Regierungsbefragung: Ministerin bleibt bei GKV-Finanzen vage

Bei der Regierungsbefragung im Bundestag bleibt Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei zentralen Reformvorhaben unkonkret. Vor allem zu GKV-Finanzen, Zuckersteuer und Notfallreform vermeidet sie Festlegungen und verweist auf laufende Prüfungen…

27. Februar 2026
  • Politik

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken stellte sich im Bundestag den Fragen der Abgeordneten. Sie sprach über die Finanzlage der Krankenversicherung, eine Pflegereform, Digitalisierung und den Aufbau eines Primärversorgungssystems. Konkrete neue Zusagen machte sie kaum.

Im Mittelpunkt der Befragung stand vor allem die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehrere Fraktionen wollten Details zu möglichen Einsparungen aus der Arbeit der GKV-Finanzkommission erfahren. Warken verwies auf einen Bericht Ende März. Ein Vorschlag der Bundesregierung soll im Frühjahr vorliegen und bereits im Sommer ins Kabinett gehen. Für das Jahr 2027 rechnet die Ministerin mit einem Fehlbetrag von zwölf bis 14 Milliarden Euro. Das Sparpaket soll dabei alle Leistungsbereiche einbeziehen.

Zur Debatte um eine Zuckersteuer äußerte sich die Ministerin gegenüber den Abgeordneten eher zurückhaltend. Sie verwies auf die Auswertung der Reduktionsstrategie, stellte jedoch keine konkreten Einsparungen für das Gesundheitssystem in Aussicht. Belastbare Zahlen nannte sie hierzu nicht.

Auch bei der geplanten Notfallreform blieb Warken gegenüber den fragenden Abgeordneten weitgehend vage. Eine belastbare Bezifferung möglicher Einsparungen sei zum jetzigen Zeitpunkt laut ihrer Aussage nicht möglich. Der Entwurf liegt zur Rechtsprüfung im Justizministerium.

Beim Primärversorgungssystem kündigte sie neue Gesetzentwürfe für den kommenden Sommer im Bundestag an. Die Ersteinschätzung solle digital per App, in der Hausarztpraxis oder über die Nummer 116117 erfolgen. In der Digitalstrategie setzt das Ministerium auf elektronische Überweisungen sowie einen erweiterten Zugang zur elektronischen Patientenakte. Anwendungen wie Impfpass und Medikationsliste gehören dazu.

Quelle:
aerzteblatt.de

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