Spezialisierung der Kliniken zwingt zur Neuordnung: Bundesärztekammer legt Positionspapier zu Weiterbildungsverbünden vor
Mit einem Positionspapier fordert die Bundesärztekammer den gezielten Ausbau rechtlich abgesicherter Weiterbildungsverbünde, um Lücken durch die Krankenhausreform zu schließen…
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Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt in einem am Dienstag veröffentlichten Positionspapier, dass die zunehmende Spezialisierung von Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform die ärztliche Weiterbildung strukturell gefährdet. Angehende Fachärzte könnten künftig nicht mehr alle vorgeschriebenen Kompetenzen an einer einzigen Weiterbildungsstätte erwerben. Besonders betroffen seien Fachgebiete mit spezialisierten Leistungsgruppen sowie Querschnittsfächer wie Anästhesiologie und Radiologie.
Als Lösung setzt die BÄK auf strukturierte Weiterbildungsverbünde, die Krankenhäuser, Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) durch koordinierte Rotationen vernetzen. Solche Verbünde sollen von den Landesärztekammern anerkannt werden können, sofern sie verbindliche Strukturen und eine enge Begleitung der Weiterzubildenden gewährleisten.
Die BÄK fordert die Landesgesetzgeber auf, die rechtlichen Grundlagen in den Landeskrankenhaus-, Heilberufe- oder Kammergesetzen zu schaffen. Diese Basis solle auch die Refinanzierung des Koordinierungsaufwands für Weiterbildende und Weiterbildungsstätten ermöglichen.
Ein konkretes arbeitsrechtliches Problem benennt das Papier ausdrücklich: Wechselnde Arbeitsverträge bei jeder Rotation erzeugen hohen bürokratischen Aufwand. Ein einziger Vertrag mit einem Verbundpartner hingegen kann als Arbeitnehmerüberlassung gewertet werden und damit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz unterliegen. Die BÄK verlangt daher den Abbau dieser arbeitsrechtlichen Hürden. Auch der Marburger Bund hat Ende Juni eigene Anforderungen an Weiterbildungsverbünde veröffentlicht.
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