46 Änderungsanträge zum KHAG – Bund bleibt bei Kernpunkten hart

Union und SPD streben eine zügige Verabschiedung des KHAG an. Trotz punktueller Zugeständnisse bleiben zentrale Länderforderungen unberücksichtigt. Ein Vermittlungsverfahren ist damit nicht ausgeschlossen…

19. Februar 2026
  • Politik

Union und SPD wollen das Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform in der kommenden Woche verabschieden. Grundlage ist ein Paket mit 46 Änderungsanträgen. Die Koalition zeigt sich geschlossen, doch ob die Länder zustimmen, bleibt offen.

Der Bund geht nur teilweise auf Länderforderungen ein. Befristete Ausnahmen bei Leistungsgruppen sollen weiterhin die Zustimmung der Krankenkassen erfordern. Auch die Zwei-Kilometer-Regel für Klinikstandorte bleibt bestehen. Landesbehörden erhalten jedoch ein Anhörungsrecht bei Abweichungen.

Bei der Vorhaltefinanzierung plant der Bund zwei Evaluationen, Ende Juli 2027 und Ende 2028. Anpassungen sollen bei Bedarf möglich sein. Die Rechtsverordnung zu Mindestvorhaltezahlen tritt frühestens nach einem Jahr in Kraft. Länder können damit ihre Zuweisungen abstimmen.

Zudem stellt die Koalition klar, welche Personalkosten nicht über das Pflegebudget abrechenbar sind. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft kritisiert diese Festlegung als einseitig.

Quelle:
aok.de

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