61 Prozent gegen Ausgabenbremse: Bevölkerung skeptisch gegenüber GKV-Sparpaket

Die schwarz-rote Koalition verschiebt die Abstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Die Finanzierungslücke für 2027 beträgt nun 18,8 Milliarden Euro…

22. Juni 2026
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Die Abstimmung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz findet erst in der letzten Parlamentssitzungswoche vom 6. bis 10. Juli 2026 statt. Am 10. Juli tagt auch der Bundesrat zum letzten Mal vor der Sommerpause. Zuvor findet am heutigen Montag eine Anhörung mit mehr als 80 Verbänden im Gesundheitsausschuss statt, deren Ergebnisse Union und SPD noch in die Beratungen einbeziehen wollen.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat das Sparziel für 2027 auf 18,8 Milliarden Euro angehoben, da die Kassenausgaben zu Jahresbeginn stärker gestiegen sind als erwartet. Der Kabinettsentwurf deckt diese Lücke nicht vollständig. Mindestens 2,5 Milliarden Euro müssen zusätzlich eingespart werden. Das Paket sieht begrenzte Vergütungsanstiege für Praxen, Kliniken und die Pharmaindustrie vor.

Die Verschiebung löste Kritik aus. Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar wertete sie als Eingeständnis politischer Schwäche. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz kritisierte intern nicht mehrheitsfähige Entwürfe. Der AOK-Bundesverband warnte vor weiterer Verzögerung. Der GKV-Spitzenverband lehnt zusätzliche Belastungen für Versicherte ab. Durch Zusatzbeitragsanhebungen von 2024 bis 2026 seien bereits 49 Milliarden Euro in Vorleistung geflossen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnte vor längeren Wartezeiten auch in dringenden Behandlungsfällen.

Eine YouGov-Umfrage (12.–15. Juni, 2.154 Befragte) zeigt breite Skepsis. 61 Prozent lehnen das Ziel ab, steigende Gesundheitsausgaben zu bremsen. 72 Prozent empfinden die Lastenverteilung als ungerecht. Zustimmung erhalten die Anhebung der Bemessungsgrenze für Gutverdiener sowie der Ausschluss homöopathischer Mittel. Eine Erhöhung der Medikamentenzuzahlungen wird klar abgelehnt.

Quelle:
bibliomed-pflege.de

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