79,25 Millionen Euro für ländliche Krankenhäuser: DKG kritisiert Kriterien und Förderhöhe

Die DKG begrüßt Sicherstellungszuschläge für 128 ländliche Krankenhausstandorte im Jahr 2027, mahnt aber an, dass die Fördersumme die tatsächlichen Kosten nicht deckt und zu viele bedarfsnotwendige Häuser ausgeschlossen bleiben…

9. Juli 2026
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bewertet die für 2027 beschlossenen Sicherstellungszuschläge als notwendig, aber nicht ausreichend. Von den Zuschlägen profitieren 128 Krankenhausstandorte, auf die sich insgesamt 79,25 Millionen Euro verteilen. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß betont, dass deutlich mehr ländliche Kliniken auf finanzielle Sicherung angewiesen seien, um ihren Versorgungsauftrag erfüllen zu können.

Strukturell benachteiligt sind diese Häuser durch ein fallzahlenabhängiges Finanzierungssystem, das Vorhaltekosten kaum berücksichtigt. Kliniken in dünn besiedelten Regionen weisen typischerweise geringere Fallzahlen, aber höhere Vorhaltekosten pro Patient auf. Verschärft wird die Lage laut DKG durch die Krankenhausreform des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Lauterbach sowie durch das Kürzungsgesetz aus dem Warken-Ministerium.

Zusätzlich kritisiert die DKG die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die Grenzwerte für die Bevölkerungsdichte seien zu restriktiv, sodass bedarfsnotwendige Krankenhäuser von den Zuschlägen ausgeschlossen bleiben. Die Förderhöhe je Standort liegt gesetzlich zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro, abhängig von der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Gaß fordert, die Grenzwerte für die Bevölkerungsdichte anzupassen, um die tatsächliche Versorgungsrealität abzubilden.

Quelle:
dkgev.de

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