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Wie in einer großen Bibliothek haben Sie hier die Möglichkeit, u.a. nach Stichworten, Jahreszahlen, Themata oder Rubriken in unserem umfassenden Archiv zu suchen. Viele verschiedene Tags erleichtern die Suche, so dass Sie intuitiv immer wieder Vergessengeglaubtes zu Tage fördern können.

  • Bundessozialgericht relativiert Rechtsprechung zur Prüfverfahrensvereinbarung

    19. Juli 2021

    Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München

    Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...

    Quelle: ecovis.com
  • Festsetzung der neuen Prüfverfahrensvereinbarung 2021

    29. Juni 2021

    Rechtsanwälte PPP - Die Experten im Gesundheitswesen Dres. Pittrof, Penner, Reimer & Partner

    Die neue Prüfverfahrensvereinbarung ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden. Den Beschluss der Schiedsstelle finden Sie hier ...

    Quelle: ppp-rae.de
  • BDO

    BSG entscheidet zu Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung

    28. Juni 2021

    Christiane Beume, Rechtsanwältin BDO

    In der LEGAL NEWS GESUNDHEITSWIRTSCHAFT (Nr. 12/2020) hatten wir uns mit der Problematik der Zulässigkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen im Rahmen der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) befasst und auch auf mehrere beim BSG anhängige Revisionsverfahren hingewiesen.

    Jetzt hat das BSG am 18.05.2021 in den genannten und einer Reihe weiterer Verfahren über wichtige Fragestellungen im Zusammenhang mit der PrüfvV entschieden. Die Entscheidungsgründe zu den jeweiligen Urteilen liegen aktuell zwar noch nicht vor. Doch gibt der zu jedem Verfahren veröffentlichte Terminbericht die wesentlichen Inhalte der Entscheidungen wieder. Es geht sowohl um die 4-Wochen-Frist zur Vorlage vom MD angeforderter Unterlagen (§ 7 Abs. 2 PrüfvV 2014), als auch um die Zulässigkeit nachträglicher Korrekturen des Datensatzes (§ 7 Abs. 5 PrüfvV 2014 und 2016) ...

    Quelle: bdo.de
  • WÖLK

    BSG klärt Auslegung der Ausschlussfristen der Prüfverfahrensvereinbarung

    27. Mai 2021

    RA Dr. Florian Wölk

    Das BSG hat in einer Reihe von Entscheidungen am 18.05.2021 die Frage der Auslegung der Ausschlussfristen des § 7 PrüfvV für die Praxis geklärt, die seit Jahren zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen geführt haben und von den Gerichten auch sehr unterschiedlich  gesehen worden ist. In den Verfahren war insbesondere zu klären, ob es sich bei den Fristen des § 7 Abs. 2 und 5 PrüfvV überhaupt um Ausschlussfristen handelt und ob, diese von der gesetzlichen Grundlage in § 17c Abs. 2 KHG gedeckt waren. Auch die Reichweite der Ausschlussfristen war durch das BSG zu klären ...

    Quelle: medizinrecht.ra-glw.de
  • QUAAS

    Keine Ausschlussfrist für angeforderte, aber für den Prüfauftrag irrelevante Krankenunterlagen

    14. Juli 2020

    Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 25.05.2020, S 48 KR 1115/17 in einem von uns vertretenen Verfahren vollumfänglich einem Zahlungsanspruch auf Erstattung von Krankenhausbehandlungskosten stattgegeben. Das Sozialgericht bejaht zwar eine wirksam vereinbarte Ausschlussfrist gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 Prüfverfahrensvereinbarung. Diese kann sich aber nur auf Unterlagen beziehen, die der MDK konkret angefordert hat ...

    Quelle: quaas-partner.de
  • BDO: Update zum MDK-Reformgesetz

    29. Juni 2020

    Durch das zum 01.01.2020 in Kraft getretene MDK-Reformgesetz wurden zahlreiche Änderungen bei der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen eingeführt. Der vorliegende Artikel berichtet über die Anpassungen, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband inzwischen – auch unter dem Einfluss von Covid-19 – vorgenommen haben.

    Aufrechnung und nachträgliche Rechnungskorrektur

    Mit der Übergangsvereinbarung vom 10.12.2019 hatten die DKG und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine Vereinbarung getroffen, um die Prüfverfahrensvereinbarung vom 03.02.2016 an die durch das MDK-Reformgesetz geänderten Vorgaben anzupassen ...

    Quelle: bdolegal.de
  • Beatmung im aG-DRG-System 2020

    5. Juni 2020

    Neben anderen gesetzlichen Änderungen, wie der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem nunmehr „aG-DRG-System“ genannten Abrechnungssystem, der Verschärfung der Bedingung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und der Verabschiedung des MDK-Reformgesetzes einschließlich der vorläufigen Prüfverfahrensvereinbarung stellt die Änderung der Kodierrichtlinie 1001s neue Herausforderungen bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungszeit bei maschineller Beatmung dar.

    Diese Änderung ist die erste seit Veröffentlichung des G-DRG-Systems 2009, wobei hier der Grundgedanke einer die zunehmenden juristischen Streitigkeiten reduzierenden und überwiegend administrativ orientierten Regelung den Änderungen zugrunde gelegen hat …

    Quelle: dasgesundheitswesen.de
  • BDO legal: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK

    26. März 2020

    Am 01.01.2020 sind die mit dem MDK-Reformgesetz verabschiedeten Änderungen auch zur Möglichkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Seitdem ist in § 17c Abs. 2a, Satz 1 KHG bestimmt, dass nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse eine Rechnungskorrektur nur noch dann erfolgen kann, wenn sie zur Umsetzung eines MDK-Prüfergebnisses oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich ist. Allerdings besteht für die Vertragsparteien auf Bundesebene die Möglichkeit, in der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG eine hiervon abweichende Regelung vorzusehen. Um in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und einer neuen PrüfvV für Verfahrenssicherheit zu sorgen, haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband für die Zeit ab dem 01.01.2020 eine Übergangsregelung beschlossen. Danach finden insbesondere die Regelungen zur Korrektur von Datensätzen gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 5 PrüfvV (vom 03.02.2016) weiterhin Anwendung ...

    Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • BDPK

    MDK-Reformgesetz: Ab wann wird Erörterungsverfahren verpflichtend

    31. Januar 2020

    Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben Änderungsanträge zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz formuliert, in denen der zeitliche Anwendungsbereich des verpflichtenden Erörterungsverfahrens nach § 17c Abs. 2b KHG klargestellt wird.

    Bestandteil des MDK-Reformgesetzes ist die Neuregelung des § 17c Abs. 2b KHG. Hier wird festgelegt, dass vor Erhebung einer sozialrechtlichen Klage verpflichtend eine einzelfallbezogene Erörterung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse durchgeführt werden muss. Wird ein solches Erörterungsverfahren unterlassen, ist eine Klage nicht zulässig. Für Unsicherheit in der Praxis hat die Frage gesorgt, ab wann dieses verpflichtende Erörterungsverfahren greifen soll.

    Quelle: bdpk.de
  • Kodierhandbuch Geriatrie 2019

    Bundesverband Geriatrie
    Schüling, K
    9. Mai 2019 07:00 Uhr

    Kodierhandbuch Geriatrie 2019

    Bundesverband Geriatrie
    • Schüling, K
    • ISBN-13: 978-3865233004
    • ISBN-10: 3865233007
    • Auflage: 1
    • 360 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2019
    19,80 €

    Ziel des Kodierhandbuchs ist es, dem therapeutischen Team in der Geriatrie eine leicht verständliche,
    praxisnahe Unterstützung in der täglichen Kodierung zu geben und somit den erforderlichen täglichen
    Aufwand für eine fach- und sachgerechte Abbildung der erbrachten Leistungen in der Behandlung
    geriatrischer Patienten zu minimieren.

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