50 Milliarden für die Zukunft der Krankenhäuser: So funktioniert der Transformationsfonds
Der Transformationsfonds unterstützt Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform bei notwendigen Strukturanpassungen und Kooperationen, um die neuen Qualitäts- und Mindeststandards zu erfüllen. Gefördert werden Maßnahmen wie Standortkonzentrationen, Digitalisierung, telemedizinische Netzwerke und die Schließung von Krankenhäusern, sofern dadurch die Versorgungssicherheit nicht gefährdet wird.
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Als zentraler Baustein der Krankenhausreform soll der Transformationsfonds ab 2025 mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro über zehn Jahre Kliniken bei der Neuausrichtung unterstützen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Bundesversicherungsamt, die Länder sind für die Prüfung der Projekte zuständig. Ziel ist es, die Krankenhauslandschaft effizienter und zukunftsfähig zu gestalten, ohne die medizinische Versorgung zu gefährden.
Fördermöglichkeiten des Transformationsfonds
- Förderung von Vorhaben, die die Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen gemäß KHVVG erfüllen.
- Kosten für erforderliche Baumaßnahmen.
- Maßnahmen zur Angleichung der digitalen Infrastruktur, z. B. Wechsel von Krankenhausinformationssystemen (KIS), Förderung der Interoperabilität und Verbesserung der IT-Sicherheit.
- Bildung telemedizinischer Strukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie.
- Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler IT- und kommunikationstechnischer Systeme.
- Umwandlung von Krankenhäusern in sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen.
- Zusammenarbeit von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern.
- Bildung regional begrenzter Krankenhausverbünde.
- Fusionen und Standortkonzentrationen von Kliniken bis Ende 2030 ohne wettbewerbsrechtliche Prüfung.
- Aufbau integrierter Notfallstrukturen.
- Förderung von Ausbildungsplätzen in Bereichen wie Pflege oder Kinderkrankenpflege, wenn sie den Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen dienen.
- Finanzierung der Schließung oder des Rückbaus von Kliniken oder Teilen davon in Gebieten mit hoher Krankenhaus- und Betten-Dichte.
- Förderfähig sind Kosten für notwendige Personal- und Rückbaumaßnahmen, jedoch nur, wenn die Versorgung der Bevölkerung nicht verschlechtert wird.
Nicht förderfähig sind Vorhaben zur reinen baulichen Instandhaltung sowie Maßnahmen, die vor dem 1. Juli 2025 begonnen wurden.
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