Transfusionsgesetz und Richtlinie stärken ärztliche Gesamtverantwortung

Die Anwendung von Blutprodukten ist rechtlich klar der ärztlichen Verantwortung zugeordnet. Transfusionsgesetz und Hämotherapie-Richtlinie begrenzen die Delegation. Pflegefachpersonen dürfen einzelne Schritte nur unter unmittelbarer ärztlicher Aufsicht übernehmen…

4. März 2026
  • Pflege
  • QM

Krankenhäuser teilen ärztliche Aufgaben routinemäßig auf. Bei Bluttransfusionen setzt das Recht jedoch enge Grenzen. Vor allem § 13 des Transfusionsgesetzes ist wichtig. Er erlaubt Blutprodukte nur nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Die Verantwortung liegt allein bei der behandelnden Ärztin oder dem Arzt.

Die Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer legt die fachlichen Details fest. Sie regelt, wie Ärzte die Diagnose stellen, Identitäten prüfen, Blutgruppen abgleichen und alles dokumentieren. Daraus ergibt sich: Ärzte tragen die volle Verantwortung für die Transfusion.

Transfusionen sind gefährlicher als normale Infusionen. Fehler können lebensbedrohliche Reaktionen auslösen. Deshalb betrachtet das Recht nicht nur den technischen Vorgang. Es bewertet das gesamte Risiko. Diagnose, Entscheidung und Ausführung gehören untrennbar zusammen.

Ärzte müssen Patienten persönlich aufklären. Nur so ist die Einwilligung wirksam. Diese Aufgabe dürfen Ärzte nicht an andere Mitarbeiter abgeben. Sie gehört zu ihrem Kernbereich.

Der ABO-Test wehrt unmittelbare Gefahren ab. Er liegt in der Verantwortung der Ärzte. Pflegekräfte dürfen den Test am Krankenbett zwar durchführen, aber nur unter Aufsicht. Die Ärztin oder der Arzt muss dabei im Raum sein und jederzeit eingreifen können.

Normale Infusionen dürfen Ärzte oft delegieren. Die Transfusion von Blut bleibt dagegen eine hochverantwortliche ärztliche Aufgabe.

Quelle:
rechtsdepesche.de

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