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88 Ergebnisse gefunden
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Auslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS 8-550 Version 2021
Gesetzliche Grundlagen zur Neustrukturierung der OPS-Komplexkodes ab dem DRG-Systemjahr 2021
Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) beschlossen,
welches in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Hintergrund für dieses Gesetz waren die zunehmende Infragestellung der
Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und eine Vielzahl von Streitigkeiten aufgrund von Abrechnungsprüfungen. Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative war daher unter anderem die Stärkung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und die
Weiterentwicklung der Krankenhausabrechnungsprüfung ...Quelle: bv-geriatrie.de -
Auslegungshinweise des Bundesverbandes Geriatrie zum OPS 8-98a Version 2021
Gesetzliche Grundlagen zur Neustrukturierung der OPS-Komplexkodes ab dem DRG-Systemjahr 2021
Am 7. November 2019 hat der Deutsche Bundestag das MDK-Reformgesetz („Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“) beschlossen,
welches in weiten Teilen zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Hintergrund für dieses Gesetz waren die zunehmende Infragestellung der
Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) und eine Vielzahl von Streitigkeiten aufgrund von Abrechnungsprüfungen. Erklärtes Ziel der Gesetzesinitiative war daher unter anderem die Stärkung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und die
Weiterentwicklung der Krankenhausabrechnungsprüfung ...Quelle: bv-geriatrie.de -
Das MDK-Reformgesetz geht in sein zweites Jahr
Die Entlastung des Gesundheitssystems von Abrechnungsstreitigkeiten ist Ziel des MDK-Reformgesetzes. Die damals nicht absehbare COVID19-Pandemie wirkt sich weitreichend auf Zeitplan und Systematik des MDK-Reformgesetzes aus. Dennoch soll versucht werden, eine erste grobe Bilanz zu ziehen ...
Quelle: medizincontroller.de -
D. Lindner/ T. Riemann/ C. Köhnen
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde im November 2019 auch die hausindividuelle Prüfung der strukturellen Merkmale einzelner OPS-Schlüssel durch die Ergänzung des §275 SGB V auf eine eindeutige, bundesweite Rechtsgrundlage gestellt. Dabei wird im neu hinzugefügten §275d grundsätzlich geregelt, dass Krankenhäuser durch den Medizinischen Dienst bezüglich der Einhaltung der im OPS geforderten Strukturmerkmale verbindlich zu prüfen sind. Ohne das Vorliegen einer entsprechenden Bescheinigung dürfen Kliniken bestimmte OPS-Kodes nicht mehr abrechnen.Bei über 60 betroffenen OPS-Kodes, die oft hochpreisige DRG-Zuordnungsmechanismen auslösen (u. A.: frührehabilitative geriatrische Komplexbehandlung, intensivmedizinische Komplexbehandlung) ist ein positives Gutachten hier ein wesentlicher Baustein für das wirtschaftliche Überleben einzelner Kliniken und absolut essenziell, um die durchgeführten, aufwendigen Leistungen auch in der Rechnung abbilden zu können ...
Quelle: pk-management.de -
MD(K) Westfalen-Lippe: Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Absatz 1 Satz 1 SGB V
3. März 2021Seit dem MDK-Reformgesetz vom 14.12.2019 haben die Krankenhäuser die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d Absatz 1 SGB V durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, bevor sie die entsprechenden Leistungen mit den Kostenträgern vereinbaren und abrechnen dürfen. Die Richtlinie gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V „Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V“, regelt die näheren Einzelheiten des Verfahrens.
Die Richtlinie soll bis zum 28.02.2021 fertiggestellt sein. Sobald die Richtlinie vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt worden ist, kann sie hier heruntergeladen werden.Wichtig: Die Beantragung einer Strukturprüfung nach §275d SGB V erfolgt webbasiert.
Vor der erstmaligen Beantragung einer Strukturprüfung, nach §275d SGB V, ist es erforderlich Ihr Krankenhaus zu registrieren ...
Quelle: mdk-wl.de - GKV
GKV: Statistische Auswertungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern - 4. Quartal 2020
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.
Quartalsstatistiken
Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Verfügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung.
- Auswertungen 4. Quartal 2020 ... hier
Quelle: gkv-spitzenverband.de -
Erst das MDK-Reformgesetz und dann die CoronaPandemie – Herausforderungen, Veränderungen, aber auch Chancen bestimmten das Jahr 2020
des MDK Bayern ...Quelle: mdk-bayern.de -
Christiane Beume , Rechtsanwältin
Urteile des Bundessozialgerichts zu Kodierungsfragen, insbesondere Komplexpauschalen betreffend, gibt es so einige. Vor allem die beiden BSG-Entscheidungen zur Auslegung der Transportentfernung im OPS 8-98b und OPS 8-981 und zur geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (OPS 8-550) Ende 2017/Mitte 2018 haben in der Vergangenheit für Unruhe gesorgt. In der Folge verkürzte der Gesetzgeber Ende 2018 die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen von vier auf zwei Jahre und verankerte zulasten der Kostenträger eine Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen, die vor dem 01.01.2017 entstanden waren. Mit dem MDK-Reformgesetz kam am 01.01.2020 noch ein Aufrechnungsverbot hinzu ...
Quelle: bdolegal.de -
Digitale MDK-Kommunikation via LE-Portal: Standardisiert und integriert in die Klinik-IT
Gemäß MDK-Reformgesetz muss ab 1.1.2021 die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung vollständig digital erfolgen. Mit dem NEXUS / MD-Cube bietet NEXUS eine Lösung, die die Klinik-IT mit dem bundesweit einheitlichen Leistungserbringer-Portal (LE-Portal) der Medizinischen Dienste verbindet - standardisiert und integriert für durchgängig digitale Prozesse.
Quelle: Pressemeldung – nexus-ag.de -
Mit dem MDK-Reformgesetz wurde ein System quartalsbezogener Prüfquoten für die Prüfung von Schlussrechnungen für vollstationäre Krankenhausbehandlungen eingeführt. Der GKV-Spitzenverband ist gesetzlich verpflichtet, quartalsweise und jährlich bestimmte statistische Auswertungen zur Umsetzung des Prüfquotensystems zu veröffentlichen. Im Sinne der einheitlichen Erhebung, Lieferung und Auswertung entsprechender Daten wurden Festlegungen gemäß § 275c Absatz 4 SGB V und gemäß § 17c Absatz 6 KHG getroffen.
Quartalsstatistiken
Die quartalsweisen Auswertungen umfassen Daten zu den Einzelfallprüfungen. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils zum Ende des zweiten Monats, der auf das Ende des jeweiligen betrachteten Quartals folgt. Die Auswertungen eines Berichtsquartals enthalten dabei neben den Daten für das vorangegangene Quartal (betrachtetes Quartal) auch Daten, die die Wirkung für das auf das Berichtsquartal folgende Quartal (Anwendungsquartal) entfalten. Über die hier zur Vergügung gestellten Dateien hinaus befindet sich ein webbasiertes Auswertungs-Tool in Vorbereitung ...
Quelle: gkv-spitzenverband.de
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