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  • 14. Juni 2024 14.
    JUN
    2024

    WebSeminar: ASV - ambulante spezialfachärztliche Versorgung §116b GB V

    online

    EBM-Abrechnung und Umsetzung der ASV-Ambulanz

    Implementieren Sie die ASV-Ambulanz als Erfolgsmodell und sichern Sie Ihre Erlöse in eigener Verantwortung ab.
    Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ASV nach § 116b SGB V ist ein neues Versorgungssystem an der Sektorengrenze zwischen Krankenhausambulanz und Niedergelassenen etabliert. Inzwischen können Kliniken bereits für 23 unterschiedliche Krankheitsbereiche Zulassungen beantragen.
    Mit komplexen Regelungen bringt die ASV aber auch viele neue Herausforderungen mit sich: Mehr als 10 bis 15 Fachrichtungen bilden ein Behandlungsteam. Die einzelnen Teammitglieder und müssen zwischen konsiliarischer Anforderung, Dokumentation und Abrechnung koordiniert werden. Außerdem sind die jährlichen umfangreichen Neuerungen zu den Konkretisierungen des G-BA umzusetzend. Zuletzt wurden im Juli 2023 die Multiple Sklerose und die ASV Gehirntumore beschlossen. Ab Mai 2024 sind die Genehmigung der ASV Augentumore und Epilepsie möglich...

  • 27. September 2024 27.
    SEP
    2024

    WebSeminar: Ambulante Kodierung in ambulanten Fallarten

    online

    ICD-10- und OPS-Kodierung für die ambulante Abrechnung in Klinik und MVZ

    Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragt, für die Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen verbindliche Regelungen zur Unterstützung bei der Vergabe und Übermittlung der ICD-Kodes zu erstellen. Aber auch die Weiterentwicklung des AOP-Kataloges, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Krankenhäuser die ambulante Kodierrichtlinie umsetzen – und damit verbindliche Regelungen zur Abrechnung und Vergütung der erbrachten ambulanten Leistungen beachten.

    Sichern Sie durch eine sachgerechte ambulante Kodierung die Erlöse Ihrer ambulanten Abrechnung.

    Mit dem 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) werden gemäß § 295 Absatz 4 Satz 3 und 5 SGB V alle Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren, Krankenhäuser sowie sonstige Einrichtungen, die an der ambulanten ärztlichen Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, gleichermaßen zur Kodierung ambulanter (Behandlungs-) Diagnosen nach festgeschriebenen Vorgaben verpflichtet. In einem Mitte 2020 gefassten Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden zum 1. Juli 2022 ambulante Kodiervorgaben eingeführt – und gelten nicht nur für Praxen, sondern auch für die ambulante Versorgung in Krankenhäusern.

    Nach festgelegten Vorgaben sorgen einheitlich kodierte Diagnosen für Transparenz und erleichtern die Abrechnungen mit den Krankenkassen. Häufig können durch eine sachgerechte Kodierung die Reklamationen mit den Krankenkassen reduziert und erbrachte medizinisch notwendige Leistungen erfolgreich durchgesetzt werden.

    Auch die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs, MD-Prüfungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und Grundsatzurteile bezüglich der Notaufnahme verlangen umfassende Kodierungskenntnisse. Und die erhalten Sie bei uns.

    Wir geben Ihnen einen Überblick über den Rechtsrahmen der ambulanten Kodiervorgaben und erklären Ihnen, wie Sie die Vorschriften optimal umsetzen. Lernen Sie praxisnah, wie Sie Ihre ambulanten Leistungen in der Notaufnahme, dem MVZ, im Rahmen von ambulanten Operationen oder der ASV zukünftig korrekt und sachgerecht kodieren – und sichern Sie Ihrer Klinik damit wertvolle ambulante Erlöse...

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