• Menü
  • Filter

Inhaltsart

  • 19821
  • 26
  • 26
  • 349
  • 96

Rubriken

  • 9631
  • 3905
  • 5421
  • 2339
  • 559
  • 688
  • 3149
  • 6414
  • 2337

Zeitraum

Tags

Recherche

Wie in einer großen Bibliothek haben Sie hier die Möglichkeit, u.a. nach Stichworten, Jahreszahlen, Themata oder Rubriken in unserem umfassenden Archiv zu suchen. Viele verschiedene Tags erleichtern die Suche, so dass Sie intuitiv immer wieder Vergessengeglaubtes zu Tage fördern können.

  • MDK

  • Strafzahlungen bei Rechnungsprüfungen im Krankenhaus vor dem Jahr 2022 sind unzulässig - Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 19.10.2023 (B 1 KR 8/23)

    10. November 2023

    Frank Sarangi, LL.M. – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

    Krankenhäuser und Krankenkassen streiten seit geraumer Zeit darüber, ab welchem Behandlungs- bzw. Prüfungszeitraum es zulässig ist, sogenannte „Strafzahlungen“ im Kontext mit der Überprüfung von Krankenhausabrechnungen festzusetzen. Immer dann, wenn sich im Anschluss an ein #Rech-nungsprüfungsverfahren durch den Medizinischen Dienst (MD) eine Rechnungsminderung ergibt, sieht § 275c Abs. 2 S. 2 SGB V vor, das das betroffene #Krankenhaus neben der Rückzahlung der Rechnungsdifferenz auch einen weiteren Aufschlag – die sogenannte „Strafzahlung“ – an die Krankenkasse zu leisten habe. In der Vorschrift heißt es wörtlich:

    „Ab dem Jahr 2022 gilt für eine Krankenkasse bei der Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlung durch den Medizinischen Dienst eine quartalsbezogene Prüfquote je Krankenhaus in Abhängigkeit von dem Anteil unbeanstandeter Abrechnungen je Krankenhaus nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2. Maßgeblich für die Zuordnung einer Prüfung zu einem Quartal und zu der maßgeblichen quartalsbezogenen Prüfquote ist das Datum der Einleitung der Prüfung.“

    Quelle: fehn-legal.de
  • Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene

    W. Kohlhammer GmbH
    10. Juni 2022 03:00 Uhr

    Rechnungsprüfungen im Krankenhaus - Version 2022: MD-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene

    • W. Kohlhammer GmbH
    • ISBN-13: 978-3170419483
    • ISBN-10: 317041948X
    • 1. Edition
    • 153 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2022
    49,00 €

    Die Einführung des G-DRG-Systems in der Bundesrepublik Deutschland hat die Entstehung einer völlig neuen Berufsgruppe begründet: die Medizincontroller. Die Aufgaben dieser Berufsgruppe sind vielschichtig, wobei zwei Zuständigkeiten eine besondere Bedeutung haben: die Fallkodierung/-abrechnung und die Bearbeitung von Rechnungsprüfungen durch die Krankenkassen. In die Version 2022 sind zahlreiche aktualisierte Informationen und praktische Hinweise für das MD-Management im Krankenhaus eingeflossen: Änderungen im Prüfverhalten der Kassen durch das MDK-Reformgesetz, die im Juni 2021 veröffentlichte neue Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV), die Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes sowie weitere Entwicklungen der Rechtsprechung.

  • BDO legal: Zur nachträglichen Anpassung der Kodierung an das Prüfergebnis des MDK

    26. März 2020

    Am 01.01.2020 sind die mit dem MDK-Reformgesetz verabschiedeten Änderungen auch zur Möglichkeit nachträglicher Rechnungskorrekturen für Krankenhäuser in Kraft getreten. Seitdem ist in § 17c Abs. 2a, Satz 1 KHG bestimmt, dass nach Übermittlung der Abrechnung an die Krankenkasse eine Rechnungskorrektur nur noch dann erfolgen kann, wenn sie zur Umsetzung eines MDK-Prüfergebnisses oder eines rechtskräftigen Urteils erforderlich ist. Allerdings besteht für die Vertragsparteien auf Bundesebene die Möglichkeit, in der Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) gemäß § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG eine hiervon abweichende Regelung vorzusehen. Um in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen und einer neuen PrüfvV für Verfahrenssicherheit zu sorgen, haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband für die Zeit ab dem 01.01.2020 eine Übergangsregelung beschlossen. Danach finden insbesondere die Regelungen zur Korrektur von Datensätzen gemäß § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 5 PrüfvV (vom 03.02.2016) weiterhin Anwendung ...

    Quelle: Pressemeldung – BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Kodierhandbuch Geriatrie 2019

    Bundesverband Geriatrie
    Schüling, K
    9. Mai 2019 07:00 Uhr

    Kodierhandbuch Geriatrie 2019

    Bundesverband Geriatrie
    • Schüling, K
    • ISBN-13: 978-3865233004
    • ISBN-10: 3865233007
    • Auflage: 1
    • 360 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2019
    19,80 €

    Ziel des Kodierhandbuchs ist es, dem therapeutischen Team in der Geriatrie eine leicht verständliche,
    praxisnahe Unterstützung in der täglichen Kodierung zu geben und somit den erforderlichen täglichen
    Aufwand für eine fach- und sachgerechte Abbildung der erbrachten Leistungen in der Behandlung
    geriatrischer Patienten zu minimieren.

  • Rechnungsprüfungen im Krankenhaus 2017

    Salomé
    Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH
    1. September 2017 01:00 Uhr

    Rechnungsprüfungen im Krankenhaus 2017

    Salomé
    • Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft mbH
    • ISBN-13: 978-3945251843
    • ISBN-10: 3945251842
    • 15.08.2017
    • 135 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2017
    34,00 €

    MDK-Management für Einsteiger und Fortgeschrittene

    Das Werk enthält neben den gesetzlichen Grundlagen zur Rechnungsprüfung wichtige Tipps zu den häufigsten Prüfgründen und Konfliktfeldern. Einen Schwerpunkt des Buches bildet zudem die etwaige Vorbereitung einer Sozialgerichtsklage.

    Aus dem Inhalt:

    Gesetzliche Grundlagen: SGB V, PrüfvV
    Besonderheiten und Richterrecht
    Prüfgründe
    Praxistipps
    Die Sozialgerichtsklage
    Verfahren ohne gesetzliche Krankenversicherung

    Bis zum Erscheinungsdatum (15.08.2017) können Sie den rabattierten Sonderpreis von 29,00 € (inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten) in Anspruch nehmen. Danach wird der Preis 34,00 € betragen. 

  • BDPK

    MDK-Reformgesetz: Ab wann wird Erörterungsverfahren verpflichtend

    31. Januar 2020

    Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben Änderungsanträge zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz formuliert, in denen der zeitliche Anwendungsbereich des verpflichtenden Erörterungsverfahrens nach § 17c Abs. 2b KHG klargestellt wird.

    Bestandteil des MDK-Reformgesetzes ist die Neuregelung des § 17c Abs. 2b KHG. Hier wird festgelegt, dass vor Erhebung einer sozialrechtlichen Klage verpflichtend eine einzelfallbezogene Erörterung zwischen Krankenhaus und Krankenkasse durchgeführt werden muss. Wird ein solches Erörterungsverfahren unterlassen, ist eine Klage nicht zulässig. Für Unsicherheit in der Praxis hat die Frage gesorgt, ab wann dieses verpflichtende Erörterungsverfahren greifen soll.

    Quelle: bdpk.de
Einträge 41 bis 46 von 46

Hilfe zur Suche

Nutzen Sie die folgenden Regeln, um Ihre Suche zu konkretisieren:

Suche Ergebnis
Wort1 Wort2 Artikel, die Wort1 ODER Wort2 enthalten
+Wort1 +Wort2 Artikel, die Wort1 UND Wort2 enthalten
+Wort1 -Wort2 Artikel, die Wort1 ABER NICHT Wort2 enthalten
*Wort1* Artikel, die Wort1 auch innerhalb eines Wortes enthalten
"Wort1 Wort2" Artikel, die die genaue Phrase "Wort1 Wort2" enthalten
Render-Time: -0.118891