüfungen, Prüfquoten und Strafzahlungen

    29. April 2021

    Die Corona-Pandemie hat bekanntlich auch einen Einfluss auf die MDK-Prüfungen. So gilt nach der für 2020 reduzierten Prüfquote von 5 % für 2021 nun eine einheitliche Prüfquote von 12,5 % und e rst ab 2022 sollen dann quartalsbezogene, von den Quoten gekürzter Rechnungen abhängige krankenhausbezogene Prüfquoten und Strafzahlungen zum Einsatz kommen. Aus den GKV-Statistiken kann bereits antizipiert werden, mit welchen Prüf- und Strafzahlungsquoten ein Krankenhaus rechnen muss ...

    Quelle: thieme-connect.com
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