128 Landkrankenhäuser erhalten 2027 pauschale Zuschläge von bis zu einer Million Euro
GKV und PKV fördern 2027 gemeinsam 128 ländliche Krankenhäuser mit insgesamt 79,25 Millionen Euro pauschalen Sicherstellungszuschlägen zum Schutz der wohnortnahen Basisversorgung…
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GKV-Spitzenverband, PKV-Verband und Deutsche Krankenhausgesellschaft haben sich auf die Förderliste für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im Jahr 2027 geeinigt. 128 Häuser erhalten pauschale Sicherstellungszuschläge in Höhe von insgesamt 79,25 Millionen Euro, um die stationäre Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Es ist das achte Auszahlungsjahr dieses Instruments.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Häuser mit einer oder zwei Fachabteilungen erhalten 500.000 Euro, für jede weitere kommen 250.000 Euro hinzu. Die Spanne liegt damit zwischen 500.000 und einer Million Euro pro Haus. Konkret erhalten 88 Häuser je 500.000 Euro, 19 Häuser je 750.000 Euro und 21 Häuser je eine Million Euro.
Förderberechtigt sind Krankenhäuser, die gemäß den Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Abs. 3 Satz 2 SGB V als bedarfsnotwendig gelten. Voraussetzung ist das Vorhalten einer Fachabteilung für Innere Medizin und Chirurgie, einer geburtshilflichen Abteilung oder einer Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin. Ein Bilanzdefizit ist keine Aufnahmevoraussetzung.
PKV-Direktor Florian Reuther betont, das Instrument wirke gezielt dort, wo wirtschaftliche Bedingungen allein keine ausreichende Versorgung sichern, und funktioniere unabhängig von den Vorhaltepauschalen der anstehenden Krankenhausreform.
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