Schleswig-Holstein teilt Kliniken in sechs Versorgungsregionen auf
Die bundesweite Krankenhausreform zwingt Schleswig-Holstein zur Neuordnung seiner Klinikstruktur. Sechs Versorgungsregionen und strenge Qualitätskriterien bestimmen künftig, welche Klinik welche Leistungen anbieten darf…
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Schleswig-Holstein strukturiert seine Kliniklandschaft im Zuge der bundesweiten Krankenhausreform neu. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) erklärte am 1. Juli in Kiel, Ziel sei eine gezieltere Organisation der Versorgung. Ab 2027 dürfen Kliniken Leistungen aus mehr als 60 Leistungsgruppen nur noch anbieten und abrechnen, wenn sie definierte Qualitätskriterien bei Personal, Ausstattung und Fallzahlen erfüllen.
Bis Ende 2026 soll feststehen, welche Klinik welche Leistungen übernimmt. Derzeit prüft der Medizinische Dienst die Anträge der Kliniken. Die Grund- und Notfallversorgung soll landesweit gesichert bleiben. Bei planbaren Spezialeingriffen wie dem Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks könnten Patienten längere Wege in Kauf nehmen müssen.
Für die Planung wurden sechs Versorgungsregionen definiert, die sich an tatsächlichen Patientenströmen orientieren. Die Versorgung ist auf vier Ebenen gegliedert: Kreis, Versorgungsregion, Land und länderübergreifend. Auf Kreisebene müssen Grund- und Basisnotfallversorgung wohnortnah verfügbar sein, auf Regionsebene spezialisierte Leistungen wie Geburtshilfe und Kinderheilkunde mindestens einmal. Die freie Klinikwahl bleibt erhalten.
Die Ärztekammer befürchtet, dass die Leistungsgruppenzuweisung die ärztliche Weiterbildung erschwert und finanzielle Engpässe zum Personalabbau führen könnten. FDP-Abgeordneter Heiner Garg fordert ausreichend Zeit sowie sorgfältig abgestimmte Übergangsregelungen mit den Kranken- und Ersatzkassen.
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