§ 21 Datenlieferung: Beschreibung des Fehlerverfahrens

Datenlieferung gem. § 21 Abs.1 KHEntgG

4. Februar 2025
  • IT
  • Ökonomie


Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlicht das InEK die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 Abs.1 KHEntgG für das Datenjahr 2024…

Quelle:

g-drg.de


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