70 Prozent der Kliniken defizitär: Bundesrat und VPU fordern Kurswechsel bei GKV-Spargesetz
Der Bundesrat kritisiert das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Pflegebudget-Deckelung und nur anteilige Tarifrefinanzierung gefährdeten Versorgung und Pflegepersonal…
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Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme vom vergangenen Freitag vor erheblichen Risiken des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes für Pflegepersonal, Kliniken und die Versorgungssicherheit. Kern der Kritik ist, dass die geplante Deckelung des Pflegebudgets und die nur anteilige Refinanzierung von Tarifsteigerungen nach Einschätzung der Länderkammer zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser führten.
Die Länder befürchten, dass Einrichtungen auf steigende Personalkosten mit Stellenabbau reagieren oder notwendige Investitionen in Pflegepersonal ausbleiben. Zusätzlich fordern sie, die im Rahmen der Krankenhausreform verschärften Nachweisregeln für Pflegepersonaluntergrenzen zurückzunehmen, da diese die flächendeckende Versorgung gefährdeten.
Rund 70 Prozent der Krankenhäuser arbeiten laut Stellungnahme bereits defizitär. Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) beziffert die Mehrbelastung durch das Gesetz auf rund 800 Millionen Euro jährlich. Der VPU appellierte an Bundesregierung und Bundestag, Beitragssatzstabilität nicht gegen das Patientenwohl auszuspielen.
Kritisch bewertet der Bundesrat auch die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Steigende Prüfquoten erhöhten den bürokratischen Aufwand, ohne die Versorgungsqualität zu verbessern. Die Länder sprechen sich stattdessen für risikobasierte Prüfverfahren aus. Als weitere Risikofelder nennt die Stellungnahme die pädiatrische und psychiatrische Pflege.
Die Bundesregierung kann nun zur Stellungnahme Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundestag über das Gesetz. Danach kommt es erneut in die Länderkammer, die dann über eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheidet.
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