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77 Ergebnisse gefunden
MDK
Das MDK-Reformgesetz hat eine Fülle von Änderungen und Neuerungen gebracht, deren Wirkungen – ob gut oder schlecht – abzuwarten bleiben. Eine Neuerung, das Aufrechnungsverbot für Krankenkassen in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V, hat schon wenige Tage nach dessen Inkrafttreten die Gemüter erhitzt und gibt Anlass zu diesem Beitrag. Es stellt sich die Frage, ob Krankenhäuser die Möglichkeit haben, ihrerseits mit Forderungen einer Krankenkasse aufzurechnen. Leider gibt es keine pauschale Antwort, so dass jeder Einzelfall rechtskundig zu prüfen ist ...
Quelle: endera-gruppe.deDie Bayerischen Sozialgerichte wurden in der letzten Dezemberwoche 2019 von über 17.000 Klagen überrollt. Besonders betroffen sind München und Nürnberg ...
Quelle: br.dePiepenburg: Untragbare Aufschlagszahlungen müssen sofort zurückgenommen werden
Patientenbeispiele machen Ungerechtigkeit sehr deutlichIm Ende 2019 verabschiedeten MDK-Reformgesetz wurde festgelegt, dass durch MDK-Prüfungen ausgelöste Rechnungsminderungen automatisch eine „Aufschlagszahlung“ von mindestens 300 Euro auslösen. Trotz der deutlichen Hinweise auf die Ungerechtigkeit dieser Regelung wurde sie vom Bundesgesetzgeber bislang nicht wieder gestrichen.
Quelle: bwkg.deInsbesondere in der Diabetologie besteht Sorge, dass die Folgen der neuen gesetzlichen Regelungen in vielen Bereichen negativ sein wird, erklärt Dipl.-Psych. Wolfgang Trosbach, Medizincontrolling, Diabetes-Klinik Bad Mergentheim ...
Quelle: medical-tribune.deDas zum 01.01.2020 in Kraft tretende MDK-Reformgesetz sieht eine Reihe von Neuerungen für die Prüfung von Krankenhausabrechnungen durch die gesetzlichen Krankenkassen vor, die eine Vielzahl von ungeklärten Problemen mit sich bringen. Eigentlich war davon auszugehen, dass der Gesetzgeber aus dem Debakel durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gelernt hat ...
Quelle: medizinrecht.ra-glw.deIm Rahmen der Strukturprüfung besteht nach wie vor Unsicherheit, ob nach einer negativen Entscheidung des Medizinischen Dienstes (MD) über das Vorliegen von Strukturmerkmalen nach § 275d SGB V aufgrund der Widersprüche des Krankenhauses, die Leistungen weiter abgerechnet werden dürfen, bis eine rechtskräftige Entscheidung über die Strukturprüfung vorliegt. Eine entsprechende Auffassung hatte der Ausschuss für Gesundheit im Gesetzgebungsverfahren zum MDK-Reformgesetz vertreten...
Quelle: Medizinrecht SaarlandRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
W. Kohlhammer GmbHRechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene
- W. Kohlhammer GmbH
- ISBN-13: 978-3170419483
- ISBN-10: 317041948X
- 1. Edition
- 153 Seiten
- Erscheinungsjahr 2022
49,00 €Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.
GKVGKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern - 1. Quartal 2021
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.
Quartalsstatistiken
Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Verfügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung.
- Auswertungen 1. Quartal 2021 ... hier
Quelle: gkv-spitzenverband.deAuslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS 8-550 Version 2021
Gesetzliche Grundlagen zur Neustrukturierung der OPS-Komplexkodes ab dem DRG-Systemjahr 2021
Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) beschlossen,
welches in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Hintergrund für dieses Gesetz waren die zunehmende Infragestellung der
Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und eine Vielzahl von Streitigkeiten aufgrund von Abrechnungsprüfungen. Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative war daher unter anderem die Stärkung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und die
Weiterentwicklung der Krankenhausabrechnungsprüfung ...Quelle: bv-geriatrie.deAuslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS 8-98a Version 2021
Gesetzliche Grundlagen zur Neustrukturierung der OPS-Komplexkodes ab dem DRG-Systemjahr 2021
Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) beschlossen,
welches in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Hintergrund für dieses Gesetz waren die zunehmende Infragestellung der
Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und eine Vielzahl von Streitigkeiten aufgrund von Abrechnungsprüfungen. Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative war daher unter anderem die Stärkung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und die
Weiterentwicklung der Krankenhausabrechnungsprüfung ...Quelle: bv-geriatrie.de
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