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ÜBER DIE VERANSTALTUNG
Bringen Sie Ihre Profi-Kenntnisse zum DRG-Fallpauschalenkatalog und den Abrechnungsbestimmungen auf den neuesten Stand! Sie erhalten Tipps zu Abrechnungsfragen, zu den Neuregelungen des MDK-Reformgesetzes, zur Umsetzung der Regelungen der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) nach § 17c KHG, zur Abrechnung des Pflegebudgets und den Auswirkungen der Pflegeausgliederung sowie zur aktuellen BSG-Rechtsprechung zur Abrechnung und Abrechnungsprüfung.
TERMIN
19. Januar 2022 - Web-Seminar
IHR NUTZEN
Nach dem Seminar ist Ihr Profi-Wissen zur DRG-Abrechnung und zur aktuellen Rechtsprechung auf dem neuesten Stand. Damit können Sie Ihre Abrechnung noch erfolgreicher durchsetzen.
Quelle: Deutsches Krankenhausinstitut GmbH -
Andreas Kamp, Partner, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mit der am 22.06.2021 von der Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und DKG (§ 18a Abs. 6 KHG) festgesetzten neuen Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) werden die Krankenhäuser in ihren Möglichkeiten weiter eingeschränkt, z.B. bei der Vornahme von Rechnungskorrekturen. Die PrüfvV tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Der Geltungsbereich der PrüfvV 2022 basiert auf Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V. Vor Einleitung eines Prüfverfahrens muss das Krankenhaus die zahlungsbegründenden Unterlagen an die Krankenkasse übermitteln (§ 301 SGB V und ergänzende Daten nach den landesvertraglichen Regelungen). Die Prüfung beginnt erst nach Abschluss des vorgelagerten Übermittlungsverfahrens ...
Quelle: bdolegal.de -
Kaysers Consilium
Übersicht der Fristen nach alte Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), Übergangsvereinbarung, Ergänzungsvereinbarung und neue PrüfvV 2021/2022 ...
Quelle: kaysers-consilium.de -
Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) veröffentlicht. Die Vereinbarung, die im Juni durch die Bundesschiedsstelle festgesetzt wurde, regelt die Prüfung von Krankenhausabrechnungen. Die neue PrüfvV enthält zudem Regelungen über das mit der MDK-Reform eingeführte einzelfallbezogenen Erörterungsverfahren. Die derzeit gültigen Ergänzungen zur Übergangsvereinbarung zur PrüfvV aus dem Februar 2016, die die Parteien während der Coronapandemie beschlossen hatten, werden nicht mehr fortgeschrieben. Die neue PrüfvV wird angewendet bei Patienten, die ab dem 1. Januar 2022 aufgenommen werden ...
Quelle: aok.de -
WebSeminar: 16 September 2021
Am 22.06.2021 wurde durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und Deutsche Krankenhausgesellschaft die neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) festgesetzt. Mit dem Abschluss dieses zuletzt auf der Ebene der Selbstverwaltung gescheiterten Vereinbarungsverfahrens liegt für das kommende Jahr 2022 nunmehr für alle Beteiligten eine verbindliche Regelung für den Umgang mit den Einzelfallprüfungen nach § 275c SGB V vor.
Quelle: dasgesundheitswesen.de -
Das kommt mit der neuen Vereinbarung auf Krankenhäuser zu
Am 22. Juni 2021 wurde die lang erwartete neue Prüfverfahrensvereinbarung 2022 (PrüfvV) durch die Schiedsstelle des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft festgesetzt, nachdem das Vereinbarungsverfahren zwischen den Selbstverwaltungspartnern nach zähem Ringen gescheitert war. Einige der neuen Regelungen stellen Krankenhäuser vor große Herausforderungen, allen voran das Rechnungskorrekturverbot sowie das höchst aufwendige Erörterungsverfahren. Die Prüfverfahrensvereinbarung 2022 tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft und gilt für die Überprüfung bei Patienten, die ab diesem Zeitpunkt in ein Krankenhaus aufgenommen werden. Wir geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der neuen PrüfvV 2022 und erläutern, welche Maßnahmen Krankenhäuser ergreifen können, um ihre Erlöse auch zukünftig zu sichern ...
Quelle: solidaris.de -
Dr. jur. Jens-Hendrik Hörmann, LL. M. | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Medizinrecht
Regelungen zur Unterlagenübersendungsfrist des § 7 Abs. 2 und nachträglichen Rechnungskorrekturmöglichkeit des § 7 Abs. 5 PrüfvV
Im Nachgang zum gleichnamigen Aufsatz in Heft 12/2020 (S. 79 f.) hat das Bundessozialgericht nunmehr unter dem Datum des 18.05.2021 die Rechtsfragen rund um § 7 Abs. 2 und 7 Abs. 5 PrüfvV beantwortet. Dazu im Einzelnen ...Quelle: med-juris.de -
Dr. Christian Reuther und Rechtsanwältin Nicole Jesche, D+B Rechtsanwälte
Mit Beschluss vom 22.06.2021 setzte die Schiedsstelle eine neue Prüfverfahrensvereinbarung fest, die für die Überprüfung bei Patienten mit Aufnahme ab dem 01.01.2022 gilt („PrüfvV 2022“). Gegen die Entscheidung können die DKG oder der GKV-Spitzenverband innerhalb eines Monats Klage erheben ...
Quelle: db-law.de -
Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
Das Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Prüfungsvereinbarung. Zunehmend berücksichtigt es wieder die Interessen der Gesetzlichen Krankenversicherung und die der Krankenhäuser ...
Quelle: ecovis.com -
Rechtsanwälte PPP - Die Experten im Gesundheitswesen Dres. Pittrof, Penner, Reimer & Partner
Die neue Prüfverfahrensvereinbarung ist am 22.06.2021 durch die Schiedsstelle Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Deutsche Krankenhausgesellschaft festgesetzt worden. Den Beschluss der Schiedsstelle finden Sie hier ...
Quelle: ppp-rae.de
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