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Wie in einer großen Bibliothek haben Sie hier die Möglichkeit, u.a. nach Stichworten, Jahreszahlen, Themata oder Rubriken in unserem umfassenden Archiv zu suchen. Viele verschiedene Tags erleichtern die Suche, so dass Sie intuitiv immer wieder Vergessengeglaubtes zu Tage fördern können.

  • Ökonomie

  • GKV

    AOP-Katalog 2023

    19. Januar 2023

    GKV-Spitzenverband, DKG und die KBV haben sich in Umsetzung des Auftrags aus dem MDK-Reformgesetz nach § 115b Absatz 1 SGB V auf eine Neufassung des AOP-Vertrags sowie eine Weiterentwicklung des AOP-Katalogs verständigt. Mit Wirkung zum 01.01.2023 wird der AOP-Katalog um 208 OPS-Kodes erweitert.

    • Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Anlage 1 zum Vertrag nach § 115 b Absatz 1 SGB V, Stand: 01.01.2023 Deckblatt (PDF: Download).
    • Katalog ambulant durchführbarer Operationen und sonstiger stationsersetzender Eingriffe gemäß § 115 b SGB V im Krankenhaus: Präambel (PDF: Download).
    • Abschnitt 1: Leistungen gemäß § 115 b SGB V aus Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
    • Abschnitt 2: Leistungen gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM (Excel: Download).
    • Abschnitt 3: Leistungen gemäß § 115b SGB V des EBM ohne OPS-Zuordnung (Excel: Download).
    • Allgemeine Tatbestände, bei deren Vorliegen die stationäre Durchführung von Leistungen gemäß Anlage 1 erforderlich sein kann (Kontextfaktoren) (Excel: Download).

    Einige Eingriffe werden gefördert

    Der Bewertungsausschuss Ärzte hat unterdessen die Vergütung der einschlägigen EBM-Positionen angepasst. Vergütungsaufschläge gibt es für Operationen, die außerhalb Deutschlands bereits regelmäßig ambulant durchgeführt werden, wie etwa Hernien-OPs („Leistenbruch“), Arthroskopien oder die Entfernung von Hämorrhoiden. Diese Eingriffe werden im Umfang von insgesamt 60 Millionen Euro gefördert ... hier

    >> Zum AOP-Katalog 2024: hier

    Quelle: gkv-spitzenverband.de
  • SOLIDARIS

    Solidaris Information: Jahrgang 23 - Ausgabe 2 - Mai 2020

    26. Mai 2020

    • Vereins-, gesellschafts- und stiftungsrechtliche Fragen in Zeiten des Coronavirus
    • Der Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser, Vertragsärzte/MVZ, Pflege- und Reha-Einrichtungen
    • Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften und Vereine bei Corona-Unterstützungsleistungen
    • Auswirkungen der Corona-Pandemie auf WfbM
    • Zur Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes angesichts der Corona-Pandemie
    • COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz: Simulationsrechnungen zur Liquidität
    • Das MDK-Reformgesetz – Was Krankenhäuser jetzt wissen sollten
    • GWB-Digitalisierungsgesetz – Referentenentwurf zur 10. GWB-Novelle ... u.v.a.m.

    Quelle: solidaris.de
  • NB

    Kliniken kritisieren niedrige Vergütung in Corona-Zeiten

    18. Mai 2020

    "Strafe für soziale Verantwortung? Schluss damit!", hieß es nach dem MDK-Reformgesetz. Nicht das einzige Ärgernis in Corona-Zeiten. Kritik üben die Krankenhäuser auch an Pauschalen für Schutzausrüstung ...

    Quelle: nordbayern.de
  • 27. Juni 2024 27.
    JUN
    2024

    Ampac-Consulting GmbH: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    online

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

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    Ursula Klinger-Schindler: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    5. März 2024

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

    Quelle: abrechnungsseminare.de
  • Krankenhausrecht des Bundes 2023 - Neuerungen ab 1.1.2023

    AOK-Verlag GmbH
    AOK-Verlag GmbH
    29. März 2023 03:50 Uhr

    Krankenhausrecht des Bundes 2023 - Neuerungen ab 1.1.2023

    AOK-Verlag GmbH
    • AOK-Verlag GmbH
    • ISBN-13: 978-3553418393
    • ISBN-10: 3553418397
    • 02.2023 Ed
    • 900 Seiten
    • Erscheinungsjahr 2023
    89,90 €

    Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2023“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes- und Vereinbarungstexte, welche für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind. Mit dem Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) soll unter anderem die im Koalitionsvertrag vereinbarte, verbindliche Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus eingeführt werden. Zudem ist im Zusammenhang mit der Umsetzung der durch das MDK-Reformgesetz auf den Weg gebrachten Neuregelungen zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen Klarstellungsbedarf aufgetreten sowie der Bedarf, die Effizienz der Durchführung einzelner Regelungen zu verbessern. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten auch die DRG- und PEPP-Fallpauschalen-Entgeltkataloge für 2023 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.

  • QM

  • KKVD

    kkvd: Tag des Patienten - Sprachbarrieren senken, Übersetzungsleistungen im Krankenhaus erstatten

    28. Januar 2022

    Am heutigen „Tag des Patienten“ rücken Kliniken bundesweit die Patientenrechte in den Mittelpunkt. Aus diesem Anlass weist der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (kkvd) darauf hin, dass Sprachbarrieren noch immer große Hürden für Patientinnen und Patienten sind.

    Der Verband fordert daher, Dolmetscherdienste bei medizinisch notwendigen Behandlungen zügig als gesonderte Leistung gesetzlich zu verankern. Die neue Bundesregierung hat dies in ihrem Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt.

    Quelle: KKVD Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V.
  • Personal

  • MD Nordrhein: Vorstandsvorsitzende gewählt

    26. August 2021

    Der Verwaltungsrat wählte heute Andreas Hustadt für die kommenden sechs Jahre zum Vorstandsvorsitzenden des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Werner Greilich gewählt.

    Die Mitglieder des Verwaltungsrates votierten einstimmig für die beiden Kandidaten, die seit August 2014 als Geschäftsführer dem vorherigen MDK Nordrhein vorgestanden haben. Die Vorstandswahlen waren aufgrund des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz) notwendig geworden. Es sieht vor, dass die neu konstituierten Verwaltungsräte der jeweiligen Medizinischen Dienste die Vorstände neu zu wählen haben. Zum 1. Juli wurde aus dem MDK Nordrhein der Medizinische Dienst Nordrhein.

    Quelle: md-nordrhein.de
  • KU

    17. KU Kodierfachkräftekongress am 5.3.2020 in Nürnberg

    28. Januar 2020

    auch 2020 veranstaltet die KU Gesundheitsmanagement wieder in Zusammenarbeit mit der DGfM den KU Kodierfachkräftekongress. Der erste Kongress 2020 findet am 5. 3. in Nürnberg statt. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie die Veranstaltung wieder in Ihren Terminkalender aufnehmen könnten ...

    Quelle: Pressemeldung – ku-gesundheitsmanagement.de
  • MDK

  • Umfrage: Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern

    4. Oktober 2022

    Sehr geehrte Leiter*innen des Medizincontrollings,
    Sehr geehrte Leiter*innen des Controllings,

    Frau Ecem Sahan (Studierende im Masterstudiengang "Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)" an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin) möchte Sie nochmals an die Umfrage zum Thema "Auswirkungen des MDK-Reformgesetz auf die Krankenhausrechnungsprüfungen in deutschen Krankenhäusern" vom 19.09.2022 erinnern. Sollten Sie sich noch nicht beteiligt haben, so haben Sie hierzu noch bis Montag, den 17.10.22 Gelegenheit.

    Ich bitte Sie den Umfragelink an die Mitarbeiter*innen des Medizincontrollings bzw. Controllings Ihrer Einrichtung weiterzuleiten.

    Sie sind nicht die oder der zuständige Ansprechpartner*in oder können keine Auskunft zu dem oben beschriebenen Thema geben? Dann wäre ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie die Umfrage intern weiterleiten könnten. Vielen Dank!

    Zählen Sie zu den Personen, die bereits vollständig geantwortet haben, so möchte ich mich dafür herzlich bei Ihnen bedanken!

    Den Link zur Befragung (Dauer 7-10 Minuten) finden Sie hier: → Zum Fragebogen

    Über Ihre Teilnahme freue ich mich sehr!

    Ansprechpartnerin:
    Ecem Sahan
    Studierende im Masterstudiengang
    Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen (MQG)
    Alice-Salomon-Hochschule Berlin

    Quelle: trendmicro.com
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