115 Kliniken klagen gegen Leistungsgruppen-Entscheidungen
In Nordrhein-Westfalen sind 115 Klagen gegen die Krankenhausreform anhängig. Viele Kliniken wehren sich gegen die Nicht-Zuweisung bestimmter Leistungsgruppen. Das NRW-Gesundheitsministerium verweist auf ein gründliches Prüfverfahren, räumt aber ein, dass Veränderungen zu Rechtsstreitigkeiten führen würden.
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Die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen sorgt für juristische Auseinandersetzungen. 115 Klagen – darunter 95 reguläre und 20 Eilverfahren – wurden gegen die Feststellungsbescheide der neuen Krankenhausplanung eingereicht.
Der Hauptstreitpunkt: Vielen Kliniken wurde der Versorgungsauftrag für bestimmte Leistungsgruppen nicht erteilt. Insgesamt umfasst die Reform rund 6.200 Einzelentscheidungen zu Leistungszuweisungen.
Das NRW-Gesundheitsministerium verteidigt das Verfahren als gründlich und transparent, betont aber, dass strukturelle Veränderungen unvermeidlich seien. Man habe mit Klagen gerechnet und warte nun auf die gerichtlichen Entscheidungen. Die Frist für individuelle Klagen endete am 23. Februar. Die Reform bleibt damit weiterhin ein juristischer Zankapfel…
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