Kaysers Consilium GmbH: Neue Hybrid-DRGs 2026
Halbtägiges Seminar am 06. Februar 2026 – Alles Wichtige einfach erklärt in 3 Stunden!
- Ökonomie
Zum 01.01.2026 sollen sich die Hybrid-DRGs in Deutschland deutlich erweitern. Statt ca. 450.000 Patienten (2025) werden ab 2026 ca. 1 Millionen Patienten aus deutschen Krankenhäusern mit dieser seit 2024 neuen Abrechnungsform abgerechnet. Zusätzlich können seit 2 Jahren auch zugelassene Vertragsarztpraxen und MVZ ihre Operationen so abrechnen.
Ob und in welchem Ausmaß sich bekannte Hybrid-DRGs verändern (durch neu ausgewählte bzw. gestrichene OPS-Kodes, Alter, Komorbiditäten, Kontextfaktoren etc.) und wann bzw. wie neue Hybrid-DRGs angesteuert werden, können wir für alle Hybrid-DRGs analysieren und praxisnah mit Original-Krankenhausdaten präsentieren.
Ebenfalls von sehr großem Interesse sind die erheblichen Auswirkungen, die durch die geplante Einbeziehung der 2-Belegungstag-Fälle (3 Kalendertage = 2 Übernachtungen) in die Abrechnung der Hybrid-DRGs entstehen werden!
Zudem treten immer wieder inhaltliche, organisatorische und abrechnungsrelevante Probleme und Fragen auf, die durch die Anwendung dieser Abrechnungsform in der Vergangenheit entstanden sind und wir ebenfalls in diesem Seminar thematisieren:
- Wann beginnen die Leistungen für eine Hybrid-DRG?
- Was darf ich bis zur Indikationsstellung noch ambulant abrechnen?
- Welche Leistungserbringer rechnen wann mit wem wie ab?
- Welche Leistungen sind in der Hybrid-DRG enthalten? Welche nicht?
- Wie werden die Leistungen der Hybrid-DRG vergütet?
- Abrechnungsbestimmungen wie die Fallzusammenführung bei Komplikationen gibt es bislang nicht: Wie stellen sich solche Fälle in der Praxis dar?
Weiterhin gibt es eine deutliche Erweiterung des Kataloges zum 01. Januar 2026, in dem u. a. auch internistische, kardiologische und angiologische Prozeduren enthalten sind. Wir stellen Ihnen diese OPS/ICD-Konstellationen vor und erläutern, wann diese abzurechnen sind – und wann nicht.