Veröffentlichung der Krankenhäuser nach § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz im Jahr 2025
Liste an Krankenhäusern
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Durch den im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)) neu eingeführten § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eine , die die dort genannten Vorgaben erfüllen, erstmals bis zum 30. Juni 2025 zu veröffentlichen.
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