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Januar - März 2020
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Februar 2020
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März 2020
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  • 27. Juni 2024 27.
    JUN
    2024

    Ursula Klinger-Schindler: Ambulantisierung von Krankenhausleistungen 2024 - Das Strategie-Webinar

    online

    Die Ambulantisierung kommt. Die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs und das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz tragen mehr denn je dazu bei. Ab Januar 2024 sind Abrechnungen nach § 115f SGB V (Hybrid-DRG) möglich. Die ersten 12 Bereiche sind hierfür bereits festgelegt, 55 weitere Hybrid-DRGs sind in Planung für 2024. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des A(OP)-Katalogs nach § 115b SGB V auf Basis des IGES-Gutachtens um weitere operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Hier ergibt sich ein enormes ambulantes Potential, insbesondere im Bereich der Gastroenterologie, Kardiologie, Pneumologie, Urologie aber auch in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Nach § 115f SGB V (neu) werden bestimmte Leistungen auf einer Hybridbasis von EBM und DRG finanziert. Die übrigen A(OP)-Leistungen werden auf einer verbesserten EBM-Basis vergütet. Die Ambulantisierung wird viele Kliniken vor wachsende Herausforderungen stellen. Denn: Es gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Daher wird eine gezielte Fallsteuerung in den ambulanten Behandlungsprozessen von Beginn an unverzichtbar...

  • 27. September 2024 27.
    SEP
    2024

    WebSeminar: Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten

    online

    ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ

    Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.

    Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.

    Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.

    Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.

    Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.

    Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse...

  • 25. Oktober 2024 25.
    OKT
    2024

    Berufsbegleitender Masterstudiengang „Health Care Management (MBA)“ in Jena – Elfter Durchgang startet im Oktober 2024

    Ernst-Abbe-Hochschule Jena

    Heike Kraußlach (1), Peter Perschke (2), Christian Fleischhauer (3)

    (1) Fachbereich Betriebswirtschaft, Ernst-Abbe-Hochschule Jena
    (2) Jenaer Akademie für Lebenslanges Lernen e. V.
    (3) Praxis für Allgemeinmedizin – Dr. med. Christian Fleischhauer

    Zum elften Mal findet an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena der MBA-Studiengang "Master of Business Administration - Health Care Management" statt. Seit September 2012 setzt sich dieser Studiengang dafür ein, eine engere Verbindung zwischen Wirtschaft und Medizin zu schaffen. Gerade auch im Gesundheitswesen findet zunehmend eine Ökonomisierung der Medizin statt, welche den gesamten Gesundheitsbereich und auch seine Mitarbeiter vor große Herausforderungen stellt.

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