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Januar - März 2017
Januar 2017
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Februar 2017
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März 2017
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  • 3. Juni 2024 3.
    JUN
    2024

    Ursula Klinger-Schindler: WebSeminar: Dokumentation und Abrechnung ambulanter Notfälle 2024

    online

    EBM Abrechnung in der Notaufnahme/ZNA

    Komplexe Vergütungsvorschriften, diffuse Schnittstellen, hohe gesetzliche Anforderungen: Die Vergütung von ambulanten Notfällen in der Zentralen Notaufnahme ZNA gestaltet sich komplex. Wir geben Ihnen die nötige Kompetenz an die Hand, damit die erlösorientierte Abrechnung der ambulanten Patienten in der Notaufnahme problemlos gelingt.

    Etablieren Sie eine korrekte Abrechnung in Ihrer Notaufnahme

    Die umfangreiche Versorgung ambulanter Notfälle zwingt Kliniken zur Anpassung ihrer ambulanten Abrechnungsprozesse in der Notaufnahme. Auf Basis aktueller BSG-Urteile wird den Kassenärztlichen Vereinigungen der Weg frei gemacht, erbrachte Leistungen abzusetzen. Als Vergütungsgrundlage der ambulanten Leistungen in Notaufnahmen und Notfallambulanzen gilt es sich oftmals zwischen Einheitlichem Bewertungsmaßstab EBM, Bereitschafts-praxismodellen oder vorstationärer Abrechnung zu entscheiden. Sichern Sie Ihre erbrachten Leistungen der (Zentralen) Notaufnahme frühzeitig ab. 

    Lernen Sie, wie die vorhandene Dokumentation in eine erlösorientierte Abrechnung umgesetzt werden kann. Sie lernen alle wichtigen Zusatzleistungen der Notaufnahme kennen – und wie diese durch eine belastbare Diagnose-Kodierung umgesetzt werden kann. Neben Tipps zu Abrechnungsbegründungen für wertvolle Schweregradzuschläge, die juristisch und im EBM geklärt sind, geben wir Ihnen Hilfen an die Hand, um einen Notfall von anderen ambulanten Fallarten abzugrenzen – und stärken damit Ihre Kompetenz in der ambulanten Fallsteuerung. ...

    Termine:

    03.06.2024, Uhrzeit: 9 bis 12 Uhr ... Zur Online-Anmeldung

    22.07.2024, Uhrzeit: 9 bis 12 Uhr ... Zur Online-Anmeldung

  • 14. Juni 2024 14.
    JUN
    2024

    WebSeminar: ASV - ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b GB V

    online

    EBM-Abrechnung und Umsetzung der ASV-Ambulanz

    Implementieren Sie die ASV-Ambulanz als Erfolgsmodell und sichern Sie Ihre Erlöse in eigener Verantwortung ab.
    Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ASV nach § 116b SGB V ist ein neues Versorgungssystem an der Sektorengrenze zwischen Krankenhausambulanz und Niedergelassenen etabliert. Inzwischen können Kliniken bereits für 23 unterschiedliche Krankheitsbereiche Zulassungen beantragen.
    Mit komplexen Regelungen bringt die ASV aber auch viele neue Herausforderungen mit sich: Mehr als 10 bis 15 Fachrichtungen bilden ein Behandlungsteam. Die einzelnen Teammitglieder und müssen zwischen konsiliarischer Anforderung, Dokumentation und Abrechnung koordiniert werden. Außerdem sind die jährlichen umfangreichen Neuerungen zu den Konkretisierungen des G-BA umzusetzend. Zuletzt wurden im Juli 2023 die Multiple Sklerose und die ASV Gehirntumore beschlossen. Ab Mai 2024 sind die Genehmigung der ASV Augentumore und Epilepsie möglich...

  • 27. Juni 2024 27.
    JUN
    2024

    Ursula Klinger-Schindler: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    online

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

  • 27. September 2024 27.
    SEP
    2024

    WebSeminar: Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten

    online

    ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ

    Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.

    Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.

    Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.

    Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.

    Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.

    Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse...

  • 25. Oktober 2024 25.
    OKT
    2024

    Berufsbegleitender Masterstudiengang „Health Care Management (MBA)“ in Jena – Elfter Durchgang startet im Oktober 2024

    Ernst-Abbe-Hochschule Jena

    Heike Kraußlach (1), Peter Perschke (2), Christian Fleischhauer (3)

    (1) Fachbereich Betriebswirtschaft, Ernst-Abbe-Hochschule Jena
    (2) Jenaer Akademie für Lebenslanges Lernen e. V.
    (3) Praxis für Allgemeinmedizin – Dr. med. Christian Fleischhauer

    Zum elften Mal findet an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena der MBA-Studiengang "Master of Business Administration - Health Care Management" statt. Seit September 2012 setzt sich dieser Studiengang dafür ein, eine engere Verbindung zwischen Wirtschaft und Medizin zu schaffen. Gerade auch im Gesundheitswesen findet zunehmend eine Ökonomisierung der Medizin statt, welche den gesamten Gesundheitsbereich und auch seine Mitarbeiter vor große Herausforderungen stellt.

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