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Wie in einer großen Bibliothek haben Sie hier die Möglichkeit, u.a. nach Stichworten, Jahreszahlen, Themata oder Rubriken in unserem umfassenden Archiv zu suchen. Viele verschiedene Tags erleichtern die Suche, so dass Sie intuitiv immer wieder Vergessengeglaubtes zu Tage fördern können.

  • MDK

  • PKM-News: 2021 – Das Jahr der Strukturprüfungen

    10. März 2021

    D. Lindner/ T. Riemann/ C. Köhnen

    Mit dem MDK-Reformgesetz wurde im November 2019 auch die hausindividuelle Prüfung der strukturellen Merkmale einzelner OPS-Schlüssel durch die Ergänzung des §275 SGB V auf eine eindeutige, bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Dabei wird im neu hinzugefügten §275d grundsätzlich geregelt, dass Krankenhäuser durch den Medizinischen Dienst bezüglich der Einhaltung der im OPS geforderten Strukturmerkmale verbindlich zu prüfen sind. Ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung dürfen Kliniken bestimmte OPS-Kodes nicht mehr abrechnen.

    Bei über 60 betroffenen OPS-Kodes, die oft hochpreisige DRG-Zuordnungsmechanismen auslösen (u. A.: frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung, intensivmedizinische Komplexbehandlung) ist ein positives Gutachten hier ein wesentlicher Baustein für das wirtschaftliche Überleben einzelner Kliniken und absolut essenziell, um die durchgeführten, aufwendigen Leistungen auch in der Rechnung abbilden zu können ...

    Quelle: pk-management.de
  • GKV

    GKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern - 4. Quartal 2020

    2. März 2021

    Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.

    Quartalsstatistiken

    Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Verfügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung.

    • Auswer­tungen 4. Quartal 2020 ... hier

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • SOLIDARIS

    Solidaris: Der GKV-Spitzenverband hat das quartalsbezogene Prüfquotensystem im Rahmen der Einzelfallprüfung festgelegt

    5. Juni 2020

    Mit dem MDK-Reformgesetz, das zum 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden umfangreiche Änderungen zur Abrechnungsprüfung etabliert. Ein Baustein ist die Einführung einer Prüfquote, die den Umfang der Einzelfallprüfung je Krankenhaus begrenzen soll. Für das Jahr 2020 wurde der Prüfumfang für Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung bundeseinheitlich zunächst auf 12,5% festgelegt, infolge der Corona-Pandemie durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz allerdings auf 5% reduziert. Ab 2021 gilt dann ein gestuftes quartalsbezogenes Prüfquotensystem. In diesem Zusammenhang wurde der GKV-Spitzenverband gem. § 275c Abs. 4 SGB V verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Hierfür musste er kürzlich die Einzelheiten für die Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung der Ab-rechnungsdaten der Krankenhäuser festlegen. Die Einzelheiten wurden nach Einholung der Stellungnahme der DKG und des MD zum 31. März 2020 festgelegt und durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes am 17. April 2020 aktualisiert ...

    Quelle: solidaris.de
  • Ausgliederung der Pflegekosten aus dem aG-DRG-System 2020

    29. Mai 2020

    Neben anderen gesetzlichen Änderungen, wie dem MDK-Reformgesetz, sowie Anpassungen der Deutschen Kodierrichtlinien mit aktuell noch schwer abschätzbaren Folgen, stellt die Überarbeitung der Kalkulationssystematik des nunmehr „aG-DRG-System“ benannten Abrechnungssystems für stationäre und teilstationäre Leistungen der somatischen Medizin sicher die größte Herausforderung dar. Diese Änderung resultiert aus einer gesetzlich verordneten Ausgliederung des überwiegenden Anteils der Pflegepersonalkosten aus der Kalkulation des DRG-Systems.

    Diese Ausgliederung hat einen deutliche, in den klinik- und insbesondere auch fachabteilungsbezogen sehr individuellen Rückgang der abrechenbaren Bewertungsrelationen im Vergleich zum Vorjahr zur Folge. Hierbei sollen die hier zunächst einmal nicht realisierten DRG-Erlöse in der Praxis dann von den noch im Rahmen der kommenden Entgeltverhandlungen festzulegenden Pflegebudgets teil-, voll oder auch überkompensiert werden ...

    Quelle: dasgesundheitswesen.de
  • GKV

    GKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung

    26. Mai 2020

    Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen ...

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • BDO legal: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK

    26. März 2020

    Am 01.01.2020 sind die mit dem MDK-Reformgesetz verabschiedeten Änderungen auch zur Möglichkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Seitdem ist in § 17c Abs. 2a, Satz 1 KHG bestimmt, dass nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse eine Rechnungskorrektur nur noch dann erfolgen kann, wenn sie zur Umsetzung eines MDK-Prüfergebnisses oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich ist. Allerdings besteht für die Vertragsparteien auf Bundesebene die Möglichkeit, in der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG eine hiervon abweichende Regelung vorzusehen. Um in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und einer neuen PrüfvV für Verfahrenssicherheit zu sorgen, haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband für die Zeit ab dem 01.01.2020 eine Übergangsregelung beschlossen. Danach finden insbesondere die Regelungen zur Korrektur von Datensätzen gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 5 PrüfvV (vom 03.02.2016) weiterhin Anwendung ...

    Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • MDK-Reformgesetz wird durch Krankenkassen ausgehebelt

    15. Januar 2020

    Erste Krankenkassen unterlaufen das Aufrechnungsverbot des MDK-Reformgesetzes und bringen Krankenhäuser damit zusätzliche Liquiditätsprobleme

    In den Häusern des Klinikverbunds Hessen kündigt eine Krankenkasse bei einer Vielzahl von Abrechnungen für die Krankenhausbehandlung an, nur einen Teilbetrag zu erstatten, bis die Prüfung durch den MDK abgeschlossen ist. Hintergrund ist nach Ansicht der Klinikverbunds Hessen das MDK-Reformgesetz, nach dem die Krankenkassen zukünftig bei Rechnungskürzungen durch den Medizinischen Dienst den Kürzungsbetrag nicht mehr mit anderen Forderungen aufrechnen dürfen ...

    Quelle: Pressemeldung – Klinikverbund Hessen e.V.
  • LVR-Klinik Langenfeld kritisiert MDK-Reformgesetz

    20. Februar 2020

    Klinik rechnet mit hohen Strafzahlungen durch neuen Bundestagsbeschluss

    Die LVR-Klinik Langenfeld sieht ihren Auftrag darin, erkrankte Menschen bestmöglich zu behandeln und ihnen bei Bedarf zu helfen, eine Anschlussversorgung zu erhalten. Künftig kann dies die Klinik jedoch teuer zu stehen kommen, nämlich dann, wenn Patient*innen ein längerer Aufenthalt gewährt wird, weil die dringend notwendige Anschlussversorgung wie Kurzzeitpflege oder ein Reha-Platz nicht nahtlos gewährleistet ist. Durch das Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) werden auf die Klinik in solchen Fällen erhebliche Strafzahlungen zukommen. Die Klinik hofft auf eine Korrektur über das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz am 3. März 2020 und appelliert an die Mitglieder des Bundestags, diese Regelung zurückzunehmen ...

    Quelle: klinik-langenfeld.lvr.de
  • Aufschlagszahlung – nun herrscht Gewissheit

    20. Oktober 2023

    von Julia Zink, LL.M. MHMM und André Bohmeier MHMM

    Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2023 in drei Sprungrevisionsverfahren (B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R, B 1 KR 11/23 R) über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Aufschlagszahlung gem. § 275c Abs. 3 SGB V (umgangssprachlich „Strafzahlung“) für eine durch den Medizinischen Dienst (MD) beanstandete Krankenhausrechnung entschieden. Kernstreitpunkt in allen Verfahren war die Frage der zeitlichen Anwendbarkeit des § 275c Abs. 3 SGB V auf Behandlungsfälle, die vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden waren. Diesbezüglich hatte das SG Düsseldorf als erste Instanz zwei Parallelverfahren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Prüfverfahrens abgestellt (BSG: B 1 KR 8/23 R, B 1 KR 9/23 R). Wohingegen das SG Kassel den Abschluss des Prüfverfahrens als ausschlaggebend betrachtet (B 1 KR 11/23 R). Das BSG hat – zumindest in der Kernstreitfrage – die Auffassung des SG Düsseldorf bestätigt und die Einleitung des MD-Prüfverfahrens als zeitlichen Anknüpfungspunkt für die zulässige Festsetzung der Aufschlagszahlung erkannt. Damit sind Aufschlagszahlungen für Behandlungsfälle rechtswidrig, für die das Prüfverfahren vor dem 01.01.2022 eingeleitet worden ist. Sofern der MD erst nach diesem Zeitpunkt beauftragt worden ist, bleibt die Festsetzung für diese Aspekt rechtmäßig, selbst wenn der Versicherte vor dem 01.01.2022 aufgenommen worden ist. Konkret gilt dies für Behandlungsfälle, die in dem zulässigen Zeitfenster zur Einleitung des Prüfverfahrens von 4 Monaten vor dem 01.01.2022 abgerechnet worden sind.

    Quelle: PPP Rechtsanwälte
  • KGSH

    Strafzahlungen für Krankenhäuser - Krankenhausgesellschaft fordert dringend Korrektur

    17. Februar 2020

    "Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!" verlangt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein in einer landesweiten Anzeigenkampagne. Hintergrund der Kampagne ist das Ende 2019 verabschiedete MDK-Reformgesetz, nach dem jede durch eine MDK-Prüfung ausgelöste Minderung des Rechnungsbetrages - und sei es auch nur ein Euro - eine Strafzahlung des Krankenhauses in Höhe von mindestens 300 Euro auslöst ...

    Quelle: kgsh.de
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