Risk-Management

Michael Thieme - Medinfoweb

Kliniken haben ein großes Interesse an einem hervorragenden Risikomanagement

Das Risikomanagement in Krankenhäusern verfolgt eine zentrale Zielsetzung: nämlich die Minimierung der Risiken für die Patienten, das Krankenhaus und dessen Mitarbeitende.

Im Mittelpunkt stehen zentrale Fragestellungen:

  • Wie kann die Funktionsfähigkeit eines Krankenhauses in internen und externen Krisensituationen sichergestellt werden?
  • Ist eine Einrichtung von Basisinfrastrukturen wie Strom, Wasser oder Informations- und Kommunikationstechnik so abhängig, dass ein Ausfall einer dieser Dienstleistungen die Funktionsfähigkeit insgesamt gefährden kann?
  • Welchen Gefahren (Naturereignis, technisches bzw. menschliches Versagen, krimineller oder terroristischer Akt) ist eine Einrichtung ausgesetzt?
  • Wie wahrscheinlich sind diese Gefahren und welche Folgen können daraus entstehen?
  • Welche konkreten Maßnahmen können ergriffen werden, um auch in extremen Situationen die Arbeitsfähigkeit so lange wie möglich zu erhalten?

Während das rein betriebswirtschaftlich-technische Risikomanagement vor allem die patientenfernen Abteilungen Finanzen und Controlling, Technik und Einkauf betrifft, beschäftigt sich das klinische Risikomanagement mit möglichen Gefahren im medizinischen Behandlungsprozess. Stetig steigende Haftpflichtprämien und der Beschluss des GBA Anfang 2014, dass ein klinisches Risikomanagement im Krankenhaus verbindlich wird, haben dazu geführt, dass immer mehr Krankenhäuser über dessen Einführung nachdenken.

Die Anforderungen der Haftpflichtversicherer werden von Jahr zu Jahr strenger. So mancher etablierte Versicherer weigert sich zwischenzeitlich das Risiko von Krankenhausbehandlungen zu tragen. Eine im System verankerte Fehlerkultur, Prozesse, um Risiken systematisch zu erfassen, und deren Ursachen zu untersuchen sowie geregelte Verantwortlichkeiten sucht man bisher in den meisten deutschen Krankenhäusern vergeblich.

Risikomanagement im Krankenhaus kann und darf von Führungskräften nicht delegiert, sondern muss gelebt werden – auch vom Chef selbst. Das betrifft sowohl die Patientensicherheit als auch alle sonstigen Fehler, die Mitarbeiter und ihre Chefs machen.

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    Der juristische Megacode arbeitet unterschiedliche rechtliche Fragestellungen und Situationen in Form von Algorithmen auf und macht sich ein klassisches Instrument des medizinischen Handelns zunutze. Wir schaffen damit eine Symbiose von Recht und Medizin, die Verantwortlichen und Betroffenen im medizinischen Kontext das schnelle Treffen wichtiger Entscheidungen erleichtern und sie zu juristisch und strategisch korrektem Handeln anleiten soll...

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    „Mit dem Krankenhaus-CIRS – Critical Incident Reporting System – haben Krankenhäuser und Bundesärztekammer bereits ein flächendeckendes Melde- und Lernsystem für Fehler bei der stationären Behandlung eingerichtet. Das CIRS ist transparent für die Öffentlichkeit unter www.kh-cirs.de einsehbar und hat sich in den vergangenen Jahren vielfach als effizientes Mittel der Fehlertransparenz und zur Steigerung der Behandlungsqualität bewährt. Wir begrüßen daher den Vorstoß des vdek, ein ähnliches Meldeportal aus Sicht der Patientinnen und Patienten einzuführen. Begrüßenswert ist zudem, dass nun auch der ambulante Sektor einbezogen ist. Wichtig ist aber, dass dieses Meldesystem zu Verbesserungen führt und nicht zu einem weiteren Meckerkasten oder Pranger wird. Dafür müssen die Meldungen von Fachleuten ausgewertet und Schlussfolgerungen gezogen werden – so wie es beim Krankenhaus-CIRS der Fall ist. Grundsätzlich begrüßen wir jeden Schritt, die Behandlungsqualität zu verbessern, die Fehlerquote zu senken und Krankenhäuser und Praxen bei der Qualitätssicherung zu unterstützen. Das CIRS des vdek kann einen Beitrag dazu leisten, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung zu halten und weiter auszubauen.“

    Quelle: dkgev.de
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    Quelle: krankenhaus-it.de
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