Pressemeldung

Veröffentlichung der Krankenhäuser nach § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 2025

Liste an Krankenhäusern

14. Juli 2025
  • Politik
  • Ökonomie


Durch den im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) neu eingeführten § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine , die die dort genannten Vorgaben erfüllen, erstmals bis zum 30. Juni 2025 zu veröffentlichen.

Quelle:

g-drg.de


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