79 Millionen Euro für Kliniken auf dem Land, Sicherstellungszuschläge steigen 2026 deutlich

Im Jahr 2026 fließen 79 Millionen Euro an Sicherstellungszuschlägen an 129 ländliche Krankenhäuser, fast 19 Millionen mehr als 2025. Die Sicherung der stationären Versorgung in dünn besiedelten Regionen ist dabei die Intention. Die Förderhöhe richtet sich nach der Zahl bedarfsnotwendiger Abteilungen. Während die Deutsche Krankenhausgesellschaft die Zuschüsse als wichtigen Schritt sieht, kritisiert sie unzureichende Mittel. Krankenkassen bemängeln den Wegfall von Qualitätsnachweisen.

6. August 2025
  • Ökonomie


Die stationäre Versorgung in ländlichen Regionen soll 2026 durch Sicherstellungszuschläge in Höhe von 79 Millionen Euro gestützt werden. Das sind 18,8 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr. 129 Krankenhäuser profitieren von der Förderung, die zusätzlich zur regulären Finanzierung gewährt wird. Die Zuschläge stammen aus dem DRG-Gesamtvolumen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.

Die Höhe richtet sich nach den vorgehaltenen Fachabteilungen. Kliniken mit ein oder zwei Abteilungen erhalten 500.000 Euro. Jede weitere Abteilung erhöht den Zuschlag um 250.000 Euro. Der Maximalbetrag liegt bei einer Million Euro. Insgesamt erhalten 91 Häuser den Basisbetrag, 18 Kliniken 750.000 Euro und 20 Einrichtungen die Maximalförderung. Förderfähig sind Krankenhäuser mit Grundversorgung, darunter Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe oder Pädiatrie.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht die Zuschüsse als notwendigen Schritt, hält sie jedoch für unzureichend, um reale Kosten zu decken. Zudem fordert sie eine Erweiterung der förderfähigen Standorte. Kritik kommt auch vom GKV-Spitzenverband. Die Kassen monieren den Wegfall von Qualitätsnachweisen für geförderte Kliniken. Damit entfällt die Pflicht zur Teilnahme an der Notfallversorgung.

Die Kriterien für die Förderung orientieren sich an der Bevölkerungsdichte. Unter 100 Einwohnern pro Quadratkilometer gilt ein Gebiet als strukturschwach. Für Kinder- und Jugendmedizin liegt die Schwelle bei 22 unter 18-Jährigen. Inselkrankenhäuser gelten grundsätzlich als förderfähig.

Quelle:

kma-online.de


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