Überlegungen zur Aufrechnungserklärung durch Krankenhäuser

28. Januar 2020
  • MD

Das MDK-Reformgesetz hat eine Fülle von Änderungen und Neuerungen gebracht, deren Wirkungen – ob gut oder schlecht – abzuwarten bleiben. Eine Neuerung, das Aufrechnungsverbot für Krankenkassen in § 109 Abs. 6 Satz 1 SGB V, hat schon wenige Tage nach dessen Inkrafttreten die Gemüter erhitzt und gibt Anlass zu diesem Beitrag. Es stellt sich die Frage, ob Krankenhäuser die Möglichkeit haben, ihrerseits mit Forderungen einer Krankenkasse aufzurechnen. Leider gibt es keine pauschale Antwort, so dass jeder Einzelfall rechtskundig zu prüfen ist …

Quelle:

endera-gruppe.de


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